Zug will 68 Millionen weniger zahlen

«Das NFA-System hat offensichtliche Fehler»: Mit Nachdruck fordert der Kanton Zug, dass der Beitrag des Kantons Zug an den NFA ab 2015 reduziert werden solle. Statt 316,6 Millionen will Zug nur 248 Millionen Franken überweisen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme gegenüber der Finanzdirektorenkonferenz zum Finanzausgleich 2015.

Der Regierungsrat stellt fest, dass der Kanton Zug im Vergleich zum Wachstum seiner Finanzkraft jährlich 68 Millionen Franken zu viel zahlt und er fordert, dass die Zahlung des Kantons Zug für 2015 um 68 Millionen Franken reduziert wird. Das NFA-System habe offensichtliche Fehler und brauche dringend Anpassungen. Der Kanton Zug fordert die geringere Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial ab 2015.

«Horrende Steigerung» der Ausgleichszahlungen

Die Steigerung der Nettoausgleichszahlungen für den Kanton Zug von 279,5 Millionen oder 2514 Franken pro Kopf (2014) auf 316,6 Millionen oder 2806 Franken pro Kopf (2015) übertreffe die schlimmsten Befürchtungen, wiederholt Peter Hegglin frühere Aussagen. Die Finanzkraft des Kantons Zug steige bei weitem nicht im gleichen Ausmass wie die Zahlungen in den NFA: Das Ressourcenpotenzial wuchs von 2014 auf 2015 um 10,1 Prozent währendem der Beitrag in den NFA um 13 Prozent gewachsen sei. Alleine bezogen auf das Jahr 2014 bezahlt der Kanton Zug also im 2015 schon rund 9 Millionen Franken zu viel.

Vergleicht man die Jahre 2008 (2008 wurde der NFA eingeführt) und 2015, so ergibt sich ein Betrag von 68 Millionen Franken, den der Kanton Zug zu viel bezahlen müsse. Laut Berechnungen der Finanzdirektion dürfte der Zuger Beitrag so von 180 Millionen im Jahr 2008 auf 248 Millionen im Jahr 2015 wachsen, rechnet die Finanzdirektion. Effektiv solle der Kanton Zug im nächsten Jahr aber 316,6 Millionen Franken bezahlen.

Der Kanton Zug fordert deshalb mit Nachdruck:
1) Der Beitrag des Kantons Zug müsse für 2015 um 68 Millionen Franken reduziert werden
2) Die Gewinne der juristischen Personen seien ab 2015 gemäss ihrer effektiven steuerlichen Ausschöpfbarkeit mit dem Faktor von 0.7 im Ressourcenpotenzial zu berücksichtigen.

Situation verschärft

Ein wesentliches Ziel der NFA sei die Ausstattung der ressourcenschwachen Kantone mit genügend Ressourcen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Wenn Nehmerkantone das Geld der Geberkantone dafür einsetzen, um im Steuerwettbewerb die Geberkantone zu unterbieten, so verfügen sie über genügend eigene Ressourcen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Entwicklung der Steuerausschöpfung von 2008 bis 2015 zeige, dass sich sowohl bei den natürlichen wie auch bei den juristischen Personen die Situation verschärft habe, argumentiert die Zuger Regierung.

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