Kommen Schutzmaskenträgerinnen straffrei davon?

Burkaverbot: Zug fordert Bussen statt Anzeigen

Die Zuger Regierung ist für eine pragmatische Umsetzung des Verhüllungsverbots. (Bild: Majid Korang beheshti via unsplash)

Das Verhüllungsverbot wird in der Schweiz umgesetzt. Das hat der Souverän im letzten März so festgelegt. Nun ist der Zuger Regierungsrat auf Probleme bei der Umsetzung im Alltag gestossen. Nicht nur, aber auch wegen des aktuellen Schutzes gegen die Corona-Pandemie.

Das war eine knappe Entscheidung, als das Stimmvolk im letzten Jahr dem Verhüllungsverbot zugestimmt hat. Mit 51,2 Prozent kam das Geschäft an der Urne durch.

Die Entscheidung löste bei den Tourismusverantwortlichen Unsicherheiten aus. So stammten zum Beispiel 2019 ganze 2,3 Prozent aller ausländischen Gäste aus der Golfregion. 30’000 bis 40’000 Hotelübernachtungen gingen alleine in der Stadt Luzern auf sie zurück (zentralplus berichtete). Durch die Pandemie rückte diese Diskussion aber in den Hintergrund.

Die Zuger Regierung hat sich nun mit dem Thema Verhüllungsverbot beschäftigt. Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Bundesrats. Dabei geht es darum, das Verbot im Schweizerischen Strafgesetzbuch umzusetzen.

Zug sieht Schwierigkeiten bei der Umsetzung im Praxisalltag

Dieses Verbot will der Bundesrat in der Schweiz einheitlich regeln. Dies entspricht auch dem Wunsch des Kantons Zug. Sicherheitsdirektor Beat Villiger sagt gegenüber zentralplus: «Die Umsetzung auf Bundesstufe gewährleistet eine einheitliche Regelung und Anwendung des Gesichtsverhüllungsverbots. Das ist sinnvoll und zweckmässig.»

Wie der Zuger Regierungsrat in der Medienmitteilung schreibt, ortet der Regierungsrat gewisse Schwierigkeiten. Es geht dabei um den Praxisalltag. Villiger: «Ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft, wie es der Bund vorschlägt, scheint uns viel zu umständlich – zumal es ja unter anderem auch Touristinnen betrifft.»

Der Zuger Regierungsrat regt an, einen Verstoss gegen das Gesetz mit einfachen Ordnungsbussen anstatt im ordentlichen Strafverfahren mittels Verzeigungen bei der Staatsanwaltschaft zu ahnden. «Es handelt sich bei der Verhüllung um Delikte, die bei der Feststellung auf der Strasse ganz einfach mit Ordnungsbussen bestraft werden können. Das ist unser Hauptanliegen», sagt Villiger.

Gilt das Verhüllungsverbot auch für Schutzmasken?

Wenn ein neues Gesetz ins Strafgesetzbuch kommt, werden alle Eventualitäten berücksichtigt. Eine Gesichtsmaske, wie wir sie ja derzeit wegen der Weltviruskrise alle tragen, «verhüllt» schon das Gesicht. Daher steht in den Zuger Anträgen an den Bundesrat unter dem Punkt Nummer fünf: «Gesichtsverhüllungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der (physischen und psychischen Gesundheit) sollen nicht strafbar sein.»

Beat Villiger ergänzt, dass die Zuger Regierung auch wissen will, wo genau das Verhüllungsverbot greift. «Im Weiteren sollte noch genauer und praxistauglicher geklärt werden, wo das Verhüllungsverbot gilt und wo nicht, zum Beispiel in welchen Fahrzeugen. Damit würde die Rechtssicherheit erhöht und die Anwendung auch für die Behörden erleichtert.»

«Im Allgemeinen scheinen mir die potenziellen Anwendungsfälle im Kanton Zug sehr selten.»

Sicherheitsdirektor Beat Villiger

Im Gesetzestext sind Personen in Privatautos, privaten Kutschen, aber auch auf Segeljachten oder Motorbooten nicht vom Verhüllungsverbot betroffen. Egal, ob diese von aussen sichtbar sind oder nicht (beispielsweise in Cabrios oder bei offenen Fenstern). Wer mit seinem eigenen Fahrzeug im Langsamverkehr unterwegs ist (Fahrräder, E-Bikes, Trottinetts, Skateboards, Inlineskates), ist hingegen vom Gesetz betroffen.

Potenzielle Fälle im Kanton Zug sehr selten

In Luzern sind unter normalen Bedingungen auch einige Touristen aus der Golfregion zu Gast. Allerdings sind selbst in einer normalen Saison nur selten vollverschleierte Frauen in Luzern anzutreffen.

In Zug sind nochmals weniger Frauen in Burka oder Niqab unterwegs. zentralplus will daher von Beat Villiger wissen, ob er in Zukunft potenzielle Fälle in seinem Kanton sieht? «Aussagen dazu wären hypothetisch», antwortet er. «Im Allgemeinen scheinen mir die potenziellen Anwendungsfälle im Kanton Zug sehr selten.»

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Direktionssekretariat Kanton Zug
  • E-Mail-Verkehr mit Sicherheitsdirektion Kanton Zug
  • Medienmitteilung Kanton Zug
  • Vernehmlassung Kanton Zug
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1 Kommentar
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    Hegard, 19.01.2022, 19:51 Uhr

    Anscheinend suchen die Zuger hintertürchen um das Verhüllungsverbot zu umgehen

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