Nicht alle halten sich an Testpflicht

Zug kontrolliert Einreiseformulare als einziger Kanton rigoros

Wer nicht geimpft und nicht genesen ist und in die Schweiz einreist, muss zwei negative Testergebnisse vorweisen. (Bild: JC Gellidon/Unsplash)

Wer in die Schweiz einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss beim Einreisen sowie einige Tage danach ein negatives Testergebnis vorweisen. Der Kanton Zug prüft flächendeckend, ob sich Einreisende an dieses Vorgehen halten – und hat bereits mehrere Fälle aufgedeckt, in denen dem nicht so war.

Mit dem Ende der Sommerferien stiegen die Corona-Fallzahlen in der Schweiz stark an. Offensichtlich hatten sich viele im Ausland mit dem Virus angesteckt und es danach in die Schweiz gebracht – wo sich dieses rasant verbreitete und so eine vierte Coronawelle auslöste.

Eine Wiederholung dieses Szenarios möchte der Bundesrat auf jeden Fall verhindern, weshalb seit Mitte September ein neues Einreiseverfahren gilt. So müssen alle Personen, die in die Schweiz einreisen, ein Einreiseformular ausfüllen. Personen, die dabei weder geimpft noch als genesen gelten, müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Und ein zweites einige Tage danach. Mittels Einreiseformular können die Behörden überprüfen, wer von dieser zweimaligen Testpflicht betroffen ist.

Wie die «NZZ» schreibt, wird vom Einreiseformular bereits vor den Herbstferien rege gebraucht gemacht. Allerdings kaum von getesteten, sondern nur von geimpften und genesenen Personen. Beim Kanton Zug seien bisher 450 Formulare von getesteten Personen eingegangen. Wie Aurel Köpfli von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug gegenüber der «NZZ» sagt, stammen rund 80 Prozent der Formulare von Reiserückkehrern mit fixem Wohnsitz im Kanton Zug. Die übrigen 20 Prozent sind Geschäftsreisende oder Touristinnen.

Einziger Kanton mit flächendeckenden Kontrollen

Besonders ist im Kanton Zug vor allem, wie mit diesen Formularen umgegangen wird. So unternimmt der Kanton als einziger der von der «NZZ» angefragten Kantone flächendeckende Kontrollen, ob der zweite Test einige Tage nach der Einreise auch tatsächlich durchgeführt wurde. So hat der Kanton bisher vier Personen den Strafverfolgungsbehörden gemeldet, die sich auch nach mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht gemeldet und kein Testresultat eingereicht hätten.

Bei Verstössen können die Behörden Ordnungsbussen, die 200 Franken für fehlende Testnachweise und 100 Franken für nicht ausgefüllte Formulare betragen, verhängen. Falls auf dem Formular falsche Angaben gemacht werden, droht den Reisenden sogar die Einleitung eines Strafverfahrens.

In anderen Kantonen, die die «NZZ» kontaktiert hat, wurde die Überprüfung der Formulare teilweise noch gar nicht wirklich vorbereitet. Obwohl dieses Wochenende die Herbstferien begonnen haben. So zum Beispiel in den Kantonen Genf und Neuenburg, wo die Aufgabenteilung zur Kontrolle der Formulare noch nicht klar definiert ist. Gewisse Kantone führen stichprobenartige Kontrollen der Einreiseformulare durch, beispielsweise der Kanton St. Gallen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Chiquita
    Chiquita, 04.10.2021, 16:53 Uhr

    Ja, es ist endgültig klar – wir wohnen in einer Bananenrepublik.

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