Luzern: Regeln für Referenden verwirren

Zu viele ungültige Unterschriften – Stadt reagiert

Hansjörg Kaufmann (zweiter von links), übergab Daniel Egli von der Stadtkanzlei (rechts) im Dezember die Unterschriften – jede zehnte war ungültig (Bild: Herbert Fischer/lu-wahlen.ch).

Nicht nur die Unterschrift selber muss auf einem Unterschriftenbogen persönlich ausgefüllt werden – sondern auch Name und Vorname. Das ist vielen nicht bekannt, und wurde soeben dem Luzerner Kremationsverein fast zum Verhängnis. Nun sieht sich die Stadt Luzern in der Verantwortung.

Hansjörg Kaufmann ist 73 Jahre alt. Im Ruhestand befindet er sich allerdings nicht: Als Präsident des Luzerner Kremationsvereins hat er im Dezember 2015 zum ersten Mal in seinem Leben eine Unterschriftensammlung lanciert. Sein Kremationsverein wehrt sich nämlich gegen die Einführung von Kremationsgebühren in Luzern (zentral+ berichtete).

Kaufmann und seine Mitstreiter sammelten die benötigten 800 Unterschriften ohne Mühe: Sie verschickten Bogen an ihre rund 1000 Mitglieder in der Stadt Luzern und erhielten umgehend Unterschriften zurück. Als Hansjörg Kaufmann die erste Ladung bei der Stadt einreichte, erhielt er jedoch einen unerwarteten Brief zurück: «Nach 592 geprüften Unterschriften haben wir festgestellt, dass davon bei zirka 10 Prozent der Eintragungen offensichtlich Name und Vorname von einer Drittperson vorgeschrieben wurde und diese daher (…) zu beanstanden sind.»

«Viele unserer Mitglieder sind schon im Pensionsalter. Einige haben keine ruhige Hand mehr zum Schreiben.»

Hansjörg Kaufmann, Kremationsverein Luzern

Auf gut Deutsch: Viele der Unterschriften waren ungültig, weil nicht alle Unterzeichnenden den Bogen selber ausgefüllt hatten. Hansjörg Kaufmann erklärt: «Viele unserer Mitglieder sind schon im Pensionsalter. Einige haben keine ruhige Hand mehr zum Schreiben. Da hat häufig derjenige, der noch besser schreiben kann, die persönlichen Angaben hingeschrieben und der Partner hat dann nur noch unterschrieben.»

Doch dieses Vorgehen ist ungültig: Nicht bloss die Unterschrift, auch Name und Vorname müssen auf dem Bogen selber ausgefüllt werden. Auch wer nur noch zittrig schreiben kann, muss den eigenen Namen und Vornamen aufschreiben. «Der Bund schreibt das so vor», erklärt Daniel Egli von der Stadtkanzlei. Die Vorschrift gäbe es schon lange: «Bisher gab es noch nie Probleme.»

Hans kann’s: Gültig ist's nur, wenn Vorname, Name und Unterschrift von Hand und selber eingefüllt sind.

Hans kann’s: Gültig ist’s nur, wenn Vorname, Name und Unterschrift von Hand und selber eingefüllt sind.

(Bild: lru)

Auch Politiker kennen die Regel nicht

Das überrascht: Denn die Vorschrift kennen auch viele Politiker nicht. Mehrere von zentral+ befragte Politikerinnen und Politker gaben an, nicht davon gewusst zu haben. Namentlich zitieren lassen wollen sie sich nicht, doch einer berichtet, dass das sehr häufig vorkomme, wenn Ehepaare zusammen unterwegs seien: «Dann füllt der eine Partner gleich alle Angaben für den anderen aus. Dass das nicht erlaubt ist, wusste ich nicht.» Ein Problem mit ungültigen Unterschriften hatte hingegen noch keiner der Befragten.

«Wenn jemand eine zittrige Hand hat, kann man den Namen nicht lesen und die Unterschrift wäre auch ungültig.»

Simon Roth, SP Stadt Luzern

Simon Roth, Vizepräsident der SP Stadt Luzern, hat ebenfalls beobachtet, dass die Regelung unbekannt ist: «Es ist den Leuten auf der Strasse oft nicht bewusst, dass sie ihren Namen selber eintragen müssen.» Bei der SVP ist man deshalb speziell aufmerksam beim Unterschriftensammeln, berichtet deren Präsident Peter With: «Auch bei älteren Leuten schauen wir darauf, dass sie selber ausfüllen.»

Grundsätzlich könnte man dort auch etwas grosszügiger sein, findet With. Auch Simon Roth stört sich am strikten Gesetz. Auf der Strasse sei es schwierig, in das kleine Feld auf dem Klemmbrett zu schreiben: «Wenn jemand eine zittrige Hand hat, könnte das bedeuten, dass man den Namen nicht lesen kann und dann wäre die Unterschrift ja auch ungültig.»

Ein Blick in die Statistik zeigt: Das Referendum zu den Kremationsgebühren hatte überdurchschnittlich viele ungültige Unterschriften.

Initiative/Referendum

Jahr

Eingereichte Unterschriften

Ungültige Unterschriften

Anteil Ungültige

Kremationsgebühren

2016

1553

158

10,2 %

Budget

2016

1745

129

7,4 %

Mobilfunk

2015

1280

59

4,6 %

Inseli-Cars

2015

997

129

12,9 %

Flüssiger Verkehr

2014

1082

63

5,8 %

Gütschbahn-Kredit

2014

1630

94

5,8 %

Mattenhof-Verkauf

2014

991

66

6,7 %

Stadtbild-Initiative

2014

1119

48

4,3%

Kapellbrücke-Bilder

2013

1174

75

6,4 %

Stadtratslöhne

2013

1147

31

2,7 %

ZHB-Rettung

2013

1206

41

3,4 %

Durchschnitt

2013-2016

1266

81

6,4 %

Dass er von der Regelung nicht gewusst hat, habe ihn im ersten Moment geärgert, sagt Hansjörg Kaufmann vom Kremationsverein. Er habe sich auf den Musterbogen verlassen, den er von der Stadtkanzlei erhalten habe: «Dort steht nicht, dass man den Namen selber ausfüllen muss, sondern nur, dass man es ‹handschriftlich unterzeichnen› muss.» Tatsächlich sei das missverständlich, gibt Daniel Egli von der Stadtkanzlei zu: «Wir werden das ändern, damit die Regeln in Zukunft klar sind.»

Hansjörg Kaufmann grollt der Stadtkanzlei deshalb nicht: «Wo gearbeitet wird, passieren Fehler.» Man habe ihn netterweise darauf aufmerksam gemacht und so habe er genug Unterschriften sammeln können. Und, so findet der engagierte Unterschriftensammler: «Letzten Endes sind wir alle froh, wenn jene Leute, die am Schluss die Abstimmungsergebnisse auszählen, ihre Sache genau machen.»

Der Brief, den Hansjörg Kaufmann von der Stadtkanzlei erhielt.

Der Brief, den Hansjörg Kaufmann von der Stadtkanzlei erhielt.

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