Zivildienstgesetz: Noch keine Einigung

Wer die Rekrutenschule abgeschlossen hat und dann von der Armee in den Zivildienst wechseln will, soll dies erst nach einer Wartefrist von zwölf Monaten tun dürfen. Dies ist nach wie vor die Ansicht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Mit 10 zu 3 Stimmen sprach sie sich für die Einführung einer solchen neuen Wartefrist aus. Ein Wechsel von der Armee in den Zivildienst aus dem Affekt heraus könne so besser verhindert werden, war eine Mehrheit überzeugt. Der Nationalrat hatte eine solche Wartefrist abgelehnt. Es ist das einzige Detail, bei dem sich die Räte noch nicht einig sind.

Quelle:swisstxt
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