ZH: Verwaltungsgericht rügt Polizei
Das kantonale Verwaltungsgericht rügt die Zürcher Stadtpolizei: Die Personenkontrolle eines dunkelhäutigen Mannes im Hauptbahnhof sei rechtswidrig gewesen. Der Mann sei ohne konkretes Verdachtsmoment kontrolliert worden. Dagegen erhob er Beschwerde und bekam nun Recht. Ausschlaggebend für die Kontrolle war, dass der Mann im Hauptbahnhof von einer Polizeipatrouille den Blick abgewendet haben soll, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Auch an einem Ort wie dem Hauptbahnhof, wo vermehrt mit Delinquenz zu rechnen sei, genüge das blosse Abwenden des Blicks nicht, um eine Identitätskontrolle auszulösen.
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