ZH und GE weiten Coronamassnahmen aus

Zwei Kantone verschärfen die Corona-Schutzmassnahmen. Genf verbietet Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Plätzen, Promenaden und Parks. Für private Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 100 Personen. In Zürich gilt ab Donnerstag eine Maskenpflicht in Bars, Clubs und Restaurants. Sie gilt überall dort, wo man nicht nur an einem Tisch sitzend isst und trinkt. Auch an Festen und Veranstaltungen ab 30 Personen muss man eine Maske tragen, wenn sie drinnen stattfinden und der Abstand nicht gewährt werden kann.

Quelle:swisstxt
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