Aufruf der Zentralschweizer Polizeikorps

Bootsbesitzer sollen wegen prekärer Hochwasser-Situation an Land bleiben

Sollten im Hafen bleiben: Private Bootsführer sind dazu aufgerufen, vorübergehend auf Ausfahrten zu verzichten. (Bild: Adobe Stock)

Das Zentralschweizer Polizeikorps ruft private Bootsführer dazu auf, vorübergehend auf Ausfahrten zu verzichten. Dies weil von Booten ausgelöste Wellenschläge die Hochwasser-Situation an den Ufern zusätzlich verschärfen können.

Die Hochwasser-Situation ist in vielen Schweizer Gewässern derzeit sehr angespannt. So etwa auch in der Innerschweiz am Vierwaldstätter-, Sempacher-, oder Zugersee. An vielen Orten ist das Wasser bereits über die Ufer geschwappt oder es steht kurz davor. Von Booten ausgelöste Wellen könnten diese Situation zusätzlich verschärfen, wie es in einer Mitteilung der Zentralschweizer Polizeikorps heisst.

Deswegen haben die meisten Schifffahrtsgesellschaften ihren Betrieb bereits eingestellt. Nun sind auch private Bootsbesitzer dazu aufgerufen, auf Ausfahrten zu verzichten. Die Wellen könnten zu zusätzlichen Schäden an Liegenschaften und Einrichtungen führen. Weiter können auch schwimmende Bootsstege durch zusätzliche Wellen beschädigt werden. Bei wirklich erforderlichen Fahrten ist darauf zu achten, den Wellenschlag so minim wie möglich zu halten.

Die Zentralschweizer Polizeikorps mahnen die Bevölkerung zur Vorsicht:

Betreiben Sie keinen «Katastrophentourismus»! Begeben sie sich nicht in Schadengebiete und so in unnötige Gefahr, um Bilder zu machen.
• Halten Sie sich von Gewässern, besonders von Fliessgewässern fern, denn der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen ist äusserst gefährlich.
• Halten Sie sich an die Anordnungen der Einsatzkräfte.
• Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen. • Fahren Sie nicht mit Fahrzeugen durch überflutete Strassen.

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