Luzerner Gericht verurteilt «Briefkastendieb»

Zahlungsaufträge aus dem Briefkasten: ein einträgliches Geschäft

«Reklamationen bitte hier einwerfen.» Vielleicht sollte die Post ein solches Briefkasten-Modell in Erwägung ziehen.

(Bild: wia)

Ein simpler Trick, der viel Geld einbrachte: Eine Betrügerbande stahl Zahlungsaufträge aus Briefkästen, fälschte sie und zwackte so in Luzern über 750’000 Franken ab. Einer der Mittäter wurde nun vom Kriminalgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Sie fischten Couverts mit Zahlungsaufträgen aus Briefkästen der Post, fälschten die Angaben und erreichten so, dass tausende Franken auf ihr Konto flossen. «Briefkastendiebe» wie diese machten vor einigen Jahren schweizweit unter dem Namen «Zaire Connection» Schlagzeilen. Zahlreiche Kontoinhaber – Private als auch Firmen – wurden Opfer dieser Masche. Im Nachgang ersetzten sowohl die Post als auch betroffene Banken ihre Briefkästen durch sicherere Modelle.

Bis die Betroffenen den Betrug bemerkten, war es oft bereits zu spät. In etlichen Fällen kamen die Betrüger Medienberichten zufolge ungeschoren davon. Nicht so ein Kongolese aus Frankreich. Er ist vom Luzerner Kriminalgericht kürzlich wegen gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt worden. Gemäss Urteil war er an sechs Fällen beteiligt. Zwei davon ereigneten sich in Luzern – die Bande ergaunerte allein mit diesen beiden über 750’000 Franken.

Gefälschte Stempel

Der heute 55-Jährige soll darüber hinaus in zahlreiche Delikte verstrickt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft brachte ihn mit 40 Vorfällen in Verbindung, 32 davon im Kanton Luzern. In 33 Fällen wurde das Verfahren jedoch eingestellt, nur sieben kamen in Luzern zur Anklage.

Der erste liegt bereits 14 Jahre zurück. 2003 haben die Täter, darunter der Beschuldigte, gemäss Urteil des Kriminalgerichts einen Zahlungsauftrag eines Luzerner Kindertagesstätten-Vereins aus einem Briefkasten entwendet. Kurzerhand hätten sie den angegebenen Betrag von 13’714.75 Franken auf 62’714.75 Franken erhöht. Anschliessend tauschten sie den Einzahlungsschein, versahen ihn mit dem gefälschten Kita-Stempel und warfen zurück in den Briefkasten. Kurze Zeit später überwies die Bank das Geld an das falsche Konto – gleichentags wurden rund 41’000 Franken abgehoben.

Ein viel grösseres Ausmass nahm ein zweiter Vorfall von 2010 an: Den Betrügern gelang es, mit einem Zahlungsauftrag eines Unternehmens insgesamt 700’000 Franken auf ihr eigenes Konto abzuzweigen. Über eine halbe Million davon wurde kurz darauf abgehoben.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, hat die Bande um den Angeklagten 2009 mindestens fünf weitere Versuche in der Romandie unternommen, wobei die Banken nicht immer mitmachten: Zweimal schöpften sie Verdacht und verweigerten eine Zahlung.

Indizien sprechen klare Sprache

Der Beschuldigte bestritt bei den Einvernahmen, dass er etwas mit dieser Sache zu tun habe. Das Gericht hält zwar fest, dass ein direkter Nachweis für eine konkrete Tathandlung fehle. Doch die Beweise sprechen gegen ihn. So wurden Fingerabdrücke auf dem Zahlungsauftrag des Kita-Vereins gefunden, aber auch auf einem Einzahlungsschein eines der Delikte in der Romandie.

Für das Gericht ein klarer Fall: «Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die am Resultat der Spurenidentifikation irgendwelche Zweifel aufkommen lassen.» Zudem belasten ihn mehrere Zeugen. Insgesamt würden «zahlreiche Indizien» gegen den Kongolesen sprechen. Einzig in einem Fall aus der Romandie fehlten genügend Beweise, diesbezüglich erfolgte ein Freispruch. Zudem sprach ihn das Gericht vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges und der Geldwäscherei frei, weil in diesen Punkten die Anklage ungenügend sei.

Trotzdem muss er hinter Gitter: Das Kriminalgericht verurteilte den Mann wegen mehrfachen Betrugs, mehrfachen versuchten Betrugs sowie mehrfacher Urkundenfälschung zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, unbedingt vollziehbar. Es ist nicht das erste Mal: 2011 und 2012 sass er über 600 Tage in Untersuchungshaft, die ihm angerechnet wird.

Hohe Schadenersatz-Zahlungen

Zudem wurde er vor elf Jahren bereits im Kanton Bern wegen gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Das wirkte sich laut Kriminalgericht zu seinen Ungunsten aus, da ihn diese Vorstrafe offenbar nicht zu beeindrucken vermochte. Der Beschuldigte habe im Verfahren einen Eindruck hinterlassen, der von «unkooperativen, einsichts- und reuelosen Verhalten negativ geprägt» sei.

Nebst der Gefängnisstrafe brummte das Gericht dem 55-Jährigen auch eine happige Zahlung auf. Der Beschuldigte muss – gemeinsam mit den Mittätern – mehreren Privatklägern insgesamt über 600’000 Franken an Schadenersatz bezahlen. Dazu kommen 11’000 Franken Verfahrenskosten. Das Urteil ist indessen noch nicht rechtskräftig; sowohl die Verteidigung als auch eine Privatklägerin haben Berufung eingelegt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon