Regelmässige Verstösse gegen Stopp-Werbung-Kleber

WWZ und der Zuger Gewerbeverband für aggressive Werbung gerügt

Häufig müssen auch Zuger Haushalte, die keine Werbung wünschen, Reklame erdulden.

(Bild: wia)

Immer wieder flattern unerwünschte Werbungen in Zuger Briefkästen. Dies auch, wenn klar deklariert ist, dass keine Reklame erwünscht sei. Ein Verärgerter ist deshalb an die Schweizerische Lauterkeitskommission gelangt. Und hat gleich in zwei Fällen recht bekommen.

Man kommt abends heim, öffnet den Briefkasten in der leisen Hoffnung auf einen handgeschriebenen Brief und der latenten Furcht vor einer hohen Rechnung, und findet stattdessen Werbung vor. Und dies, obwohl auf dem Briefkasten klar deklariert ist, dass man nichts wissen will von neuen Pizzaläden, Mode-Ausverkäufen und Drogerie-Aktionen.

Einem Zuger Einwohner ging das irgendwann zu weit. Dies, nachdem er zum wiederholten Mal unerwünschte Post im eigenen Briefkasten vorfand. Unter anderem auch ein Kundenmagazin der Wasserwerke Zug (WWZ) und ein Heft des Gewerbeverband Zug – beide erscheinen in regelmässigen Abständen. Und der Zuger wehrte sich. Ende des letzten Jahres gelangte er an die Schweizerische Lauterkeitskommission, eine unabhängige Instanz zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle. Und er fragte: Ist es zulässig, dass die WWZ ihr regelmässiges Magazin regelmässig in Briefkästen platziert, auf denen ein «Keine Werbung»-Kleber prangt?

Ist das WWZ-Heft «Service Public» oder aggressive Werbung?

Der Beschwerdeführer, der lieber anonym bleiben möchte, erklärte gegenüber von zentralplus: «Ich war es einfach leid, immer Werbung im Briefkasten zu finden, die dort nichts zu suchen hat.» Insbesondere, da man, sobald man im Kanton Zug lebe, zwangsläufig Kunde sei von den WWZ. «Wasser und Strom brauchen wir ja alle», so der Beschwerdeführer.

Die Lauterkeitskommission befand in ihrer Antwort zum besagten Fall: «Im Grundsatz verbietet der ‹Stopp Werbung›-Kleber die Zustellung von unadressierter kommerzieller Kommunikation.» So sei eine «derartige kommerzielle Kommunikation, die den klaren und mit dem Kleber ausgedrückten Willen des Briefkastenhalters missachtet, unlauter, da sie als aggressive Werbemethode gegen die Generalklausel des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb» verstosse.

Ausgenommen von diesem Verbot sei laut der Lauterkeitskommission die Zustellung von amtlichen Anzeigern und anderen amtlichen Publikumsorganen. Und genau hierauf berufen sich die WWZ. In ihrer Stellungnahme zur Beanstandung erklären die WWZ, dass das Kundenmagazin «Eine Publikation mit ‹Service public›-Charakter» sei, ähnlich wie diese Publikationen anderer Betriebe mit öffentlichem Auftrag seien.

Lauterkeitskommission weist WWZ zurecht

So hätte WWZ – auch als private Aktiengesellschaft – einen öffentlichen Auftrag, dem Konzessionsverträge mit den Gemeinden, sprich, die Wasser- und Stromversorgung, zugrunde lägen. Entsprechend informiere das Unternehmen im Magazin unter anderem auch über Bauvorhaben auf öffentlichem Grund, über Ausbauten von Versorgungsleitungen und ähnliches. Das Magazin bestehe zum überwiegenden Teil aus Beiträgen von allgemeinem Interesse ohne kommerzielle Zielsetzung, schreiben WWZ weiter.

«Es handelt sich weder um ein amtliches Publikumsorgan noch enthält es amtliche Mitteilungen.»

Beurteilung der Lauterkeitskommission zur Beschwerde gegen die WWZ

Die Schweizerische Lauterkeitskommission kommt zu einem anderen Schluss. Laut ihr enthalte die unadressierte Publikation diverse Empfehlungen zu eigenen Produkten oder Dienstleistungen sowie zu Angeboten Dritter. «Es handelt sich weder um ein amtliches Publikumsorgan noch enthält es amtliche Mitteilungen», lautet das Verdikt. So seien die im Heft erhaltenen Informationen weder für die Erfüllung eines öffentlichen Auftrages relevant noch für die Kundenbeziehung zwingend. «Sie dienen vielmehr dem Zweck, die Kundenbindung zu vertiefen.» Die Kommission kommt also zum Schluss, dass die Zustellung des WWZ-Magazins unlauter ist und empfiehlt den WWZ, das Magazin nicht mehr in Briefkästen mit «Stopp Werbung»-Klebern zu verteilen.

Die WWZ sind nicht das einzige Zuger Unternehmen, das gemäss Lauterkeitskommission ungerechtfertigte Werbung in Zuger Briefkästen verteilt. Derselbe Beschwerdeführer, der sich bereits gegen die Publikation der WWZ wehrte, ging auch gegen den Gewerbeverband des Kantons Zug vor. Denn auch deren unadressierte Publikation «Wirtschaft Zug» landet viermal jährlich in allen Zuger Haushalten. Auch in denen, die keine Werbung wünschen.

Auch der Gewerbeverband handle unlauter

Der Gewerbeverband des Kantons Zug weist in der entsprechenden Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei «Wirtschaft Zug» um das offizielle Organ des Verbandes handle. Es werde seit jeher in sämtliche Haushalte verteilt, was bisher noch nie Anlass zu einer Beschwerde gegeben hätte. Weiter enthalte das Magazin keine Eigenwerbung im Sinne der Richtlinien der Lauterkeitskommission. Und zudem erfülle das Magazin laut dem Gewerbeverband Zug ein Informationsbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit und sei auch aus diesem Grund nicht als kommerzielle Kommunikation zu werten.

Auch in diesem Fall gibt die Lauterkeitskommission den Einwänden der Beschwerdegegner nicht statt. Das Magazin weise einen kommerziellen Charakter auf und entspreche zudem nicht dem Informationsbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit. Es handle sich um das Magazin eines privatrechtlichen Vereins, welches dieser selbst als offizielles Publikumsorgan betitle und welches damit als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit diene. Die Interessen seien laut der Kommission «klar wirtschaftlicher Natur».

Der «Stopp Werbung»-Kleber wurde zu Unrecht missachtet

Der Gewerbeverband führe in seiner Stellungnahme selber aus, dass die Verteilung an alle Zuger Haushalte wirtschaftlich notwendig sei, um die Auflage des Magazins zu erhöhen. «Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass bloss öffentliche, gemeinnützige oder altruistische Interessen mit der Verteilung des Magazins verfolgt werden würden.» Entsprechend hätte der Beschwerdegegner den «Stopp Werbung»-Kleber beachten sollen. Gegen den Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission können sowohl die WWZ als auch der Gewerbeverband Zug Rekurs einlegen.

Aber auch die Dropa Drogerie verteilt regelmässig Post in Zuger Briefkästen – auch in werbefeindliche. Oder besser gesagt, sie lässt verteilen. Marketingleiter Johnny Schuler erklärt auf Anfrage: «Die Post ist für die Verteilung unserer Zeitschrift zuständig. Wir halten uns an deren Vorgaben, welche ein redaktionelles Magazin erfüllen muss. So muss das Heft beispielsweise eine bestimmte Periodizität aufweisen und darf einen gewissen Anteil an Werbung nicht überschreiten.»

«Die Post entscheidet, was in die Briefkästen hineinkommt, auf denen ‹Stopp Werbung› steht.»

Johnny Schuler, Marketingleiter der Dropa Drogerie

Durchaus käme es zu Rückmeldungen von Leuten, welche das Heft dennoch nicht wollen würden, erklärt er weiter. «Diese können sich bei uns melden und wir leiten das dann der Post weiter, damit diese von der Verteilung ausgeschlossen werden können.»

Apropos Post. Auch gegen diese hat erwähnter Zuger Werbekritiker Beschwerde eingereicht. Zwar nicht wegen der Dropa-Zeitschrift, sondern wegen eines Flyers, der mittels Post in die Haushalte verteilt wurde. Und auch hier erhielt der Beschwerdeführer recht.

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