Schon 1910 und 2001 krachte es in der Badfluh

Wolhusen: Hätte man die Gefahr sehen können?

Am 21. Februar 2001 sackt ein unterspültes Stück Fels ab (Bild: Brigitte Imbach).

Schon vor 100 Jahren staute ein Felssturz die Emme, schon damals flogen Steine durch die Gegend. Doch davon wusste der Kanton nichts. Auch nach einem Absturz vor 15 Jahren reagierte er nicht. Jetzt drängt sich die Frage auf: Hätte man den jüngsten Felssturz verhindern können?

Wir schreiben den 18. Juni 1910, es ist fünf nach zwölf. Mittag in der Wirtschaft «Bad», ein gutes Stück ausserhalb von Wolhusen an der Kleinen Emme gelegen. Der Kieswerkbetreiber Simon Imbach sitzt mit seiner Frau und dem sechsjährigen Sohn beim Mittagessen. Plötzlich erschüttert «donnerähnliches Getöse» die Szenerie, so geben sie später zu Protokoll. Der Vater schaut aus dem Fenster: Flussabwärts auf seinem Grundstück Sandmätteli, wo seine Arbeiter bis vor zehn Minuten Kies aus dem Flussbett geschaufelt haben, liegen gewaltige Felsbrocken. 

Die Wirtschaft Bad in Wolhusen ungefähr zur Zeit des Felssturzes 1910 (Bild: Wolhuser Forum für Geschichte).

Die Wirtschaft Bad in Wolhusen ungefähr zur Zeit des Felssturzes 1910 (Bild: Wolhuser Forum für Geschichte).

Bis letzten Montag war das der letzte Felssturz in der Badfluh hinter Wolhusen. Auch damals erregte der Felssturz die Aufmerksamkeit der Presse. Das «Luzerner Tagblatt» berichtete am 21. Juni 1910 aus Wolhusen, dass im Umkreis von 200 Metern der Boden aussehe wie gekämmt: «Grosse Bäume liegen entwurzelt am Boden mit zum Teil fortgerissenen Ästen.» Bei der Konkurrenz, im «Vaterland», konnte man lesen, dass ein gemauerter Damm am rechten Ufer zerstört worden sei. «Wäre im tragischen Moment ein Eisenbahnzug vorübergefahren oder wären auf der Strasse Fuhrwerke oder Fussgänger passiert, dann hätte grosses Unglück entstehen müssen.»

«Mein Vater hat mir erzählt, grosse Brocken seien bis über die Bahnlinie geflogen.»
Joseph Imbach über den Felssturz 1910

Wer letzte Woche die Berichterstattung zum aktuellen Felssturz verfolgt hat, dem kommen diese Zeugnisse bekannt vor. Die Ähnlichkeiten zum Felssturz von letzter Woche scheinen gross zu sein: Geröll staute die Emme, Hochwasserschutzbauten wurden zerstört, Steine aus dem Bachbett flogen weit übers Land, und es war ein grosses Glück, dass keine Menschen zu  Schaden kamen. Der Sturz scheint den Schätzungen zufolge zwar um einiges kleiner gewesen zu sein als der von letzter Woche (1910: kaum mehr als 800 Kubikmeter, 2016: ca. 5000 Kubikmeter), hatte aber ähnliche Auswirkungen: «Mein Vater hat mir erzählt, grosse Brocken seien über die Bahnlinie geflogen», erinnert sich Josef Imbach. Der pensionierte, ehemalige Kieswerkbesitzer – er ist der Enkel von Simon Imbach – ist heute der Einzige im Dorf, der noch vom Felssturz von 1910 weiss.

«Ich kann mir schlecht vorstellen, dass es da schon einen Felsturz gegeben hat.»
Klaus Louis, Geologe

Dieses Wissen wäre vor zehn Jahren unter Umständen äusserst wertvoll gewesen: Damals bestellte der Kanton beim Geologen Klaus Louis eine Gefahrenkarte, der die Naturgefahren entlang der Kleinen Emme abschätzen sollte. Dazu zählen Hochwasser, Erdrutsche und auch Stürze. Beim Erstellen von Gefahrenkarten stützen sich Gutachter neben dem Eindruck vor Ort besonders auch auf vergangene Ereignisse. Als der Gefahrengutachter Louis die nun abgestürzte Felswand Badfluh beurteilte, wusste er jedoch nichts vom früheren Felssturz an dieser Stelle (zentral+ berichtete). Hätte er vom Felssturz 1910 gewusst, hätte Louis die Felswand sicher genauer unter die Lupe genommen und dann die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Sturzes vermutlich anders eingeschätzt. Der Kanton Luzern hätte dann Schutzmassnahmen erlassen müssen. Und wer weiss, vielleicht wäre dann der Felssturz von letzter Woche ja nicht passiert. Keine Millionenschäden, keine überfluteten Keller, keine verwüsteten Betriebe (zentral+ berichtete).

«Ich kann mir schlecht vorstellen, dass es da schon einen Felssturz gegeben hat», sagte Klaus Louis letzte Woche gegenüber zentral+. Im kantonalen Ereigniskataster – einer Datenbank, in welchem eigentlich sämtliche solchen Naturereignisse verzeichnet sein sollten – sei die Badfluh gar nicht verzeichnet gewesen, als er die Gefahrenkarte in den Jahren 2004 bis 2007 erstellt habe. Weshalb das Ereignis im Kataster fehlt, bleibt vorerst offen (Update: Der Kanton hat inzwischen Stellung bezogen, siehe Box).

Das überschwemmte Kieswerk Imbach diesen Montag.

Das überschwemmte Kieswerk Imbach diesen Montag.

(Bild: rul)

Der Ereigniskataster ist jedoch nicht der einzige Ort, wo sich Gutachter über vergangene Felsstürze oder Hochwasser informieren sollten. Laut den kantonalen Richtlinien zur Erstellung von Gefahrenkarten müssen Gutachter auch Gemeinde- und Staatsarchiv nach möglichen Ereignissen in der Vergangenheit absuchen. Im Staatsarchiv lassen sich die Hinweise auf den Felssturz von 1910 tatsächlich relativ einfach finden: Wer im Jahr 2016 bei Google «Felssturz Badfluh» eingibt, stösst schnell auf die entsprechenden Akten. Entweder ging das vor zehn Jahren noch nicht so leicht, oder aber der Gutachter recherchierte nicht sorgfältig genug.

Offenbar ist jedoch das Budget für die Erstellung von Gefahrenkarten und dazugehörige Recherchen äusserst knapp bemessen. Klaus Louis: «Man muss durchschnittlich einen halben Quadratkilometer Hügellandschaft pro Tag kartieren.» Das bedeutet auch, dass sich Gutachter nicht jede einzelne Wand aus der Nähe anschauen können. Nur wenn sie einen Hinweis haben, dass Gefahr droht, werfen sie sich in Klettermontur. Umso wertvoller wäre es gewesen, hätte man vom historischen Felssturz in der Badfluh gewusst.

«Bei mir hat sich nie jemand nach vergangenen Felsstürzen erkundigt.»
Joseph Imbach, pens. Kieswerkbetreiber

Es hätte durchaus weitere Chancen gegeben, diesen historischen Felssturz zu entdecken:

In jeder Gemeinde hat eine Kommission die Gefahrenkarte abgenommen, auch in den beiden nun betroffenen Gemeinden Werthenstein und Wolhusen. Diese Kommission sollte prüfen, ob die vom Geologen beschriebenen Gefahren plausibel sind und ob nichts übersehen wurde. In der Bewertung der Badfluh haben die Kommissionen keinen Einspruch erhoben. Der Verdacht liegt nahe, dass man sich in den Gemeinden an der Emme nach dem verheerenden Hochwasser von 2005 auf diese Gefahr konzentrierte.

Die Badfluh im Jahr 1990 (Foto: Armin Wey, Luzern).

Die Badfluh im Jahr 1990 (Foto: Armin Wey, Luzern).

(Bild: Armin Wey)

Weiter sollte die Kommission sich in der Gemeinde, etwa bei Anwohnern, nach vergangenen Naturereignissen erkundigen. Ob und in welchem Ausmass dies geschah, ist noch nicht bekannt. Bekannt ist: Joseph Imbach, der vom Felssturz 1910 wusste, wurde beim Erstellen der Gefahrenkarte nicht befragt: «Mich hat sicher niemand angerufen, das wüsste ich.» Auch seine Tochter Brigitte Imbach als heutige Anstösserin kann sich an keine Anfrage erinnern. Chance verpasst.

Die Badfluh nach dem Absturz letzte Woche.

Die Badfluh nach dem Absturz letzte Woche.

«Meine Arbeiter kamen angerannt und haben mir erzählt, dass ein Stück Fels abgebrochen sei.»
Brigitte Imbach über den 21. Februar 2001

Sehr gut erinnern kann sich Brigitte Imbach jedoch an den 21. Februar 2001. Die Geschäftsführerin des Kieswerks Imbach in vierter Generation sass an jenem Tag in ihrem Büro gleich gegenüber der Felswand, als es laut «bollete», wie Imbach im Dialekt sagt: «Meine Arbeiter kamen angerannt und haben mir erzählt, dass in der Badfluh ein Stück Fels abgebrochen sei.» Imbach ging nachschauen – und machte Fotos. Diese zeigen: 2001 brach dort ein Stück Fels weg, wo letzte Woche die ganze Wand kam. Eine weiche Mergelschicht leicht über dem Wasserlauf, von der Emme bei Hochwasser ausgespült, destabilisierte den härteren Fels darüber. Dieselbe Ausspülung führte nun zum Abbruch der ganzen Felswand. War der kleine Abbruch 2001 ein Vorbote?

Wenn es einer war, haben die Experten des Kantons ihn nicht erkannt: Von Brigitte Imbach alarmiert, untersuchten diese die Stelle damals und befanden sie für sicher. «Die Herren vom Kanton hatten kein Musikgehör», berichtet Imbach: «Die Unterspülung ist nach dem Abbruch ja vor dem Wasser geschützt», hätten diese geurteilt, und dass man nichts unternehmen müsse. Es sieht so aus, als ob das eine Fehleinschätzung war. Imbach hat darauf vertraut.

Hatte nach heutigem Wissen Folgen: Das abgebrochene Stück Fels am 21. Februar 2001 (Foto: Brigitte Imbach).

Hatte nach heutigem Wissen Folgen: Das abgebrochene Stück Fels am 21. Februar 2001 (Foto: Brigitte Imbach).

Simon, Brigitte Imbachs Urgrossvater, hatte 1910 ganz andere Probleme mit den kantonalen Behörden: Als sich zwei Tage nach dem Felssturz immer noch kein Kantonsvertreter an der Unglücksstelle hatte blicken lassen, beschwerte sich Simon Imbach: «Ich glaubte, es würden sofort die Räumungsarbeiten begonnen, dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Da ich Besitzer von der Liegenschaft Sandmätteli bin, ist grösste Gefahr vorhanden, dass bei Anschwellen der Emme sich das Wasser über oben genannte Liegenschaft ergiessen wird; alles mit sich reissend, das Dorf Markt ist in grosser Gefahr.»

Die Regierung schickte zunächst einen Gutachter, um sich die Szenerie anzuschauen. Als dieser empfahl, sofort einen Bauunternehmer mit der Räumung zu beauftragen, zögerte die Regierung: Simon Imbach als Anstösser müsse das bezahlen. Mit zwei Rekursen wehrte sich Imbach, bis der Kanton schliesslich einwilligte, die Räumungsarbeiten zu übernehmen. Erst vier Monate nach dem Felssturz begannen die Räumungsarbeiten. Dann geriet der Felssturz in Vergessenheit – bis letzte Woche.

Update 20. Januar: Stellungnahme des Kantons

Als dieser Artikel veröffentlicht wurde, wollten die beteiligten Parteien keine Stellung beziehen. Nun hat der Kanton auf die drängendsten Fragen geantwortet. Auf Anfrage von zentral+ nahm Albin Schmidhauser, Leiter der Dienststelle Naturgefahren beim Kanton Luzern, wie folgt Stellung:

Wieso ist der Felssturz von 1910 nicht im kantonalen Gefahrenkataster nicht verzeichnet? Ist das ein Versäumnis?

Ereignisse werden nur erfasst, wenn unser Wissen darüber den Mindestanforderungen an die Datenbank StorMe genügt. Also wenn wir genug darüber wissen, um auf dem Standardformular mindestens die Pflichtfelder ausfüllen zu können. Dies ist fast nie der Fall, wenn zum Ereignis nur Zeitungsartikel vorliegen, aber kein geologisches Fachgutachten. Vage und unvollständige Angaben werden nicht erfasst, weil sie zu viele Unsicherheiten enthalten und nicht in eine fachtechnische Auswertung einfliessen sollen.

Wie weit rückwirkend werden solche Ereignisse in den Ereigniskataster aufgenommen?

Unbeschränkt, soweit die Datenlage den Anforderungen genügt. Dies ist bei weit zurückliegenden Fällen aber selten der Fall.

Welche sonstigen Aufzeichnungen von Felsstürzen in der Badfluh sind bei ihnen erhalten?

Keine.                                                                                                               

Laut Ihren Vorschriften muss ein Gefahrengutacher kommunale und kantonale Archive nach vergangenen Ereignissen absuchen, um Gefahren abschätzen zu können. In welchem Masse ist es üblich, dass ein Gefahrengutachter Archive konsultiert, um Hinweise auf vergangene Ereignisse bearbeiten zu können? Wie sieht es mit Erkundigungen bei Anstössern aus?

Bei der Ausschreibung der Gefahrenkarte für die Kleine Emme haben wir, wie bei jeder solchen Ausschreibung, Folgendes verlangt: «Befragung von Schlüsselpersonen, Präzisierung dieser Hinweise durch Recherchieren von Quellen (z.B. Zeitungs- und Gemeindearchive)». 

Archive und Schlüsselpersonen werden dabei befragt, bis die minimal erforderlichen Daten von vergangegen Schadensereignissen für StorMe vollständig sind. Der erwähnte Standard StorMe ist vom Bund vorgegeben. Als Schlüsselpersonen betrachten wir ältere, ehemalige Gemeindeammänner, Förster, Feuerwehrkommandanten usw., da erwartet werden kann, dass diese aufgrund der damals ausgeübten Funktion über besonderes Wissen verfügen.

Hat ein Gutachter überhaupt genügend Zeit (bzw. ist der Auftrag genug gut bezahlt), dass man von ihm erwarten kann, Archivsuchen durchzuführen?

Die Vermutung, wonach ein gedrückter oder zu knapper Preis als Ursache für eine unvollständige Erhebung herhalten müsste, entbehrt jeglicher Grundlage, im Gegenteil: Der Kanton hat jede eingegangene Offerte auf deren Plausibilität geprüft und dabei insbesondere auch genau hingeschaut, ob der offerierte Aufwand in Stunden plausiblerweise ausreicht, um die geforderte Bearbeitungstiefe zu erbringen. Es gab mehrere Beschwerden unterlegener Bewerber, weil nicht das günstigsten Angebot den Zuschlag erhielt. Einige Mitbewerber erhielten den Auftrag nicht, weil sie für einzelne Arbeitsschritte einen zu geringen Zeitaufwand berechnet hatten.

In diesem Fall lagen die Hinweise auf den Felssturz 1910 relativ einfach auffindbar im Staatsarchiv (Google-Suche nach „Felssturz Badfluh»). Ist es ein Versäumnis, dass dieser nicht entdeckt wurde?

Als die Gefahrenkarte «Kleine Emme» von 2004 bis 2007 erarbeitet wurde, war Google weit weniger leistungsfähig als heute. Eine Recherche im Staatsarchiv geht weiter als die Standardanforderungen an Recherchen für Gefahrenkarten und wird deshalb nur durchgeführt, wenn Hinweise auf besondere Ereignisse vorliegen. Hinweise auf frühere Ereignisse an der Badfluh waren aber weder den befragten Schlüsselpersonen bekannt, noch waren sie damals (mit einem angemessenen Aufwand) im Gemeindearchiv konsultierbar. Ein Gang ins Staatsarchiv war somit nicht angezeigt.

Brigitte Imbach, Besitzerin der Liegenschaft gegenüber, sagte, es habe bereits 2001 einen kleineren Sturz gegeben, weswegen sie dies damals beim Kanton meldete. Weshalb wurde dieses Ereignis beim Erstellen der Gefahrenkarte nicht hinzugezogen?

Die befragten Schlüsselpersonen haben das Ereignis von 2001 nicht erwähnt. Der Ersteller der Gefahrenkarte hatte damals keine Veranlassung, aktiv auf Frau Imbach zuzugehen (siehe auch folgende Antwort).

Laut Imbach seien dann Experten des Kantons vorbeigekommen und hätten sich die Unterspülung und den Absturz angeschaut und ihr beschieden, dass die Unterspülung nun vor dem Wasser sicher sei und man nichts unternehmen müsse. Ist dieses Vorgehen bei Ihnen dokumentiert? Wie kam es zu dieser Einschätzung? War das eine Fehleinschätzung?

Der Augenschein ist beim Kanton aktenkundig. Zitat: «Die Badflue wird seit langem aus wissenschaftlichem Interesse beobachtet, die Entwicklung ist entsprechend ausführlich dokumentiert. Geologe Dr. B. Keller beurteilt die erfolgten Abbrüche als günstig: Bei Niedrigwasser wirken die abgestürzten Blöcke als natürliche Verbauung des Prallhangs. Damit wird die weitere Unterspülung und der Spannungsaufbau im Fels gebremst. […] Im unterkolkten Bereich ist mit einer weiteren Entspannung der Felswand zu rechnen. Im Bereich der feingebankten Pakete sind Nachbrüche zu erwarten, geschätzter Umfang der einzelnen Pakete 50 bis 100 Kubikmeter. Dies entspricht dem normalen Fortgang der Erosion. Die darüberliegende Nagelfluh wird grundsätzlich als stabil beurteilt. Insbesondere werden grössere Abbrüche (mehrere 1‘000 Kubikmeter) als unwahrscheinlich angesehen. […] Die Installation einer Überwachungs- oder Alarmanlage wäre in der gegenwärtigen Lage unverhältnismässig. Dies gilt auch für bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Stabilität der Felswand.»

In der Bildergalerie sehen Sie die Dokumente aus dem Staatsarchiv, die vom Felssturz 1910 berichten:

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