Wolfs-Reduktion einfacher möglich

Der Bundesrat möchte die Schwelle gerissener Schafe heruntersetzen, ab der ein Wolf getötet werden darf. Er schickt eine revidierte Version der Jagdverordnung in die Vernehmlassung. Heute dürfen die Kantone ein Wolfsrudel erst dann reduzieren, wenn es 15 Nutztiere gerissen hat. Neu sollen 10 gerissene Schafe oder Ziegen ausreichen. Die Risse werden nur gezählt, sofern Schutzmassnahmen getroffen wurden. Der Bundesrat reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament. Einen Wolf präventiv zu töten, bleibt auch mit der neuen Verordnung verboten. Dies hatte das Schweizer Stimmvolk mit dem Nein zum revidierten Jagdgesetz im letzten Herbst verworfen.

Quelle:swisstxt
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