Langjähriger Streit in Zug

Zukunft der Gartenstadt weist sich vor dem Bundesgericht

Das Bundesgericht entscheidet nun über das zukünftige Erscheinungsbild der Gartenstadt.

Der Verein Pro Gartenstadt Zug reicht Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Damit kommt der Fall nun vors Bundesgericht.

Der Verein Pro Gartenstadt Zug setzt sich seit 2009 für den Erhalt der Zuger Gartenstadt in ihrer heutigen Form ein. Und während dieser Jahre ist der Verein kein bisschen müde geworden. So hält der Verein eisern an der Einsprache gegen das Bauprojekt in der Gartenstadt fest.

Das Projekt sieht vor, 13 Häuser und damit 80 Wohnungen in der Gartenstadt abzureissen. Sie sollen durch sechs Mehrfamilienhäuser und 13 Reiheneinfamilienhäuser ersetzt werden (zentralplus berichtete). Gegen dieses Vorhaben hat der Verein 2019 Einsprache erhoben.

Das Zuger Verwaltungsgericht hat diese Einsprache vor einigen Wochen abgewiesen. Der Verein Pro Gartenstadt hat darum an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, Beschwerde gegen das Urteil einzureichen. Darum kommt der Fall nun vors Bundesgericht.

Verein rügt Projekt in sozialer und architektonischer Hinsicht

«Die Vereinsmitglieder bedauern sehr, dass das Verwaltungsgericht ihre Beschwerde abgewiesen hat», schreibt der Verein in einer Mitteilung. Sie seien überzeugt, dass das Gericht den Einwänden zu wenig Beachtung geschenkt habe.

Die Kritik des Vereins am Bauprojekt fusst auf zwei Gründen. Einerseits befürchtet der Verein, dass mit dem Neubauprojekt preisgünstiger Wohnraum – der in Zug zweifellos rar ist – verloren geht. Anderseits ist es eine architektonische Kritik am Projekt, dass der Geschichte der Gartenstadt zu wenig Beachtung geschenkt werde.

Die Gartenstadt ist Teil des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder Isos. Sie zeichnet sich durch eine relativ lockere Bebauung und viele Grünflächen aus. Die Grünflächen dienten früher der Selbstversorgung, als die Gartenstadt noch eine Arbeitersiedlung für die Angestellten der nahe gelegenen Landis & Gyr-Fabriken war (zentralplus berichtete). «Das Projekt verändert einen bedeutenden Teil der Struktur in der Gartenstadt und schafft im nordwestlichen Teil der Gartenstadt ein völlig neues Quartier mit verdichteter Bauweise», heisst es in der Mitteilung weiter. «Es steht im krassen Widerspruch zur lockeren Anordnung der bestehenden Gebäude an der Aabach- und Hertistrasse.»

Die Vereinsmitglieder machen in ihrer Beschwerde ans Bundesgericht geltend, dass der Erhalt der bestehenden Mehrfamilienhäuser nicht abgeklärt wurde, obwohl die Gartenstadt im Isos mit einem Abbruchverbot belegt sei.

Verwendete Quellen
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