65 Millionen Franken

Zuger Bevölkerung darf bei Landkauf nicht mitreden

So städtisch könnte der Theilerplatz dereinst aussehen. (Bild: zvg Stadt Zug)

Die Stadtzuger Bevölkerung soll bei einem geplanten Landkauf in Bahnhofsnähe kein Mitsprachrecht haben. Dies hat das Stadtparlament am Dienstag entschieden.

Zug will ein unbebautes Grundstück nahe dem Bahnhof kaufen. Das Preisschild: 65 Millionen Franken. Obwohl der Stadtrat versprochen hat, den Kauf dem Volk vorzulegen, will das die Geschäftsprüfungskommission verhindern (zentralplus berichtete). Wie sich jetzt herausstellt, hatte die Kommission mit ihrem Vorhaben Erfolg.

Das Stadtparlament hat am Dienstag getagt und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen. Mit 35 zu 4 Stimmen sprach sich der Grosse Gemeinderat für den Vorschlag der Geschäftsprüfungskommission aus. Auch ein von der GLP angestrebtes Behördenreferendum hat das Parlament mit 12 zu 26 Stimmen abgelehnt.

Preisgünstiger Wohnraum als Bedingung für geplantes Hochhaus

Somit legt das Stadtparlament dem Landkauf keine zusätzlichen Steine in den Weg. Ergreift die Stadtzuger Bevölkerung kein fakultatives Referendum, kann sie also erst beim folgenden Bauprojekt oder Baurechtsvertrag ihre Meinung kundtun. Dafür müssen sich jedoch innert 30 Tagen 500 Stadtzugerinnen finden. Unabhängig davon ist bereits klar, was die Stadt Zug anstrebt, auf dem Gelände zu bauen.

Laut dem schon vorliegenden Richtprojekt soll auf besagtem Grundstück ein 19-stöckiges Hochhaus entstehen. Dabei müssen mindestens vier Stockwerke der gewerblichen Nutzung offenstehen. In den übrigen Stockwerken kann die Stadt Wohnungen realisieren. Hiervon müsse auf mindestens drei Stockwerke preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden.

Hinweis: Der Artikel ist nachträglich um den Hinweis zum fakultativen Referendum ergänzt worden.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Grossen Gemeinderates
  • Medienarchiv zentralplus
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