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Mit dem neuen Referenzzinssatz können einige Mieterinnen von Mietzinssenkungen profitieren. Doch die Krise löse das nicht, sagt Michael Töngi, Vizepräsident des Mieterverbands.
Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekanntgegeben, dass der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt wird. Theoretisch sollte dies für einige zu einer Mietpreissenkung von 2,91 Prozent führen. Doch der Luzerner Nationalrat und Vizepräsident des Schweizer Mieterinnen- und Mieterverbands Michael Töngi (Grüne) warnt: So einfach ist es nicht.
In einem Webinar des Mieterverbands vergangene Woche erklärte er, warum man nicht in Jubel ausbrechen sollte. Hier eine Zusammenfassung:
Wer durch die Zinssenkung einen Anspruch hat
Der Referenzzinssatz gibt den durchschnittlichen Zinssatz aller Hypotheken in der Schweiz an und ist ein zentraler Faktor bei der Mietpreisberechnung. Ob mit der neuesten Änderung eine Mietsenkung möglich ist, hängt vom Zeitpunkt der letzten Mietzinsanpassung ab:
Höchstwahrscheinlich eine Senkung erhält gemäss dem Verband, wer seit dem 1. Mai 2012 keine Mietzinsanpassung mehr hatte, eine Erhöhung nach dem 1. Dezember 2023 erhielt oder danach seinen Mietvertrag abgeschlossen hat.
Unklar sei es für Mieter, die zwischen dem 1. Mai 2012 und dem 1. Mai 2015 eine Mietzinsanpassung hatten, da hier die Berechnung der Kostensteigerung entscheidend ist.
Vermutlich keine Senkung erhält, wer zwischen dem 1. Mai 2015 und dem 1. Dezember 2023 eine Mietzinsanpassung oder einen neuen Mietvertrag erhielt.
Doch die Vergangenheit zeige laut dem Nationalrat: Während Zinserhöhungen schnell an Mieterinnen weitergegeben würden, bleibe eine Senkung oft folgenlos. Gemäss dem Mieterverband wurden zwischen 2006 und 2023 rund 100 Milliarden Franken zu viel an Mieten bezahlt.
Warum die Mieterinnen selbst aktiv werden müssen
Denn: Vermieter sind nicht verpflichtet, Mietzinssenkungen automatisch weiterzugeben. «Gerade in der Zeit bis 2020 hatten eigentlich sehr viele Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf eine Senkung, weil der Referenzzinssatz so stark gesunken ist. Doch die Mehrheit der Vermieter hat nicht reagiert, die Mieter mussten die Senkungen immer einfordern», erklärt Töngi.
2025 gebe es eine zusätzliche Hürde: Vermieterinnen könnten gestiegene Kosten und die Teuerung gegenrechnen, was in einigen Fällen sogar zu einer Erhöhung statt einer Senkung führen könne.
Der Verband rät, sich genau zu informieren, bevor ein Senkungsbegehren gestellt wird, um unerwartete Mietzinserhöhungen zu vermeiden. Ein Onlinerechner des Verbands soll bei der Prüfung helfen. Falls der Vermieter auf ein schriftliches «Herabsetzungsbegehren» nicht reagiert, empfiehlt der Verband den Gang zur Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen.
Für Töngi ist der Referenzzins nur die halbe Wahrheit
Für Töngi ist klar: Schlagzeilen wie «Werden Mieterinnen jetzt entlastet?» will er nicht lesen. Denn: «Es gibt ein Hauptproblem.»
Der Mietwohnungsmarkt sei defekt: Das Modell der Kostenmiete werde nicht eingehalten, es gebe zu hohe Mietpreiserhöhungen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird und immer wieder werde dabei auf Orts- und Quartierüblichkeit verwiesen – auch, um Senkungen nicht weiterzugeben.
«Das Problem lässt sich nicht lösen, wenn der Referenzzinssatz jetzt mal wieder sinkt», findet Töngi. Deshalb fordert der Mieterverband mehr Kontrollen und eine Stärkung der Kostenmiete. Bei der Kostenmiete wird der Mietzins mit Blick auf die Einkünfte der Vermieterschaft überprüft – ungebührliche Gewinnmacherei soll so bekämpft werden.
- Medienmitteilung des Mieterinnen- und Mieterverbands
- Webinar des Mieterinnen- und Mieterverbands
- zentralplus-Medienarchiv