Dieses Grundstück in der Hochhauszone könnte bald der Stadt Zug gehören. (Bild: wia)
Der Zuger Stadtrat plant, eines der wenigen grossen, noch unbebauten Grundstücke in Zug zu kaufen. Eines, auf dem sogar ein 19-stöckiges Hochhaus realisierbar wäre. Ein teures Unterfangen.
Das Volk hat mit dem Ergebnis zur 2000-Wohnungs-Abstimmung mehr zahlbaren Wohnraum gefordert; der Zuger Stadtrat hat die Rufe offenbar gehört. Die spektakulärste der im Moment geplanten Massnahmen: Der Stadtrat will zig Millionen in den Kauf eines wertvollen Stück Lands investieren.
Konkret wurde der Stadt ein 7240 Quadratmeter grosses Grundstück nahe beim Bahnhof Zug angeboten. Dieses umfasst den Grossteil des Theilerplatzes und das ehemalige Bahnhofsgebäude der Lands & Gyr. Damit steht es in einem Gebiet, das bald umfassend städtebaulich entwickelt werden soll (zentralplus berichtete).
Mit der Verkäuferin, der Park Lane Zug AG, habe sich die Stadt Zug auf einen Kaufpreis von 65 Millionen Franken geeinigt, erklärte Stadtpräsident André Wicki am Dienstagvormittag gegenüber den Medien. Gemäss dem aktuellen Richtprojekt für den Bebauungsplan LG-Areal beabsichtigt die Stadt Zug, zusammen mit Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Bauträgern auf dem Grundstück preisgünstige Wohnungen und preisgünstigen Gewerberaum zu realisieren.
Drei Elemente der Wohnbauförderung
Für die Stadt gebe es im Bereich Wohnbauförderung drei wichtige Elemente, äusserte sich Wicki, und zählte auf: «Erstens die Abgabe von Grundstücken an Baugenossenschaften, zweites Bebauungspläne, durch welche die Stadt die Möglichkeit erhält, Einfluss zu nehmen, und drittens den Kauf von Liegenschaften, sofern das möglich und zahlbar ist.» Der Stadtpräsident weiter: «Bei diesem Kauf würden all diese drei Punkte zusammenkommen.
Denn gemäss dem aktuellen Richtprojekt für den Bebauungsplan LG-Areal beabsichtigt die Stadt Zug, zusammen mit Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Bauträgern auf dem Grundstück preisgünstige Wohnungen und preisgünstigen Gewerberaum zu realisieren.
Stadtrat spricht von klarem Zeichen
«Mit einem Kauf des Grundstücks und der Realisierung von preisgünstigen Wohnungen setzt der Gesamtstadtrat ein klares Zeichen», so Wicki. «Er leistet einen wichtigen, proaktiven Beitrag für das Erreichen der Ziele der Initiative ‹2000 preisgünstige Wohnungen für den Zuger Mittelstand›, dies nicht allein bei den in der Initiative aufgeführten Grundstücken.»
Stadtrat Urs Raschle, Vorsteher des Finanzdepartements, ergänzt: «Zudem können wir mit dem dazugehörigen Erwerb des Theilerplatzes selbst den grössten Einfluss auf die Gestaltung und damit auch auf die öffentliche Nutzung des Platzes nehmen, dies inklusive des alten Bahnhofsgebäudes.»
Hochhaus mit mehr als 70 Prozent Wohnanteil denkbar
Gemäss vorliegendem Richtprojekt ist auf dem Grundstück ein Hochhaus von 60 Metern Höhe mit 19 Stockwerken möglich. Ein Mindestanteil von 25 Prozent – rund 2750 Quadratmeter – sei für die gewerbliche Nutzung vorzusehen. Dies entspreche vier Stockwerken.
Die übrigen 15 Stockwerke – rund 7400 Quadratmeter – dienen der Wohnnutzung, wovon mindestens drei Stockwerke preisgünstigen Wohnraum enthalten müssen. Der Stadtrat beabsichtige jedoch, nicht nur den minimalen, sondern einen höheren Anteil an preisgünstigem Wohnraum zu realisieren.
Christof Meyer von der Park Lane Zug AG wird in der entsprechenden Medienmitteilung wie folgt zitiert: «Der Kaufpreis ist das Ergebnis intensiver, transparenter und fairer Verhandlungen.» Die Stadt Zug sei von Beginn die Wunschpartnerin für den Erwerb gewesen. In die Bewertungen eingeflossen sei auch ein Risikoabschlag für die aktuell noch fehlende Rechtsgrundlage der Bebaubarkeit, weil noch kein Bebauungsplan vorliege.
Im Video erklärt Stadtpräsident André Wicki, wo die Stadt bezüglich der Wohnbauförderung aktuell steht:
Immobilienstrategie ist massgebend
Das Vorgehen zum Erwerb der Liegenschaft entspreche der aktuellen Immobilienstrategie der Stadt Zug. Dort ist festgehalten, dass die Stadt Zug den preisgünstigen Wohnungsbau fördern und damit einen wichtigen Beitrag zu einer ausgewogenen sozialen und altersmässigen Durchmischung der Bevölkerung leisten soll.
Die Stadt Zug könne selber preisgünstige Wohnungen bauen oder ihre Grundstücke zu vergünstigten Konditionen im Baurecht an gemeinnützige oder an andere Organisationen abgeben, welche verpflichtet werden, preisgünstigen Wohnungsbau zu erstellen.
In diesem Zusammenhang beabsichtige die Stadt Zug die Realisierung des Gebäudes im Stockwerkeigentum mit nachfolgender Abgabe der Stockwerkeinheiten im Baurecht an Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützige Bauträger.
Das Grundstück mit der Nummer 4873 ist Teil des Bebauungsplan-Perimeters LG-Areal. Es wird aktuell durch den Club Lounge & Gallery und eine Sportbar im alten Landis-&-Gyr-Bahnhof und als Parkplatz genutzt.
Der Grundstückkauf soll vors Volk kommen
Der Entwurf des Bebauungsplanes, basierend auf dem Richtprojekt, wurde gemäss Stadtrat Anfang September 2024 von den Grundeigentümern gutgeheissen. Er werde voraussichtlich im Herbst 2024 vom Stadtrat zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Ebenfalls voraussichtlich in diesem Herbst soll das Geschäft zum Erwerb des Grundstücks durch die Geschäftsprüfungskommission, die Bau- und Planungskommission sowie das Stadtparlament beraten werden. Letztendlich plane der Stadtrat, den Kauf des Grundstücks den Stimmberechtigten an einer Urnenabstimmung zu unterbreiten.
Weitere Massnahmen gegen die Wohnungsnot geplant
Neben dem geplanten Kauf des Grundstücks beim Theilerplatz stellte der Zuger Stadtrat weitere Konzepte vor, welche die Stadt gegen die Wohnungsnot künftig unternehmen wolle.
Wie die Zuger Bauchefin Eliane Birchmeier vor den Medien erklärte, sei ein ganzes Massnahmenbündel im Rahmen der Ortsplanungsrevision Zug geplant. «Der Stadtrat möchte eine Mehrwertabgabe in Form von bezahlbarem Wohnraum einführen. In der Praxis haben wir diese schon, doch ist sie bislang nicht gesetzlich verankert.»
Weiter soll an einem Standort eine Neueinzonung für den preisgünstigen Wohnungsbau möglich werden. Ebenfalls soll preisgünstiges Wohnen in der Zone OeIB künftig gestattet sein. «Heute sind in dieser Zone zwar Alterswohnungen beinhaltet. Nicht jedoch günstige Wohnungen für Studenten oder Familien.»
Stadtrat will «noch einen draufsetzen»
Weiter möchte die Stadt künftig stärker für die vertikale Nachverdichtung einstehen. «Es geht darum, Bestandesbauten nachzuverdichten, indem man sie um ein bis zwei Geschosse erhöht», so Birchmeier. Dies mit entsprechenden Anreizen für Investorinnen. Auch dies sei dem bezahlbaren Wohnraum zuträglich.
Ebenfalls lautet eine neue Regel: «Zug First». Stadtzugerinnen sollen bei der Wohnungssuche künftig bevorzugt werden (zentralplus berichtete). «Da sind sich Stadtrat und Parlament einig», so Birchmeier. Eine Möglichkeit wäre etwa, dass Stadtzuger früher Zugriff auf Wohnungsinserate erhalten, wenn sie bereits eine Zeit lang in der Stadt leben.
Journalistin und langjährige Autorin bei zentralplus. Schreibt über politische Querelen, aufregende Bauprojekte und gesellschaftlich Bewegendes. Am liebsten jedoch schreibt sie über Menschen. Und natürlich Hunde.