Verhindert ein alter Vertrag das neue Luzerner Theater?

Problem für das Theater: Platz dürfte nicht überbaut werden

Das Siegerprojekt «überall» wäre Stand heute wegen eines alten Vertrags so nicht realisierbar. (Bild: Ilg Santer Architekten, Zürich.)

Ein Vertrag von 1949 zwischen Stadt und Kanton verbietet die Überbauung eines Teils des Luzerner Theaterplatzes. Der Kanton könnte zum Spielverderber des neuen Luzerner Theaters werden.

Das neue Luzerner Theater bewegt die Gemüter. Viele Luzerner verstehen nicht, weshalb das Projekt «überall» zum Sieger erklärt wurde. Ein Stein des Anstosses ist, dass der Neubau nur wenige Meter neben der Jesuitenkirche zu stehen kommt und fast der ganze Theaterplatz überbaut werden soll (zentralplus berichtete).

Nun zeigen Recherchen von zentralplus, dass ein Teil des Grundstücks zwischen der Jesuitenkirche und dem heutigen Theatergebäude Stand heute gar nicht überbaut werden darf. In einem Vertrag vom 30. April 1949 zwischen der «Einwohnergemeinde Luzern» und dem «Staat Luzern» tauschten sie mehrere Grundstücke miteinander. Das Dokument ist im Staatsarchiv Luzern zu finden.

Unter anderem ging der Theaterplatz damals vom Kanton an die Stadt Luzern über. Bis 1949 stand dort der Freienhof, der danach abgerissen wurde. Die Vertragspartner hielten im Dokument fest, dass das entsprechende Grundstück nur zu einem Teil überbaut werden darf. Konkret darf von der Westfassade des bestehenden Theatergebäudes nur bis zu 27 Meter Richtung Jesuitenkirche gebaut werden. Das entspricht etwas mehr als der Hälfte des Theaterplatzes. Der restliche Platz, also alles westlich dieser parallel zur Theaterfassade verlaufenden Linie bis zur Jesuitenkirche, «darf nicht überbaut werden», heisst es im Vertrag.

Beidseitiges Interesse an der Realisierung

Das Grundbuchamt bestätigt auf Anfrage von zentralplus, dass diese sogenannte Dienstbarkeit nach wie vor Bestand hat. Entsprechend ist Stand heute der Bau des geplanten neuen Luzerner Theaters so nicht möglich. Dieses würde nur einige wenige Meter Platz zur Jesuitenkirche frei lassen. Es müsste wohl um fast die Hälfte verkleinert werden.

Die Behörden sind sich des Vertrags bewusst, wie sie mitteilen. Doch die Stadt Luzern scheint deswegen keine schlaflosen Nächte zu haben. Stadtpräsident Beat Züsli schreibt: «Die Stadt Luzern hat mit dem für das Projekt zuständigen Regierungsrat Marcel Schwerzmann vereinbart, dass zum gegebenen Zeitpunkt, wenn die konkreten Dimensionen des Bauprojektes bekannt sind, über die vorhandene Dienstbarkeit verhandelt wird.»

Kanton lässt sich nicht auf die Äste hinaus

Die Stadt und der Kanton hätten ein gemeinsames Interesse an der Realisierung des neuen Luzerner Theaters, weshalb dieses Vorgehen in beidseitigem Interesse sei, schreibt Züsli weiter. Die bisher noch bestehende Dienstbarkeit sei kein Hindernis für den Bau, da diese zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der weiteren Projektierung abgeändert oder auch gelöscht werden könne.

Der Kanton gibt sich deutlich wortkarger in seiner Antwort. Drei Sätze sind ihm die sieben Fragen von zentralplus als Antwort wert. Ob der Vertrag zu gegebener Zeit gegenseitig aufgehoben oder angepasst wird, «wird die weitere Planung zum neuen Luzerner Theater zeigen», schreibt Regula Huber, Kommunikationschefin des Bildungs- und Kulturdepartements.

Provisorium seit Jahren toleriert

Es ist also realistisch, dass Stadt und Kanton zu einem späteren Zeitpunkt über diesen Vertragsbestandteil verhandeln. Doch wirft der Vertrag eine andere Frage auf: Auf dem Theaterplatz steht derzeit bekanntlich ein provisorischer Bau. Das Theater benützt diese hölzerne Box für kleinere Produktionen und Anlässe. Sie steht seit 2016 auf dem Platz und bleibt voraussichtlich noch bis 2026 dort. Darf das Gebäude überhaupt dort stehen?

Die provisorische Box neben der Jesuitenkirche in Luzern. (Bild: mst)

Der Kanton sieht darin kein Problem, die Nutzung sei ein Provisorium. Auch Stadtpräsident Beat Züsli beschwichtigt: «Die Box wurde von der Stadt als Grundeigentümerin zeitlich befristet und mit Wissen des Kantons Luzern bewilligt. Es handelt sich um eine privatrechtliche Dienstbarkeit zugunsten des Kantons Luzern, der die bisherige Nutzung toleriert hat.»

Verwendete Quellen
  • Vertrag von Kanton und Stadt Luzern aus dem Jahr 1949, erhalten vom Staatsarchiv Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit Regula Huber, Kommunikationsleiterin des kantonalen Bildungs- und Kulturdepartements
  • Schriftlicher Austausch mit Simon Rimle, Kommunikationsleiter der Stadt Luzern
  • Anfrage beim Grundbuchamt
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21 Kommentare
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    LD, 20.04.2023, 08:03 Uhr

    Provisorium Box: Wie oft wird diese überhaupt genutzt? Einmal im Monat? Ist das mehr als ein teurer Furz? Oder bin ech e Kiosk, e Bank oder e Kasseschrank? Keiner weiss das, wenn man hinschaut. Ich hoffe noch heute auf einen offenen Pavillon in einem Park zum verweilen. Wow!

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    • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
      Marie-Françoise Arouet, 20.04.2023, 10:40 Uhr

      Box: vom Herrn von Peter hingebrettelt, von seiner Stellvertreterin vernachlässigt, schliesslich mit stillem Einverständnis lokaler Gremien einfach liegengelassen.

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    Rudolf Schweizer, 20.04.2023, 07:04 Uhr

    Der Platz soll frei bleiben und das Stadt- Theater ins KKL intrigiert werden. Für die Stadt Luzern und den Theaterschaffenden ist es viel besser sich mehr auf Musicals zu Fokussieren. Das bestehende Theater baut man als Jugendherberge um. Da das Luzerner Stimmvolk schon vor Jahren beschlossen hat das die
    Bahnhofstrasse Verkehrsfrei werden soll ist es auch höchste Zeit dies Umzusetzen, ansonsten dem Volkswillen wiederum nicht entsprochen wird, zudem ist es Ratsam den Jesuitenplatz zu begrünen auch mit Bäumen, den die schaffen ein angenehmes Klima und mit einem schönen umgesetzten Park punktet die Stadt Luzern bei allen.

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    Andreas Bründler, 19.04.2023, 17:16 Uhr

    Stadtpräsident Beat Züsli hat als oberster Projektverantwortlicher und Präsident der Projektierungskommission auf der ganzen Linie versagt.

    Da wurden keine sorgfältigen Vorabklärungen getroffen, etc.

    Abbruch der Übung und Neu-Anfang.

    Ein Theater braucht ja gerade kein Tageslicht. Da kann man alles UNTER den Platz bauen. Beim KKL haben wir das auch. Der Konzertsaal liegt tief im Boden, in einer Wanne, gleich neben dem See. Das kann man hier auch so machen.

    Man kann viel tiefer bauen, als das in den schluddrigen Projektvorgaben vorgesehen war. Abklärungen haben das jetzt ergeben. Eben erst jetzt, nachdem der Projektwettbewerb schon vorbei war.

    Das Projekt Überall kann man auf den Abfallhaufen der vercheibeten Projekte werfen. RIP.

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    Ciri, 19.04.2023, 13:14 Uhr

    Spannend ist ja, dass diese Dienstbarkeit eine Reaktion auf eine «dann nicht eingereichte» Petition der Stadtbevölkerung war, die Westfassade der Jesuitenkirche nicht zu verbauen. Ebenfalls in den Akten ersichtlich.

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    LD, 19.04.2023, 12:35 Uhr

    Unfassbar wie ein Bauprojekt mit dieser Kostendimension ohne vorherige Klärung resp. Änderung einer Dienstbarkeit finanziert und inkl. gross angelegtem Wettbewerb projektiert werden kann. Man muss sich das mal in der Privatwirtschaft vorstellen! Die Verantwortlichen müssten für diesen bisherigen Millionenschaden die Konsequenzen tragen. Und das Stadtpräsidium? ‹Tja, wir werden das Problem schon rechtzeitig lösen.›

    Ausserdem ist der Ausschluss von mehreren Wettbewerbsteilnehmern noch nicht vom Tisch, von denen einige sensibler mit dem Platz umgegangen sind. Das Desaster ist grandios. Ich hoffe auf den Kanton, dass er mehr Verantwortung für unser Stadtbild zeigt, als die Stadt selbst und auf die Einhaltung der Dienstbarkeit beharrt. Die guten Gründe für diese Dienstbarkeit sind noch immer gültig. Ein Kranz für die Recherche von zentralplus. Bin gespannt, was sonst noch auftaucht.
    An der Urne wird die Rechnung präsentiert.

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    • Profilfoto von Pierre Amer-li
      Pierre Amer-li, 19.04.2023, 13:06 Uhr

      @LD – Zentralplus hat für diese Recherche wirklich ein dickes Lob verdient.

      Doch das mit der «Rechnung an der Urne»……. Vergessen Sie’s! Die City ist bereits dermassen vom Sumpf unterwandert, da kommt von rot-grün eh alles durch! Schauen sie sich zum Beispiel mal die Zusammensetzung der 13-köpfigen Spezialkommission zum Luzerner Theater an. Da hätte man es auch von Anfang an sein lassen können.

      Sie werden es erst lernen, wenn Sie für Ihre Ideen, Ideologien bzw. ihr alternatives Heimatwerk (Ballenberg 2) mal selber bezahlen müssen. Wenn man nicht auf Steuergelder der Unerwünschten, Subventionen aller Art und den Zentrumsausgleich zurück greifen kann. Wenn das geschieht, dann ist Stunde 0 und die Zeitenrechnung beginnt von vorne. Bis es soweit ist, dauert es jedoch noch paar Jahre.

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        Peter Bitterli, 19.04.2023, 13:39 Uhr

        Die Gouvernanten für die Projektverantwortlichen („Spezialkommission“) sind annähernd gemäss dem Proporz im Grossen Stadtrat zusammengesetzt, wie es üblich ist. Sparen Sie Ihre Aufreger für Substanzielles.

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    Kasimir Pfyffer, 19.04.2023, 11:46 Uhr

    Alles kein Problem. Das Zürcher Globus-Provisorium bei der Bahnhofbrücke steht auch schon seit über 60 Jahren. Vielleicht schafft die Box ein ebenso langes Leben. In ihr können dann anno 2050 die Modelle des vierten Architekturwettbewerbs ausgestellt werden. Oder eine kleine Hommage zum 2028 nach drei Volksabstimmungen und vier Bundesgerichtentscheiden endgültig gescheiterten Projekt «überall versagt».

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    Marie-Françoise Arouet, 19.04.2023, 10:50 Uhr

    Sorry, der Artikel berichtet ja gerade, dass die angesprochenen alten Verträge kein Problem darstellen.

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      KDB, 20.04.2023, 17:49 Uhr

      Sorry, kein Problem? Der Kanton hat alle Fäden in der Hand. Wenn die Stadt dereinst die Bedingungen des Kantons nicht akzeptiert (z.B. Kostentragung), geht der Daumen nach unten.

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    Hugo Ball, 19.04.2023, 10:42 Uhr

    Was ist Politik? Was ist Theater? Ist das Dramaturgie? Die Grenzen verschwimmen.

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    Tommy, 19.04.2023, 10:40 Uhr

    Der visualisierte Anbau in abstrakter, ja sogar Rohbauoptik, passt auch für Laien klar erkennbar nicht in das bestehende Bild. Unbegreiflich wie «Architektur-Experten» solche groben fachlichen Schnitzer leisten und von einer Jury noch honoriert werden.

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    ein theaterfreund, 19.04.2023, 10:31 Uhr

    Abbruch der Übung und Restart! Das Projekt wurde offenbar sehr schludderig aufgegleist und diverse Projektvorgaben waren weder korrekt noch durchdacht.
    Als aussenstehender hat man das Gefühl, dass jeder etwas rumwurstelt….

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    Pietro Amaro-li, 19.04.2023, 09:22 Uhr

    Es ist halt nie dasselbe, wenn Behörden oder Private gegen Verträge verstossen!

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    • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
      Marie-Françoise Arouet, 19.04.2023, 10:52 Uhr

      Können Sie nicht ein originelleres Pseudonym finden? Oder wenigstens sich korrekt ausdrücken, wenn Sie schon Kalauer produzieren?

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    • Profilfoto von Tom
      Tom, 19.04.2023, 11:17 Uhr

      Bis jetzt gibt es noch kein Verstoss, weil planen kann man viel. Ein Verstoss tritt erst ein, wenn der Platz überbaut wird, obwohl die Dienstbarkeit noch besteht.
      Hier gibt es auch keinen Unterschied zwischen Behörden und Privaten. Eine Dienstbarkeit ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien. Bei Dienstbarkeiten gelten Stadt und Kanton ebenfalls als Privatpersonen.
      Wie zwei Nachbarn eine Dienstbarkeit über die Höhe des Gartenzauns erstellen können, können Stadt und Kanton als Grundeigentümer eine Dienstbarkeit über die Bebaubarkeit des Theaterplatzes erstellen.
      Jede Dienstbarkeit kann auf Wunsch einer Partei aufgehoben werden, wenn die andere Partei dieser Aufhebung zustimmt. Ohne Zustimmung kann die Dienstbarkeit nicht aufgehoben werden. Nach einer Aufhebung einer Dienstbarkeit gelten immer noch die übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen.
      Scheinbar gab es Gespräche zwischen Stadt und Kanton und der Kanton hat ein Aufhebung in Aussicht gestellt. Bis jetzt also alles korrekt.
      Ob das Theater in der vorliegenden Form gebaut wird, ist eine ganz andere Frage.

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 19.04.2023, 09:20 Uhr

    Zumindest bauhistorisch macht dieser Vertrag Sinn:

    1. Wie in meinem Gastbeitrag von 2019 aufgezeigt, nahm das historische Hauptgebäude des «Freienhofs» nur die Hälfte des heutigen Theaterplatzes ein, zu denen sich gegen die Jesuitenkirche hin bloss einstöckige, wohl hölzerne Garten- bzw. Ökonomiegebäude gruppierten. Bei den auf auf späteren Fotografien zu erkennenden mehrstöckigen Anbauten handelt es sich um historistische Erweiterungen der zweitletzten Dekade des 19. Jh., die somit bis zum Abbruch des «Freienhofs» 1949 keine 50 Jahre Bestand hatten.

    2. Baugeschichtlich war der ostseitige Lichteinfall in die Jesuitenkirche trotz der Nähe zum «Freienhof» nie beeinträchtigt. So verlangten die Ordensoberen von ihren Nachbarn aktenkundig, dass sie «in ihrem Hof keine hohen Scheiterbeigen mehr errichten und auch den Stall im Hinterhof nicht mehr erneuern durften, um den Lichteinfall in die Jesuitenkirche nicht zu gefährden».

    https://www.zentralplus.ch/blog/architektur-blog/vom-kreuz-mit-dem-theater-oder-vom-theater-um-das-kreuz/

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  • Profilfoto von Hans Hafen
    Hans Hafen, 19.04.2023, 08:56 Uhr

    Es ist erkennbar, dass alle nötigen Vorabklärungen für ein solches Gross- und Prestigeprojekt seriös und professionell getroffen wurden.

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  • Profilfoto von Regula Niedermann
    Regula Niedermann, 19.04.2023, 08:43 Uhr

    ein Provisorium, welches dann doch jahrelang bleibt, ist für mich nun auch nicht wirklich ein Provisorium. Aber klar, mit Kommunikation kann man jeden Paragrafen biegen, so dass er in die eigene Argumentation passt… 😉

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  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 19.04.2023, 07:39 Uhr

    Super. Jetzt unterirdisch bauen, den Platz teilweise begrünen, der dann wunderbar zur Bahnhofstrasse passt. Das nenne ich Mehrwert.

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