Luzerner Mieterinnen aufgepasst

Diese Fallen lauern bei deiner Nebenkosten-Abrechnung

Nadja Burri vom Luzerner Mieterverband erklärt, wo bei der Nebenkosten-Abrechnung Fallen lauern können. (Bild: Pixabay / Mieterverband)

Die Nebenkosten werden aufs nächste Jahr hin deutlich steigen. Hinzu kommt, dass es bei der Abrechnung einige Fallen gibt. Das zeigt ein Beispiel aus Luzern.

Finanziell stehen uns happige Zeiten bevor. Die Lebensmittelpreise steigen. Die Krankenkassenprämien steigen. Und auch die Nebenkosten fürs Wohnen werden aufs nächste Jahr hin deutlich steigen.

Seit Wochen wird in der Schweiz darum zum Energiesparen aufgerufen. Das schont nicht nur die knappen Energiereserven, sondern auch das Portemonnaie. Doch auch wer aufs Heizen verzichtet und bei der Waschmaschine stets das Öko-Programm einstellt, wird mit der nächsten Nebenkosten-Abrechnung sicherlich mehr zahlen müssen.

Weil sich in der Schweiz wohl viele Haushalte bisher nur oberflächlich mit dem Thema Nebenkosten auseinandergesetzt haben, listet zentralplus für dich einige der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Heizen sowie Nebenkosten auf.

Mein Vermieter senkt die Temperatur in der Wohnung – darf er das?

Ja, das darf er – solange er es damit nicht übertreibt. Gemäss einer ungeschriebenen Regel sollte die Temperatur in einer Wohnung zwischen 20 und 22 Grad betragen. Liegt sie deutlich darunter, beispielsweise zwischen 16 und 18 Grad, ist das zu tief. In diesem Fall liegt ein Mangel am Mietobjekt vor und du hast Anspruch auf eine wärmere Wohnung – oder eine Mietzinsreduktion (zentralplus berichtete).

Allerdings ist dieser Wert als Durchschnittswert zu betrachten. «Energie Schweiz», ein Förderprogramm des Bundes zum bewussten Umgang mit Energie, empfiehlt, dass nicht alle Räume wärmer als 20 Grad sein müssen. Insbesondere im Schlafzimmer genügen 17 Grad. Das entspricht ungefähr der Stufe 2 einer Heizung.

Soll ich meine Akonto-Zahlungen proaktiv erhöhen?

Ja, empfiehlt der Mieterverband. Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin des Mieter- und Mieterinnenverbands Luzern, sagt auf Anfrage: «Wir empfehlen, die monatlichen Akonto-Zahlungen bereits jetzt zu erhöhen. Dann ist die Nebenkosten-Abrechnung nicht plötzlich viel höher als in den vergangenen Jahren.» Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Vermieter der Erhöhung des Betrags zustimmt.

Gleichzeitig betont Burri: «Falls die Nebenkosten pauschal und jährlich bezahlt werden, empfehlen wir, keine Änderung dieses Betrags vorzunehmen oder zu akzeptieren, sollte der Vermieter eine solche vornehmen.» Grund dafür ist, dass sich der pauschale Jahresbetrag durch den Schnitt der letzten drei bis fünf Jahre berechnet. Darin ist eine einmalige Spitze wie in der aktuellen Energiekrise nicht oder kaum abgebildet.

Die Vermieterin wiederum darf die Akonto-Zahlungen für die Nebenkosten nicht vom einen auf den anderen Tag erhöhen. Sie muss die Erhöhung auf einem amtlichen Formular ankündigen und darf sie frühestens auf den nächsten Kündigungstermin erhöhen.

Was, wenn ich keine Nebenkosten-Abrechnung erhalte?

Aus Mietersicht schlummern die Nebenkosten irgendwo im Hintergrund vor sich hin, bis zu diesem einen Zeitpunkt im Jahr, an dem die jährliche Abrechnung ins Haus flattert. Der Schock über die nachträglichen Zahlungen ist jeweils nur von kurzer Dauer, danach ist das Thema wieder für zwölf Monate vergessen.

«Theoretisch könnte dann nach fünf Jahren eine sehr hohe Rechnung kommen und die Mieter vor finanzielle Probleme stellen.»

Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin Mieterverband Luzern

Das ist durchaus heikel, wie ein Beispiel aus Luzern zeigt: Dort hat die Allgemeine Baugenossenschaft ABL den Mieterinnen im Himmelrich 3 seit deren Einzug in den Neubau im Sommer 2019 noch nie eine Nebenkosten-Abrechnung ausgestellt. Das bestätigen mehrere Mieterinnen der Siedlung sowie auch die Baugenossenschaft.

Das kann durchaus zu Problemen führen. Seit 2019 könnte sich über die drei Jahre hinweg im Beispiel des Himmelrich 3 eine grössere Summe angestaut haben, die noch bezahlt werden muss. Angenommen, der monatliche Akonto-Betrag ist jeweils nur zehn Franken zu tief, so müssen nach drei Jahren schon 360 Franken nachträglich bezahlt werden. Zudem haben die Mieter keinen Anhaltspunkt, was mit den steigenden Nebenkosten im nächsten Jahr auf sie zukommt.

Wer im Himmelrich 3 wohnt, hat noch nie eine Nebenkosten-Abrechnung erhalten. (Bild: ABL)

So schreibt uns ein Mieter: «Grundsätzlich sind die Wohnungen ja gut isoliert, darum erwarte ich keine horrenden nachträglichen Rechnungen. Aber im Hinblick auf den Winter mit der Energieknappheit und den steigenden Gaspreisen wäre es gut zu wissen, wo man steht.»

Darf die ABL das?

Grundsätzlich ja. Ausstehende Nebenkosten verjähren erst nach fünf Jahren. Die ABL hätte also noch immer knapp zwei Jahre Zeit, die fehlenden Beträge von den Mieterinnen einzufordern. Doch Nadja Burri vom Luzerner Mieterverband kritisiert: «Theoretisch könnte dann nach fünf Jahren eine sehr hohe Rechnung kommen und die Mieter vor finanzielle Probleme stellen.»

«Schon jetzt steht fest: Es wird keine bösen Überraschungen für die Mieterschaft geben.»  

Benno Zgraggen, ABL-Sprecher

Darum empfiehlt der Mieterinnenverband, nicht zu lange auf die nächste, respektive erste Nebenkosten-Abrechnung zu warten. Denn als Mieter kannst du dagegen etwas unternehmen. So sagt Nadja Burri: «Die Mieter haben das Recht, jährlich eine Nebenkosten-Abrechnung zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, können sie vor der Schlichtungsbehörde eine Abrechnung einfordern.»

Kommt die Vermieterin dieser Forderung nicht nach, kannst du als Mieter gar deine bisher bezahlten Akonto-Beträge zurückfordern. Allerdings musst du sie zurückzahlen, sobald die Abrechnung vorliegt und korrekt ist. Mit dem Vorgehen geht es also eher darum, Druck auf die Vermieterin auszuüben, als Geld zurückzuholen.

Wie kam es zu dieser Verzögerung?

Benno Zgraggen, Sprecher der ABL, sagt auf Anfrage: «Bei einem Neubau dieser Grösse kann es vorkommen, dass die Heiz- und Nebenkostenabrechnung mehr Zeit braucht.» Die Aufgleisung der individuellen Heizkostenabrechnung habe mehr Zeit benötigt, als erwartet. «Hinzu kommt, dass die erste Bauetappe in gewisser Abhängigkeit von der zweiten Bauetappe steht, was die Abrechnung zusätzlich verzögert hat.»

Dass das Himmelrich 3 ein Neubau ist und sich die Erstellung der Abrechnung darum verzögert hat, ist aus Sicht des Mieterverbands aber kein Argument. Die Rechnungen, welche für die Nebenkosten relevant sind, würden im Verlauf der Abrechnungsperiode sowieso anfallen – unabhängig davon, ob es ein Neu- oder ein Altbau ist.

Eine erste Nebenkosten-Abrechnung stellt die ABL spätestens für diesen November in Aussicht. Die Abrechnungsperiode betrifft die ersten 18 Monate seit Einzug in den Neubau bis zum 31. Dezember 2020. Eine Zeit also, in der die Energiekosten noch nicht durch die Decke schossen. So beruhigt Benno Zgraggen: «Schon jetzt steht fest: Es wird es keine bösen Überraschungen für die Mieterschaft geben.»  

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


5 Kommentare
  • Profilfoto von albuvee
    albuvee, 10.10.2022, 14:00 Uhr

    À propoz NK-Abrechnung: Nach 7 Monaten in der Altstadt bei mir dieser Tage rein-geflattert. Obwohl ich über die Mietzins-Rechnung schon monatlich 200 Franken für NK bezahle, muss ich nun noch 880 Franken mehr bezahlen. 😳 Also total 2280 Franken für 7 Monate – resp. 3900 Franken für 1 Jahr. Massiv mehr als in meiner vorhergehenden (doppelt so grossen) Wohnung. ……… *ist das noch normal?*

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔1Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von mariostuebi
      mariostuebi, 10.10.2022, 18:13 Uhr

      Das klingt horrend, kann aber leider durchaus korrekt sein. Wenn Sie dennoch Zweifel haben, melden Sie sich bei uns. Wir schauen Ihre Abrechnung individuell an und geben Tipps, wie Sie vorgehen können. Beste Grüsse, Mario Stübi, Präsident Mieterinnen- und Mieterverband Luzern NW OW UR

      👍1Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Philipp
      Philipp, 10.10.2022, 21:17 Uhr

      Das sind 325.- im Monat. Ich zahle für meine 31/2 Wohnung 285.- ohne Cablecom. Wsrum ich die Cablecom erwähne? Oft ist der Cablecom Anschluss in den Nebenkosten fix drinn. Wenn Sie also Swisscom TV haben, kann man den Cablecom abschluss blombieren und spart jeden Monat 35.-

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
      • Profilfoto von albuvee
        albuvee, 13.10.2022, 13:12 Uhr

        Merci fürs Mitstudieren, aber Cablecom/UPC/Sunrise ist da nicht dabei – das Plombieren des Anschlusses ist jeweils quasi das Erste, was ich in einer Wohnung organisiere 😉

        👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Ein Wirt
    Ein Wirt, 10.10.2022, 09:34 Uhr

    Schönreden ist auch eine Kunst: In vielen ABL-Siedlungen dauert es gern mal drei Jahre bis die NK-Abrechnung kommt.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔1Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon