Die Zuger Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht sagt klipp und klar: Kündigungen wegen Eigenbedarf würden für Ärger sorgen, die Untermiete dagegen kaum. Trotzdem kommt eine Verschärfung davon nun an die Urne.
Am 24. November stimmt die Schweiz über zwei Vorlagen zum Mietrecht ab. Während die neuen Regeln zur Untermiete nach der ersten SRG-Umfrage gute Chancen zur Annahme haben, stehen die Änderungen der Kündigung wegen Eigenbedarfs auf der Kippe. 49 Prozent lehnen sie ab.
Warum ist das so? Und was sagen die Schlichtungsstellen in Zug und Luzern zu den Gesetzesänderungen?
Darum geht es bei den Abstimmungen zur Untermiete und zum Eigenbedarf
Vorlage Eins betrifft die Untervermietung: Mieter sollen in Zukunft die schriftliche Zustimmung ihrer Vermieterin einholen, wenn sie die Wohnung untervermieten möchten. Vermieter können dies ablehnen – zum Beispiel, wenn die Untervermietung über zwei Jahre geht – und bei Verstössen kündigen.
Die Idee geht auf eine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2015 zurück. SVP-Nationalrat Hans Egloff schrieb darin: «Vor allem in Städten werden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen.» Teils hätten Vermieterinnen keine Ahnung, wer ihr Mietobjekt tatsächlich bewohnt.
Die zweite Vorlage betrifft die Kündigungen: Bisher dürfen Vermieter nur in dringenden Fällen wegen Eigenbedarfs kündigen. Neu soll es ausreichen, wenn der Eigenbedarf «bedeutend und aktuell» ist und nicht mehr «dringend». Dem Parlament geht es bei beiden Vorlagen um mehr Rechtssicherheit und den Schutz des Eigentums.
Gegner befürchten in Zukunft mehr Kündigungen bei kleineren Vergehen und halten die Vorlagen für einen Vorwand, um die Mieten in die Höhe zu treiben. Weil gegen beide Vorlagen das Referendum ergriffen worden ist, darf nun das Volk abstimmen.
So häufig führt Eigenbedarf und Untermiete zur Schlichtung
Auch in Zug und Luzern sind die Meinungen gemacht. Michael Töngi (Grüne), Vorstandsmitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands Luzern, sowie die «Luzerner Allianz für faires Mietrecht» – bestehend aus Bürgerlichen, dem Hauseigentümerverband und Vertretern der Immobilienwirtschaft – bezichtigen jeweils die andere Seite der Desinformation.
Doch decken sich die Argumente eigentlich mit den Streitfällen? Sind Untermiete und Eigenbedarfskündigungen ein Konfliktpunkt, der besser geregelt werden sollte? Verlässliche statistische Daten gibt es dazu kaum. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BFW) erhebt in seiner Statistik die Fälle bei kantonalen Schlichtungsbehörden nur grob.
Demzufolge gab es im zweiten Halbjahr 2023 im Kanton Luzern 32 erledigte Prozesse unter «Ordentliche Vertragskündigung» und 14 Fälle unter «Ausserordentliche Vertragskündigung». Da das BFW diese nicht weiter unterteilt, können diese sowohl mit Eigenbedarf als auch mit Untervermietungen oder anderen Gründen zusammenhängen. Im Kanton Zug wurden im gleichen Zeitraum 47 solche Fälle abgewickelt.
Unter «Andere Gründe» sind bei beiden Schlichtungsstellen kaum Fälle erfasst.
Bundesrat lehnte die beiden Vorlagen ursprünglich ab
Klarheit bringt die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht des Kantons Zug. «Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass Eigenbedarf häufig geltend gemacht wird. Untermietstreitigkeiten sind sehr selten», schreibt eine Mitarbeiterin auf Anfrage. Eine Medienanfrage bei der Luzerner Schlichtungsstelle ist noch in Beantwortung.
Aus diesem Grund hat sich der Bundesrat ursprünglich auch gegen die beiden Vorlagen gestellt. Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, sagte kürzlich gegenüber «Watson»: «Der Bundesrat war der Meinung, dass die aktuellen Regelungen genügen.»
Die Mehrheit des Parlaments aber habe gewollt, dass auch die Untermiete im Gesetz klarer geregelt wird. Eine umfassende Reform des Mietrechts sei das zwar nicht. «Auch wenn in bestimmten Fällen die Situation für die Mieter vielleicht etwas schwieriger werden dürfte», so der Bundesrat.