Mieter raus, Mieten rauf – in Zug soll das nicht mehr gehen
Als die Zuger Pensionskasse ihre Häuser an der St.-Johannes-Strasse 23 sanierte, mussten alle Mieter raus – was für grossen Wirbel sorgte. (Bild: Archivbild: mbe)
Die Zuger ALG will Luxussanierungen einen Riegel schieben. Künftig sollen Vermieter ihre Wohnungen nur noch mit Bewilligung umbauen dürfen. Anderswo gibt es eine solche Pflicht schon – mit durchzogener Bilanz.
Totalsanierung, alle Mieter raus, danach ist die Miete doppelt so teuer. Das ist keine Schwarzmalerei, sondern ein aktuelles Beispiel aus der Stadt Luzern (zentralplus berichtete). Ein anderes Beispiel: In Zürich wurden jüngst die Mieterinnen der bekannten «Sugus-Häuser» auf die Strasse gesetzt für Luxussanierungen. Die darauffolgende Welle der Empörung rollte durch die ganze Schweiz.
Es ist ein bekanntes Muster: Die Besitzer von Liegenschaften starten eine Totalsanierung, dies geht nur im leeren Zustand, danach sind die Mieten für die bisherigen Mieterinnen oft nicht mehr bezahlbar. Die ALG will dem Vorgehen in Zug nun einen Riegel schieben.
Sie hat eine Motion lanciert, die eine Bewilligungspflicht für Sanierungen von Mietwohnungen im Kanton Zug verlangt. Nach Basler Modell.
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warum es so eine Regel in Luzern gäbe – sie aber kaum genutzt wird
ALG schwebt Basler Modell vor
«Luxussanierungen sind ein entscheidender Faktor, welcher zur Wohnraumproblematik beitragen kann», schreibt die Partei im Motionstext. Der Handlungsbedarf im Kanton Zug sei gross. Alleine seit 2017 seien die Preise für Mietwohnungen um über 30 Prozent angestiegen. Gleichzeitig gebe es kaum leere Wohnungen (zentralplus berichtete).
Der ALG schwebt das Basler Modell vor. Seit 2022 gilt in Basel-Stadt ein Gesetz, das Vermieter verpflichtet, vor einer Sanierung bei einer Kommission vorzusprechen. Diese entscheidet, wie hoch die Miete danach ausfallen darf. Die Richtlinie kommt aus der Feder der Mieterverbände und linker Parteien und wurde bei einer Abstimmung 2021 angenommen. Eine solche Wohnschutzkommission wäre auch in Zug denkbar, findet die ALG.
Kaum Leerkündigungen mehr, aber Investoren ziehen sich zurück
Schaut man auf das Vorbild Basel-Stadt, zeigt sich eine durchzogene Bilanz – je nachdem, wen man fragt. So gab es in Basel-Stadt zwischen 2018 und 2022 knapp 380 Leerkündigungen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist es nur noch eine. Aus Sicht der Mieterverbände ist das begrüssenswert.
Demgegenüber stehen die Vermieterinnen. In einem Artikel der «Basler Zeitung» von Februar 2025 beklagen diese, dass es sich schlicht nicht mehr lohne, zu renovieren. Und: Mehrere grosse Versicherungen haben Sanierungsvorhaben in Basel auf Eis gelegt. Investoren warnen, dass sich institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen und Pensionskassen vermehrt aus dem Immobilienmarkt zurückziehen würden.
Beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) heisst es in demselben Artikel, dass solche Mietdeckel und Bewilligungspflichten es oft zur Folge hätten, dass zwar Mieterinnen, die schon eine Wohnung haben, vor überrissenen Mietzinserhöhungen geschützt sind. Wer aber neu zuziehen will, muss mehr bezahlen.
In Luzern gäbe es Gesetz – nur nutzt es niemand
Ähnliche Vorstösse wie jener der ALG in Zug sind auch in anderen Städten der Schweiz hängig – etwa in Zürich und auch in Luzern.
Hier gibt es einen Sonderfall. Denn in Luzern gilt seit 1990 das «Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum». Es hat den Zweck, Wohnraum und insbesondere preisgünstigen Wohnraum zu erhalten. Das Mittel dazu: Räume, die fürs Wohnen genutzt werden, dürfen nur mit Bewilligung der jeweiligen Gemeinde abgerissen, umgebaut oder künftig für etwas anderes als Wohnen umgenutzt werden.
Und nun kommt das «Aber». Denn in Tat und Wahrheit findet das Gesetz kaum Anwendung. Denn: Die Gemeinden können sich freiwillig dem Gesetz unterstellen, wenn sie kein genügendes Angebot an preisgünstigen Wohnungen haben. Und das macht kaum eine Gemeinde.
In der Stadt Luzern lancierten der Mieterverband und die SP 2023 daher einen Bevölkerungsantrag, um die Stadt zu verpflichten, sich dem Gesetz zu unterstellen (zentralplus berichtete).
In Zug ist die ALG aller Unkenrufe aus Basel zum Trotz überzeugt, dass eine Bewilligungspflicht sinnvoll wäre. Die Partei schreibt in der Motion abschliessend: «Dies unterstützt den langfristigen Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und verhindert, dass Modernisierungen ausschliesslich der Gewinnerzielung dienen, während die Bedürfnisse der Mietenden vernachlässigt werden.»
Schreibt gerne über harte Fakten und skurrile Aufreger. Seit über zehn Jahren Journalist bei Online, Print und Fernsehen. Für zentralplus schreibt der Wahl-Luzerner seit 2024.
Das Hochhaus St.-Johannesstrasse 23 ist meines Erachtens KEIN passendes Beispiel für eine «Luxussanierung». Renoviert wurde bei der St.-Johannesstrasse 23 ausschliesslich nach Gesichtspunkten der Notwendigkeit und Nachhaltigkeit, die bestehende Mieterschaft wurde auf Wunsch individuell und erfolgreich bei der Suche nach einer Ersatzwohnung oder einer Übergangslösung unterstützt und die Mieten liegen auch nach der Sanierung noch klar unter dem Durchschnitt für vergleichbare Objekte in der Stadt Zug.
Es finden sich bestimmt passendere Objekte.
Werner Schaeppi
PHCB, 26.04.2025, 14:03 Uhr
Je mehr wir regulieren – desto schlechter für alle Mieter! Wie wenn es in Zürich oder Basel oder Luzern oder Genf genügend Wohnungen gäbe! Das Gegenteil ist der Fall, selbst mit rot-grünen Rezepten in diesen Städten. Es gibt nur eine Lösung, welche wirklich Wirkung zeigen würde – den Uebergang von einer quatitativen Masseneinwanderung wie im Moment zur einer qualitativen Einwanderung für diejenigen Spezialisten, die wir wirklich brauchen und pro Jahr nicht mehr die Einwanderung von ganzen Städten mit 80'000 Einwohnern, kein Wunder haben wir zuwenig Wohnungen …