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Der Kanton gibt Meierskappel grünes Licht für die Umsetzung der Ortsplanungsrevision. Ab sofort gelten die neuen Bestimmungen.
Der Luzerner Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung von Meierskappel genehmigt. Diese sei einschliesslich der Festlegung der Gewässerräume recht- und zweckmässig. Am 24. Juni 2024 entschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde an der Gemeindeversammlung die anstehende Revision.
Diese umfasst Änderungen des Zonenplans, des Bau- und Zonenreglements sowie den Teilzonenplan Gewässerraum, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. Ziel der neuen Ortsplanung ist es im Grunde genommen neue Bauvorschriften bezüglich der Dichte und Höhe einzuführen.
Räumliche Entwicklung soll im Dorfkern stattfinden
Hierbei achtet die Gemeinde bei der Dichte neu auf die Überbauungs- anstelle der Ausnützungsziffer. Bei der Bauhöhe fällt nun die Gesamthöhe des Gebäudes ins Gewicht. Zuvor waren die Anzahl Geschosse auschlaggebend.
Zudem soll die räumliche Entwicklung der Gemeinde auf dem dörflichen Charakter aufbauen und künftig vermehrt im Dorfkern stattfinden. Des Weiteren hat die Gemeinde die Bestimmung zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Entwicklung überarbeitet. Neu kann die Gemeinde bei Bedarf steuernd eingreifen.
- Mitteilung des Kantons Luzern