Wohnen & Bauen
Erfolg vor Zuger Schlichtungsbehörde

Massenkündigung in Baar: Mieter erkämpfen Fristerstreckung

Erfolg für die Mieterinnen der Zugerstrasse 51: Sie dürfen 12 Monate länger in ihren Wohnungen bleiben. (Bild: Screenshot: Google Maps)

Wegen angeblich gefährlicher Wasserleitungen haben alle Mietparteien an der Zugerstrasse 51 in Baar eine Kündigung erhalten. Einige von ihnen haben diese angefochten – und können nun einen Erfolg verbuchen.

In rund einem Monat müssten die Mietparteien der Zugerstrasse 51 in Baar ihre Wohnungen räumen (zentralplus berichtete). Doch wie die «Zuger Zeitung» schreibt, fochten einige von ihnen die Kündigung an – mit Erfolg. Sie erkämpften vor der Zuger Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtrecht einen Vergleich.

Sie dürfen 12 Monate länger in ihren Wohnungen bleiben. Zudem erhalten alle Parteien, die vor die Schlichtungsbehörde getreten sind, eine Entschädigung von 5000 Franken. Wie eine Person aus dem Umfeld der Betroffenen gegenüber der Zeitung sagt, hätten einige zwar bereits eine neue Bleibe gefunden. Doch jene, die noch suchten, würden dadurch entlastet.

Fall beschäftigt die Politik

Der Fall sorgte Anfang Jahr für Aufregung, da auf einen Schlag allen 18 Mietparteien gekündigt wurde. Angeblich wegen dringlicher Sanierungen der Wasserleitungen – jedoch war dies nachweislich falsch (zentralplus berichtete). Wie die «Zuger Zeitung» aufdeckte, sei viel wahrscheinlicher, dass die Eigentümerin Vision Zug AG dort sogenannte «Serviced Apartments» plane.

Die Leerkündigung wurde gar zum Politikum. So haben die Baarer ALG und die SP unabhängig voneinander Fragen an den Gemeinderat gestellt. Unter anderem wollen die Grünen wissen, wann die Gemeinde von den Kündigungen erfahren habe oder was sie zum Erhalt von günstigem Wohnraum tun werde. Antworten erhält die Partei voraussichtlich an der kommenden Gemeindeversammlung vom 14. Juni.

Verwendete Quellen
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