Entgegen dem Antrag des Gemeinderats haben die Flühler zahlreiche Rückzonungen an der Gemeindeversammlung abgelehnt. Doch der Widerstand ist umsonst: Die Luzerner Regierung ordnet diese nun trotzdem an.
Die Flühlerinnen haben lange gewartet, jetzt ist es gewiss: Der Luzerner Regierunsgrat ordnet trotz anders lautenden Beschlüssen an der Gemeindeversammlung Rückzonungen in Flühli an. «Die Ortsplanung widerspricht bei diesem Ergebnis dem Raumplanungsgesetz des Bundes, das vorgibt, überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren», schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung am Montag dazu.
Zur Erinnerung: Flühli ist eine der 21 Gemeinden, die im Zuge der Zersiedelungsinitiative von 2013 Grundstücke verkleinern beziehungsweise «überdimensionierte Bauzonen reduzieren» müssen. Dies müssen sie im Rahmen einer Ortsplanungsrevision bis spätestens Ende 2023 umsetzen – sonst droht den Gemeinden, dass Baugesuche nicht mehr bewilligt werden (zentralplus berichtete). An einer Gemeindeversammlung vom Mai 2022 haben jedoch die Flühler zahlreiche Einsprachen von Grundeigentümern gutgeheissen.
Regierung heisst nur zwei Einsprachen gut
In der Folge habe die Regierung bei den Grundstücken einzeln überprüft, ob deren Rückzonung zweck- und verhältnismässig sei. Dabei kommt sie zum Schluss, dass dies grössenteils der Fall sei. Mit der Ausnahme von zwei Grundstücken, bei denen die Rückzonung eine Strasse respektive eine bestehende Bebauung betreffen würde. «Im Übrigen ordnet der Regierungsrat die Rückzonungen im Umfang der öffentlichen Auflage an und genehmigt mit diesen Anpassungen die Ortsplanungsteilrevision der Gemeinde Flühli.»
Dabei stützt sich die Regierung auf ein Rechtsgutachten vom Januar 2022, die diesen Eingriff in die Gemeindeautonomie rechtfertigt. Ob sich die Flühler damit begnügen, wird sich zeigen. Gleich erging es der Gemeinde Rickenbach. Dort haben zwei Betroffene eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben und angekündigt, diesen Entscheid bis zum Bundesgericht weiterzuziehen (zentralplus berichtete).
Mit solchen Beschwerden hat der Kanton jedoch bereits gerechnet. Gegenüber zentralplus sagte Pascal Wyss-Kohler, Leiter Rechtsdienst des Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements: «Wir rechnen mit mehreren Hundert Beschwerdefällen im Rahmen der Genehmigung und einer ähnlich hohen Zahl in den anschliessenden Gerichtsverfahren» (zentralplus berichtete).
- Mitteilung der Luzerner Regierung
- Protokoll der Gemeindeversammlung von Flühli vom Mai 2022
- Rechtsgutachten bezüglich Rückzonungen und Gemeindeautonomie vom Januar 2022