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Die Wohnbaugenossenschaft Luzern stellt dem Kanton Luzern seit Monaten an der Libellenstrasse rund 80 Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung. Damit könnte bald Schluss sein. Das Baugesuch für das Areal wurde eingereicht.
An der Libellenstrasse im Maihofquartier erneuert die Wohnbaugenossenschaft Luzern zwölf ihrer insgesamt 20 Liegenschaften für rund 120 Millionen Franken (zentralplus berichtete). Da die Häuser bis zum Baustart leer stehen, hat sich die Baugenossenschaft entschieden, diese den Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen (zentralplus berichtete).
Das Zuhause wurde von den Flüchtlingen dankbar angenommen. «Die Menschen sind sehr dankbar für die Wohnungen. Für die meisten Menschen sind die Wohnungen im gleichen, oder gar in einem höheren Standard als die Wohnungen in ihrer Heimat», sagt Andy Bucher, der Präsident der Wohnbaugenossenschaft Luzern (zentralplus berichtete). Bis es für die Genossenschaft grünes Licht für einen Neubau gibt, dürfen die Flüchtlinge noch in den Häusern bleiben.
So soll der Libellenhof einst aussehen
Der Projektbeschrieb gibt einen Einblick wie die Libellenstrasse einst aussehen soll. Die bestehenden 60 Wohnungen verschwinden. Es entstehen 100 neue Wohneinheiten. In die Höhe baut die Wohnbaugenossenschaft nicht. «Die Beschränkung auf vier Vollgeschosse und ein zurückversetztes Attikageschoss gewährleistet eine verträgliche Höhe der einzelnen Häuser im Hang», steht im Projektbeschrieb.
Alle Wohnungen sind hindernisfrei. «Der Wohnbereich richtet sich mit einem grossen Aussichtsfenster zum Tal, der Essbereich mit der angrenzenden Cockpitküche zum Garten. Aus der Küche werden die im
Parkraum stehenden individuellen Aussenräume brückenartig erschlossen.»
Häuser versorgen sich selbst mit Energie
Bei allen Häusern wird auf erneuerbare Energien gesetzt. So erhalten die Häuser Wärmepumpen und eine Photovoltaikanlage.
Die Bauweise spielt auch eine entscheiden Rolle, dass es weniger Energie braucht um die Gebäude aufzuwärmen. «Durch die kompakte Bauweise weisen die Baukörper ein sehr gutes Verhältnis von Fassadenfläche zu beheizter Geschossfläche auf», steht im Baugesuch.
- Baugesuch 2021-0471
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