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Kürzlich ist der Spatenstich des Neubauprojekts an der Eichholzstrasse 13 in Steinhausen erfolgt. Nun gibt die Genossenschaft Details zu Mietzinsen und Bezugstermin preis.
Das lange Warten hat ein Ende. Kürzlich ist an der Eichholzstrasse 13 in Steinhausen der Spatenstich für eine neue Überbauung erfolgt. Hier sollen Interessierte per Ende 2026 preisgünstige Wohnungen beziehen können, wie die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug (AW Zug) in einer Mitteilung schreibt.
Das Grundstück gehört dem Kanton Zug. Jahrelang war die Stiftung Eichholz dort zu Hause und bot Personen mit Sucht- oder psychischen Problemen Wohn- und Beschäftigungsplätze an. Im Herbst 2021 zog die Stiftung in die Stadt Zug. Seither plant der Kanton, auf dem Grundstück günstige Wohnungen zu schaffen (zentralplus berichtete).
Wohnungen in vier verschiedenen Grössen
Jetzt sind nähere Details zum Bauprojekt bekannt. In einem neu gebauten Wohnhaus sollen 21 preisgünstige Wohnungen entstehen. Hierbei handelt es sich um drei 2-Zimmer-Wohnungen, sechs 3-Zimmer-Wohnungen, acht 4-Zimmer-Wohnungen sowie vier 5-Zimmer-Wohnungen. Dies schreibt Seraina Knobel, Mediensprecher der AW Zug, auf Anfrage.
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Die künftigen Bewohner des Gebäudes werden Zugang zu einem Gemeinschaftsraum haben, der direkt mit der Dachterrasse verbunden ist. Zudem ist ein Waschraum geplant. Den benötigten Strom erzeugt eine Solaranlage und ein Anschluss ans Fernwärmenetz ermöglicht die Beheizung des Neubaus.
Der Baurechtsvertrag zwischen dem Kanton und der Genossenschaft verpflichtet die AW Zug dazu, zwei Drittel der Wohnungen im unteren Preissegment anzubieten. Dafür gelten die Richtlinien des Wohnraumförderungsgesetzes des Kantons Zug (WFG). Der restliche Wohnraum bestehe aus Familienwohnungen, die nicht zwingend diesen Richtlinien entsprechen müssen.
Das kosten die Wohnungen
Doch was heisst denn preisgünstiger Wohnraum an der Eichholzstrasse 13 konkret? Knobel bringt etwas Licht ins Dunkel: Gemäss dem heutigen Planungsstand werde die AW Zug die Wohnungen gar unter den in der Richtlinie festgelegten maximalen Mietzinsen auf den Markt bringen.
Das sind die im WFG festgelegten Mietzinslimiten, die für die preisgünstigen Wohnungen in Steinhausen greifen:
- 2-Zimmer-Wohnung: 1700 Franken pro Monat
- 3-Zimmer-Wohnung: 2100 Franken pro Monat
- 4-Zimmer-Wohnung: 2700 Franken pro Monat
- 5-Zimmer-Wohnung: 3200 Franken pro Monat
Vergabe nach Reglement der Genossenschaft
Die Genossenschaft gehe davon aus, dass die durchschnittlichen Mieten über sämtliche 21 Wohnungen – also inklusive diejenigen, die nicht zwingend dem WFG zu unterstellen sind – die Limits des WFG nicht überschreiten werden.
«Wir freuen uns sehr, mit diesem Projekt in Steinhausen einen weiteren Schritt in Richtung eines vielfältigen und bezahlbaren Wohnraums im Kanton Zug zu gehen», so Matthys Hausherr, Präsident der AW Zug. Bei der Vergabe der preisgünstigen Wohnungen gilt das Wohnungszuteilungsreglement der Genossenschaft.
- Schriftlicher Austausch mit Seraina Knobel, Mediensprecherin der Allgemeinen Wohnbaugenossenschaft Zug
- Medienmitteilung der Allgemeinen Wohnbaugenossenschaft Zug
- Medienarchiv zentralplus
- Wohnraumförderungsgesetz Zug
- Merkblatt zu kostendeckenden Mieten des Kantons Zug
- Wohnzuteilungsreglement der AW Zug