Arbeitsgebiet Bösch

Haben Betroffene ungültige Motion eingereicht?

Die Gewerbezone Bösch in Hünenberg wandelt sich zum politischen Zankapfel. (Bild: Andreas Busslinger)

Der Gemeinderat von Hünenberg hat zur Motion der IG Arbeitsgebiet Bösch Stellung bezogen. Der Vorstoss dürfte ins Leere laufen.

Die Diskussionen um das Arbeitsgebiet Bösch in Hünenberg gehen in die nächste Runde. Die Gemeinde will das Areal weiterentwickeln. Um ihre Pläne in die Tat umzusetzen, braucht die Gemeinde allerdings Land, das nicht ihr gehört. Privaten Eigentümern drohen Enteignungen (zentralplus berichtete).

Das passt nicht allen Landbesitzern, weshalb einige von ihnen vor Kurzem eine Motion eingereicht haben. Sie fordern, dass das Bösch aus der laufenden Ortsplanungsrevision genommen und getrennt behandelt wird. Die Stimmbevölkerung soll separat über die Revision des Ortsplanes und die Pläne für das Arbeitsgebiet abstimmen (zentralplus berichtete). Jetzt hat sich der Gemeinderat zum Vorstoss geäussert.

Ist die Forderung rechtens?

Der Hünenberger Gemeinderat sagt auf Anfrage der «Zuger Zeitung», dass er beabsichtige, die Motion für ungültig zu erklären. Der Grund: Rechtliche Unstimmigkeiten. Der Vorstoss betreffe die Bestimmung des Zeitpunktes der Ortsplanungsrevision.

Das ist Sache des Gemeinderates. Die Motion fordere folglich etwas, worüber die Stimmbevölkerung keine Entscheidungskompetenz habe, weshalb das Begehren nicht gültig sei. Zudem stehe die Forderung des Vorstosses in Konflikt mit dem Raumplanungsgesetz des Bundes, wie der Gemeinderat gegenüber der Zeitung im Übrigen ausführt.

Am 9. Dezember findet in Hünenberg die Gemeindeversammlung statt. Dann werden die Hünenbergerinnen über den Baukredit von 2,9 Millionen Franken für die erste Etappe des Betriebs- und Gestaltungskonzepts des Areals Bösch abstimmen. Geht alles nach dem Plan der Gemeinde, fahren im nächsten Sommer die ersten Bagger auf.

Verwendete Quellen
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