Luzern befürchtet Fehlanreize

Geplante Einschränkungen fürs Bauen: Bauern laufen Sturm

Der Bund sagt solchen illegalen Hütten wie hier im Krienser Hochmoor den Kampf an. (Bild: Archivbild: zvg)

Die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone sollen nur noch ein Prozent wachsen dürfen: Das schlägt der Bund vor. Die Bauern sind mit dem Vorschlag unzufrieden. Insbesondere die Luzerner befürchten Schwierigkeiten.

Holzhütten in einem Hochmoor oder ein Ökihof auf Landwirtschaftsland (zentralplus berichtete): Der Bund will solchen Bauten, die ausserhalb der Bauzone liegen, den Riegel vorschieben. Derzeit geht Bund von etwa 620'000 Gebäuden aus, die rechtlich fehl am Platz sind. Deren Zahl dürfe nur noch um ein Prozent wachsen, schlägt der Bundesrat in einer neuen Verordnungsänderung vor. Sprich: noch 6200 Bauten. Da jährlich etwa 500 neue solch illegale Gebäude gebaut werden, wäre nach etwa zehn Jahren Schluss. Auch Bauern, die etwa neue Ställe bauen wollten, müssten zuerst eine bestehende Baute abreissen.

Die Bauern halten diesen Vorschlag des Bundes jedoch für «unbrauchbar», wie der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Medienmitteilung schreibt. Landwirte seien per Definition ausserhalb der Bauzone tätig. Dort bräuchten sie weiterhin Möglichkeiten, ihren Betrieb weiterzuentwickeln, kritisiert der SBV. Zudem führe die Verordnung zu Ungerechtigkeiten, wie Marion Zufferey des SBV der «BauernZeitung» sagt. Kantone, die bisher bei Genehmigungen für Bauten ausserhalb der Bauzone strenger waren oder sogar ungenutzte Gebäude abbrechen liessen, seien nun benachteiligt.

Müssen Landwirte künftig extra Scheunen zum Abreissen kaufen?

Mittellandkantone wie Luzern hätten künftig viel weniger Spielraum als die Bergkantone, sagt Markus Kretz, Präsident des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV), der «Luzerner Zeitung». Der Grund: In den Bergkantonen würden meist noch viele kleine Scheunen stehen. Wollen Bergbauern neu bauen, können sie einfach diese zur Kompensation abreissen. In Luzern müssten Bäuerinnen zuerst ein altes, abbruchreifes Gebäude ersteigern.

Damit würden solche Abbruchscheunen vergoldet – und niemand wolle sie mehr freiwillig abreissen, erklärt SBV-Mitglied Beat Röösli. Auch wollen Gemeinden die Bauernhöfe zunehmend nicht mehr im Dorf. Durch solche Aussiedlungen würden zonenfremde Gebäude in der Statistik steigen, gibt Kretz zu Bedenken.

Auch der Kanton Luzern zeigt sich in der Vernehmlassung zur Verordnung wenig begeistert mit der Vorlage. Diese würde einen erheblichen Kontroll- und Verwaltungsaufwand für die Kantone schaffen. Zudem hat die Änderung einen Preis für die Kantone: Der Bund hat nämlich eine Abbruchprämie für die illegalen Bauten vorgesehen. Luzern fordert, dass sich der Bund an diesen Prämien beteiligt, wie die Zeitung schreibt.

Verwendete Quellen
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