Günstiger Wohnraum im Haus Maria vom Berg?

Gemeinde Menzingen möchte ehemaliges Wohnheim kaufen

Im Haus Maria vom Berg in Menzingen werden demnächst während voraussichtlich zwei Jahren Asylsuchende untergebracht. (Bild: wia)

Ende Monat entscheidet die Gemeindeversammlung Menzingen, ob sie das ehemalige Ausbildungshaus Maria vom Berg kaufen möchte. Die Gemeinde gedenkt, einen Anteil von drei Millionen Franken an den Bau zu zahlen. Das letzte Wort haben jedoch andere.

Das Haus Maria vom Berg tut genau das: auf dem Berg stehen. Das sechsstöckige Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gymnasiums in der Gemeinde Menzingen. Derzeit steht das Haus leer, bald jedoch ziehen Asylbewerber in den Bau, der jungen Frauen einst als Ausbildungsstätte und Wohnheim diente. Angedacht ist die Unterbringung von Asylsuchenden für zwei Jahre.

Was danach mit dem Haus passiert, das sich im Besitz des Instituts Menzingen befindet, ist bis dato unklar. Die Gemeinde hätte jedoch eine Idee. Sie kann sich vorstellen, einen Anteil von drei Millionen Franken an den Bau zu zahlen, um darin allenfalls günstigen Wohnraum zu schaffen. Die Verhandlungen mit dem Institut seien indes noch nicht erfolgt, gibt die Gemeinde auf Anfrage zu verstehen.

Eine «einmalige Gelegenheit» für Menzingen

«Mit dem möglichen Erwerb des Hauses Maria vom Berg hat die Einwohnergemeinde Menzingen eine einmalige Gelegenheit, ein traditionelles Gebäude im Dorf an bester Lage zu erwerben», heisst es in den Unterlagen zur kommenden Gemeindeversammlung.

«In Zusammenarbeit mit einheimischen Partnern besteht die Möglichkeit, für die Bevölkerung bezahlbare Wohnungen zu realisieren, welche zum heutigen Zeitpunkt sehr schwierig zu finden sind.» Zwar sei der finanzielle Rahmen beachtlich, doch in Anbetracht für die weitere Entwicklung der Gemeinde von grosser Wichtigkeit.

In der Tat können andere Gemeinden nur davon träumen, ein solch grosses, bereits bestehendes Haus zu kaufen. Insbesondere wenn das die Gemeinde «nur» drei Millionen Franken kostet. Gemäss aktueller Schätzung sei das Gebäude laut der Gemeinde sieben Millionen Franken wert. Doch Obacht, beim «blutten» Kaufpreis bleibt es offenbar nicht. «Hinzu kommen der Landpreis sowie die Umbauten/Sanierungen, welche sich im Rahmen von 30 Millionen Franken belaufen», heisst es weiter.

Ob im Haus Maria vom Berg günstige Wohnungen entstehen, ist auch bei einem Kauf der Gemeinde nicht zu 100 Prozent klar. Die Gemeinde hat betreffend Nutzung mehrere Möglichkeiten formuliert. Einerseits sei es möglich, dass die Einwohnergemeinde Menzingen für die Menzinger Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum und/oder Gesellschaftsräume erstelle. Anderseits sei möglich, dass Partnerorganisationen Wohnungen und/oder Altersresidenzen in einem «bezahlbaren oder auch ‹gehobeneren› Segment» erstellen würden.

Vergabe an eine AG ist bis jetzt nicht ausgeschlossen

Auch die Form der Trägerschaft sei noch nicht beschlossen. So gebe es die Möglichkeiten, eine gemeinnützige oder aber reguläre Wohnbaugesellschaft zu engagieren. Eine weitere Option für die Gemeinde: «Eine Aktiengesellschaft, versehen mit der Aufgabe von Bau von eigenen Wohnimmobilien mit einer Rendite.»

Dazu äussert sich der Menzinger Gemeindeschreiber Fabian Arnet wie folgt: «Aufgabe der Einwohnergemeinde ist es, bezahlbaren Wohnungsbau zu fördern. Dies hat für den Gemeinderat oberste Priorität.» Zum Kauf des Hauses Maria vom Berg sei die Gemeinde auf weitere Partner angewiesen. «Eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft steht im Vordergrund.»

Wer immer die Trägerschaft übernimmt: Das Projekt dürfte zwar interessant, aber auch aufwendig sein. Das Haus Maria vom Berg gilt als schützenswert. Entsprechend hat das Amt für Denkmalpflege einiges zu sagen in dieser Angelegenheit.

Der Kanton hat das letzte Wort

Sollte sich die Gemeindeversammlung am 27. November für den Kauf des Hauses Maria vom Berg entscheiden, ist die Sache noch nicht ganz geritzt. Der Kanton Zug verfügt im Zusammenhang mit der Sanierung/dem Neubau der Kantonsschule über ein Kaufrecht für besagte Liegenschaft. Dieses ist zwar nur befristet bis Ende November 2024, doch verfügt der Kanton zudem über ein Vorkaufsrecht, das bis 2034 gültig ist. Sollte die Menzinger Bevölkerung dem Kauf zustimmen, bedarf es also immer noch der Zustimmung des Kantons Zug.

Wie Gemeindeschreiber Fabian Arnet zudem erklärt, werde sich die Bevölkerung ausserdem zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zum Geschäft äussern können. «Für die Gründung der Gesellschaft erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung.»

Verwendete Quellen
  • Unterlagen zur Gemeindeversammlung Menzingen
  • Schriftlicher Austausch mit Fabian Arnet, Gemeindeschreiber Menzingen
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