:focus(130x110:131x111)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2022/07/IMG_1838-scaled.jpg)
Die Luzerner Polizei hat am Donnerstagmorgen im besetzten Haus an der Bruchstrasse 64 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden drei Frauen festgenommen. Der Zugang zum Haus ist abgesperrt.
Das leerstehende Haus an der Bruchstrasse 64 ist seit Mitte Juni vom Kollektiv «Bruchscetta» besetzt. Jetzt hat die Luzerner Polizei gehandelt.
Während es in den ersten Wochen der Besetzung Solidarität in der Nachbarschaft, aber keine Reaktion der Vermieterin gab, traf Anfang Juli dann die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Luzern ein (zentralplus berichtete). Die Hausbesitzerin setzte eine Frist: Vor einer Woche hätten alle Personen draussen sein müssen (zentralplus berichtete).
Die Polizeiaktion lief gemäss Staatsanwaltschaft friedlich
Nun hat die Staatsanwaltschaft Luzerner eine Durchsuchung des besetzten Hauses an der Bruchstrasse 64 angeordnet (zentralplus berichtete). Die Luzerner Polizei hat am Donnerstagmorgen zwischen fünf und sechs Uhr eine Hausdurchsuchung durchgeführt und drei Frauen festgenommen. Es handle sich an der Bruchstrasse nicht um eine Räumung, betont Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
«Wenn die Durchsuchung abgeschlossen ist, wird die Polizei das Haus der Eigentümerin übergeben.»
Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft
«Die Polizei hat das Haus betreten und die Menschen darin aufgefordert, zu einer Befragung mitzukommen», sagt Kopp auf Anfrage. «Die drei Frauen kooperierten, ohne Widerstand zu leisten. Die Polizeiaktion verlief friedlich.»
Räumung der Bruchstrasse 64 ist Sache der Eigentümerin
Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch läuft gegen Unbekannt. Deshalb muss die Staatsanwaltschaft Luzern nun klären, ob das Haus widerrechtlich bewohnt wird und wer diese Personen sind. «Darum geht es in der Befragung, die am Donnerstagmorgen durchgeführt wird», so Kopp.
Der Zugang zum Haus ist während der Hausdurchsuchung auf dem Trottoir abgesperrt. Ein Polizist bewacht den Eingang, während seine Kolleginnen im Gebäude sind. «Wenn die Durchsuchung abgeschlossen ist, wird die Polizei das Haus der Eigentümerin übergeben», sagt Kopp.
Ob und wenn ja, welche Massnahmen die Besitzerin ergreift, um eine Wiederbesetzung der Liegenschaft zu verhindern, ist deren Entscheid. Bei der Besetzung Eichwäldli hatte die Stadt Luzern als Eigentümerin des Gebäudes die Zeit der Befragungen genutzt, um einen Teil des Hauses durch Handwerker verbarrikadieren zu lassen (zentralplus berichtete).
Das Update zu dieser Geschichte findest du hier:
- Telefonat mit Simon Kopp
- Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.