Beschwerde beim Regierungsrat

Deponie Stuben Ebikon: Projekt vorerst blockiert

Im eingekreisten Gebiet soll die Deponie entstehen. Die Häuser rechts davon stehen bereits auf Adligenswiler Gemeindegebiet. (Bild: Google Maps)

Die Ebikoner haben einer Deponie im Gebiet Stuben im Mai zugestimmt. Der Baustart könnte sich allerdings verzögern. Gegen das Vorhaben ist eine Beschwerde eingereicht worden.

Rund 400’000 Kubikmeter Erde und Fels sollen im Gebiet Stuben in den nächsten sechs bis acht Jahren deponiert werden. Ein Thema, das Ebikon seit Jahren bewegt (zentralplus berichtete). Die Gemeinde rechnet darum mit zusätzlichen Einnahmen von 200’000 Franken jährlich.

Im Mai gab die Bevölkerung grünes Licht für die Deponie Stuben. Nun aber liegt das Projekt vorerst auf Eis. Die die Gemeinde in einer auffällig kleinen Meldung im «Ebikon Aktuell» mitteilt, wurde gegen den «Beschluss des Souveräns» beim Regierungsrat eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.

Wer steckt dahinter? Und ist deswegen beim Bau der Deponie Stuben mit Verzögerungen zu rechnen? Dazu äussert sich Sprecher Anian Heierli nur äusserst zurückhaltend. «Die Beschwerde betrifft die Teilzonenplanänderung Stuben. Welchen Einfluss die Beschwerde auf das Gesamtprojekt nimmt, lässt sich aktuell nicht abschätzen. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren», schreibt er auf Anfrage.

Wer die Beschwerde gegen die Deponie Stuben eingereicht hat, hält die Gemeinde Ebikon geheim. «Zu laufenden Verfahren geben wir keine Detailauskünfte», schreibt Heierli auf eine entsprechende Nachfrage ledlichlich. Bekannt ist, dass der Mehrverkehr schon lange für Ärger in der Nachbargemeinde Adligenswil sorgt. Rund zwei Drittel aller Lastwagen werden über ihr Gemeindegebiet fahren.

Als sich die Pläne für die Deponie Stuben 2019 konkretisierten, hatte die damalige Gemeindepräsidentin Ursi Burkart-Merz (Mitte) angekündigt, sich gegen die Pläne zu wehren.

Für Verwaltungsbeschwerden ist in erster Instanz die Luzerner Regierung zuständig. In der Regel haben sie eine aufschiebende Wirkung. Die zweite Instanz ist das Kantonsgericht.

Verwendete Quellen
  • Mailaustausch mit Anian Heierli, Sprecher der Gemeinde Ebikon
  • «Ebikon Aktuell» vom 12. Januar
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