Frieren oder zahlen: Das rät Luzerner Mieterverband

Das kannst du tun, wenn deine Heizrechnung explodiert

Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin beim Luzerner Mieterinnen- und Mieterverband, gibt Tipps. (Bild: Zvg/Julian Hochgesang/Unsplash) (Bild: Zvg/Julian Hochgesang/Unsplash)

Die nächste Nebenkostenabrechnung wird wohl schmerzhaft. Durch die gestiegenen Energiepreise flattern vielen bald hohe Rechnungen in den Briefkasten. Was man aus Sicht des Luzerner Mieterverbands dabei beachten sollte.

Schon vor dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs stiegen die Preise für Energie an. Im Dezember teilte Energie Wasser Luzern (EWL) den Kunden mit: Ab 2022 kostet eine Kilowattstunde Gas 1,1 Rappen mehr. EWL rechnete vor, dass eine vierköpfige Familie in einem Einfamilienhaus durch die Erhöhung der Preise monatlich rund 18 Franken mehr bezahlen muss (zentralplus berichtete). Durch den Krieg hat sich das Problem noch zugespitzt

Gas, Benzin, Öl … unsere Energie wird markant teurer. Etliche Mieterinnen haben daher schon eine Information der Verwaltung bekommen, dass die nächste Nebenkostenabrechnung massiv höher sein wird.

Auch der Autor wurde von der Verwaltung schon vorgewarnt. Das wird wohl keine kuschelige Nebenkostenabrechnung.

Wie die Nebenkosten abgerechnet werden

Was kann ich als Mieter machen? Wo sind die Grenzen? Und lohnt es sich für mich persönlich, wenn ich die Heizung abdrehe und friere – oder profitieren davon nur die Nachbarn?

Wir holen uns Hilfe vom Mieterinnen- und Mieterverband Luzern. Co-Geschäftsleiterin Nadja Burri erklärt: «In erster Linie ist immer der Mietvertrag massgebend. Dieser gibt Auskunft darüber, wie die Heiz- und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.» Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Variante A: Der Mietzins umfasst die Heiz- und Nebenkosten, sie sind also inklusiv. In diesem Fall hat der Vermieter keine Nachforderungsmöglichkeit, wenn die Ölpreise gestiegen sind. Er könnte einzig mittels amtlichem Formular und unter Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine die höheren Preise mit einer Mietzinserhöhung geltend machen. Diese könnte die Mieterin innert 30 Tagen anfechten. Allenfalls mit der Begründung, dass zuerst noch abgewartet werden müsse, ob und wie sich die Angelegenheit stabilisiere. Halten sich die Preise jedoch auf längere Zeit hin auf hohem Niveau, könnte die Mietzinserhöhung rechtmässig sein.
  • Variante B: Direktzahlung durch die Mieter; meist bei Miete von Einfamilienhäusern.
  • Variante C: Die Pauschale: Die Mieterin bezahlt einen festen Betrag jeden Monat als Nebenkostenabgeltung. Auch hier kann die Pauschale nicht von heute auf morgen erhöht werden, sondern nur mittels amtlichem Formular. Berechnet wird die Pauschale auf dem Durchschnitt der letzten drei Jahre, der nachgewiesen werden muss.
  • Variante D: Die Akontozahlung. Der Mieter bezahlt jeden Monat einen Akontobetrag als Anzahlung an die effektive jährliche Abrechnung. Fällt diese höher aus – beispielsweise wegen gestiegener Ölpreise –, muss der Mieter den Saldo zugunsten der Vermieterin bezahlen. Denn die Vermieterin darf die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.

Kann ich überprüfen, ob die Rechnung zu hoch ist?

Ja, das kannst du tatsächlich. Nadja Burri empfiehlt, die Abrechnungen zu verlangen. «Um sicherzugehen, dass die Abrechnungen stimmen, lohnt es sich, beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege zu nehmen.»

Die Mieter haben zwar das Recht, die Originalrechnungen zu sehen. Du kannst die Rechnungen überprüfen und mit deiner Rechnung abgleichen. Tatsächlich ist es aber so, dass Mieter die effektiven Rechnungen bezahlen müssen. Auch wenn du einen günstigeren Öllieferanten kennst, bringt dies also nichts.

Spare ich effektiv, wenn ich die Heizung abdrehe?

Wer seine Heizung abschaltet, der bezahlt nichts. Also muss ich dann auch keine hohe Rechnung befürchten … oder? Nein! Dies ist nicht immer der Fall. Meistens profitierst du zwar, aber frierst gleichzeitig auch für deine Nachbarn.

«Es ist tatsächlich so, dass das Runterdrehen der Heizung auch beim Nachbarn spart, sofern keine verbrauchsabhängige Erfassung der Heizkosten eingerichtet ist», sagt Burri.

In diesem Fall berechnen die Vermieter die Kosten in der Regel nach der Wohnungsgrösse. Die Heizung nicht auf Backofen zu stellen, lohnt sich aber trotzdem. «Alle Mieter profitieren dann von der Ersparnis eines Mieters.»

Was tun, wenn ich die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen kann?

Ende Jahr 200 bis 300 Franken mehr zu bezahlen, ist für niemanden lustig. Manche können solche massiv höheren Rechnungen schlicht nicht bezahlen. Was dann? Einfach nicht bezahlen ist laut Nadja Burri keine Option. «Bei Zahlungsverzug riskiert die Mieterschaft die ausserordentliche Kündigung mit einer kurzen Frist von 30 Tagen», sagt die Co-Geschäftsleiterin des Mieterverbands.

Sie rät in einem solchen Fall, dass die Mieter bei der Verwaltung anklopfen. «Sollte eine Mieterin in Zahlungsschwierigkeiten geraten, ist dringend das Gespräch mit der Vermieterschaft zu suchen. Abzahlungsvereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.»

Verwendete Quellen

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Michel von der Schwand
    Michel von der Schwand, 13.04.2022, 10:28 Uhr

    Tipps von Leuten, welche nichts von Bauten verstehen. Kommt nicht immer gut, wenn einer die Heizung abdreht. Aber eben: Man gönnt sich die Leasingrate für den V8-Chlöpfmoscht-Nonsens von über CHF 1’000.– im Monat, will aber bei der Nebenkostenabrechnung ein Fass aufmachen. Bitte Budget erstellen, dann klappt es auch mit der Nebenkostenabrechung.

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