800 Wohnungen «nicht umsetzbar»

Bebauungsplan An der Aa: Zuger Stadtrat warnt vor Ablehnung

So soll das ZVB-Areal künftig daherkommen – stimmen die Zugerinnen dem Bebauungsplan zu. (Bild: Visualisierung: Siegerprojekt Graber & Steiger Architekten, 2013)

Deutlich mehr Wohnungen gefordert: Ein Komitee stemmt sich gegen den Bebauungsplan An der Aa. Gemäss der Stadt ist das nicht möglich. Mehr noch: Lehnen die Zuger den Plan ab, verzögern sich neue Wohnungen gar um Jahrzehnte.

Im Grundsatz sind die Pläne der Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) unbestritten: Für rund 190 Millionen Franken erneuern sie ihr Betriebsgelände, um sich für die Zukunft zu rüsten. Die neuen Hallen sollen Platz für mehr Busse bieten, und unter den höheren Decken wollen die ZVB neu auch E-Busse parkieren können (zentralplus berichtete). Zudem zügeln auch der Rettungsdienst Zug und Teile der kantonalen Verwaltung ans Areal An der Aa.

Umstrittener ist jedoch der nördliche Teil der Überbauung: Dort wollen die ZVB Büros und Wohnraum schaffen. Sie bauen 100 Wohnungen, wovon 40 preisgünstig angeboten werden, im Einklang mit der städtischen 2000-Wohnungen-Initiative.

Diese Zahl stösst jedoch einem Bürgerkomitee sauer auf. Ihrer Meinung nach wären auf dem Areal bis zu 800 neue Wohnungen möglich. Dies, indem die ZVB etwa die Werkstatthallen aufstocken würden (zentralplus berichtete). Innert weniger als drei Wochen scharrte das Komitee 664 Unterstützerinnen um sich, weshalb nun die Zuger über den Bebauungsplan An der Aa entscheiden.

Josef Kalt (Mitte) und Oliver Heiler (rechts) vom Bürgerkomitee übergeben Stadtschreiber Martin Würmli die Unterschriften. (Bild: zvg)

Wohnungen benötigten Hochhäuser

Ein Pro-Komitee liess nicht lange auf sich warten: Gut eine Woche später formierten Gemeinderäte aller Fraktionen gemeinsam das «Komitee An der Aa». Ihrer Meinung nach seien 100 Wohnungen bereits viel, diese «dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden», wie sie in ihrer Mitteilung schreiben. Zudem solle die neue Infrastruktur für den Zuger ÖV und den Rettungsdienst nicht weiter verzögert werden. Um ihrem Engagement Nachdruck zu verleihen, reichten sie eine Anfrage ein, um abzuklären, inwiefern die ZVB die geforderten 800 Wohnungen des Bürgerkomitees realisieren könnten.

Der Zuger Stadtrat hat eine klare Antwort parat: «Gar nicht.» Weder die gesetzlichen noch die räumlichen Verhältnisse liessen so viele Wohnungen neben der nötigen Infrastruktur für die ZVB und den Rettungsdienst zu. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgrösse von etwa 70 Quadratmetern benötigten 800 Wohnungen samt Erschliessung und Nebenräumen rund 65’000 Quadratmeter Fläche, rechnet die Stadt vor. Quartieren die ZVB in schlecht belichteten und lärmigen Stockwerken noch Coiffeure und Restaurants ein statt Mieterinnen, wären in diesem hypothetischen Beispiel rund 75’000 Quadratmeter benötigt. Also fünf bis sechs 80-Meter-Hochhäuser, so der Stadtrat.

Für mehr Wohnungen müssten Reglemente angepasst werden

Doch das sei an dieser Lage rechtlich nicht zulässig. Zum einen, da die Ausnützungsziffer zu tief sei. Je höher die Ziffer, desto mehr Raumfläche dürfe auf einem Grundstück gebaut werden. Gemäss kantonalem Richtplan liegt das Gebiet im «Verdichtungsgebiet I», wofür eine Ziffer von maximal 2 zulässig wäre. Auf dem rund 34’000 Quadratmeter grossen Grundstück wären also maximal 68’000 Quadratmeter zulässig. Zum anderen, da das städtische Hochhausreglement keine Hochhäuser an dieser Lage zulässt. Sprich: Die ZVB dürfen maximal 30 Meter hoch bauen.

Sie setzen sich als Komitee für den Bebauungsplan ein (von links): Philip C. Brunner (SVP), Stefan Hodel (ALG), Vroni Straub-Müller (CSP), Ivano De Gobbi (SP) und Mathias Wetzel (FDP). Es fehlen: Benny Elsener (Mitte) und David Meyer (GLP). (Bild: Website Projekt An der Aa)

Für die geforderten 800 Wohnungen des Bürgerkomitees müssten also zuerst mehrere kantonale und städtische Reglemente angepasst werden, hält der Stadtrat fest. Deshalb warnt er ausdrücklich vor einer Ablehnung: «Die Transformation des Areals von einem reinen Betriebsgelände zu einem attraktiven Stadtquartier mit verschiedenen Nutzungen, Grünflächen, zusätzlichen Durchwegungen etc. wäre über den aktuellen Planungshorizont hinaus für Jahre, wenn nicht Jahrzehnte gefährdet.»

Zudem bedeute eine Ablehnung des Bebauungsplans An der Aa nicht eine Annahme eines ähnlichen Plans mit 800 Wohnungen. Bei einem Volks-Nein sei es Entscheidung der Grundeigentümerin – sprich der ZVB –, ob sie ein neues Projekt erarbeiten will.

Verwendete Quellen
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