Rares Gut im Kanton

Aufgepasst: Hier entsteht in Zug günstiger Wohnraum

Das Quartier Eichholz mit dem ehemaligen Wohnheim Eichholz aus der Vogelperspektive. (Bild: zvg)

Die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug soll in Steinhausen 21 Wohnungen im unteren Preissegment bauen. Die Zuger Regierung erteilt ihr dafür das Baurecht auf dem Grundstück.

Die Stiftung Eichholz – in einem ruhigen Wohnquartier in Steinhausen gelegen – hat über Jahre rund 40 Wohn- und Beschäftigungsplätze für Menschen mit Suchtproblemen oder psychischen Beeinträchtigungen angeboten. Vor einem Jahr ist sie an die Chollerstrasse 1a in Zug umgezogen. Was also soll nun mit dem leeren Wohnheim passieren?

Auf dem Grundstück – das dem Kanton gehört – soll ein Gebäude mit 21 Wohnungen in unterschiedlichen Grössen entstehen. Zwei Drittel werden preisgünstige Wohnungen sein (zentralplus berichtete). Die Regierung ist nun dafür, dass die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug (AWZug) das an die Hand nehmen soll.

Oberste Priorität: Günstige Wohnungen in Steinhausen

Der Kanton Zug wird dazu das Grundstück im Baurecht abgeben. Insgesamt neun Interessierte hatten eine Offerte zur Übernahme des Baurechts und damit für die Realisierung des künftigen Wohngebäudes in Steinhausen eingereicht. Den Zuschlag soll die AWZug bekommen.

«Bei der Abgabe des Baurechts geht es dem Kanton Zug nicht darum, mit einem möglichst hohen Baurechtszins viel Geld zu verdienen», heisst es in einer Medienmitteilung. Vielmehr solle sichergestellt sein, dass auf der kantonalen Parzelle wirklich preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt wird.

Das letzte Wort haben die Genossenschaftlerinnen

Vor diesem Hintergrund habe der Regierungsrat die eingegangenen Angebote nach den eingesetzten Nettomieten, Erstellungskosten (Einflussgrösse für die Nettomieten), Zins für Markt-Finanzierung (ebenfalls Einflussgrösse für die Nettomieten) sowie Baurechtszins beurteilt.

«Diese Evaluation ergab, dass alle Offertstellerinnen in der Lage sind, den gewünschten preisgünstigen Wohnraum bereitzustellen, wobei die Offerte der Allgemeinen Wohnbaugenossenschaft Zug (AWZug) in der Gesamtbetrachtung am besten abschloss», so die Regierung.

Damit der Baurechtsvertrag rechtsgültig wird, muss er zuerst von den Genossenschaftern der AWZug genehmigt werden. Von Seiten der Regierung muss vorgängig noch die Staatswirtschaftskommission angehört werden.

Verwendete Quellen
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