in Luzern nun in Kraft

Anbieter kümmert neues Airbnb-Reglement kaum

Die Stadt Luzern will Anbieter wie Airbnb einschränken, um deren Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu verringern. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Anfang Jahr ist das neue Airbnb-Reglement in Luzern in Kraft getreten. Doch die grössten Anbieterinnen von kurzzeitigen Wohnungen fühlen sich davon nicht betroffen.

Wohnungen in der Stadt Luzern dürfen seit Anfang Jahr nur noch maximal drei Monate an Personen vermietet werden, die nur kurz in der Stadt sind. Das besagt das Airbnb-Reglement, das seit Anfang Jahr in Kraft ist (zentralplus berichtete). Zudem dürfen Anbieter ihre Wohnungen nur vermieten, wenn sie nachweisen können, dass diese seit mindestens 2010 nicht regulär bewohnt worden sind – sie mit dem Geschäft also keinen Wohnraum vernichten.

Die Hoffnung: Durch diese Einschränkungen sollen keine Wohnungen für Airbnb und Co. wegfallen. Doch wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, fühlen sich viele Anbieterinnen von Business-Apartments oder Kurzzeitvermieter nicht vom Reglement betroffen. Die Begründungen: Man vermiete über normales Mietrecht mit Kündigungsfristen und Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Oder das Unternehmen biete Wohnungen für Personen, die neu in die Stadt Luzern ziehen und noch keine reguläre Bleibe gefunden haben (zentralplus berichtete). Eine weitere Begründung: Man biete ein temporäres Obdach für Stadtluzerner, die wegen eines Umbaus derzeit nicht in ihrer Wohnung bleiben können.

Andere Unternehmen wiederum sind davon betroffen und ziehen gegen das Reglement vor Gericht. Wer die Beschwerde eingelegt hat, ist unklar. Der Entscheid, ob die Airbnb-Regeln rechtmässig sind, steht noch aus. Indes hätten bereits 34 Anbieter ihre Räumlichkeiten für Kurzzeitvermietung bei der Stadt Luzern registriert, wie der zuständige Projektleiter der Zeitung sagt. Nach der Registrierung prüft die Stadt, ob die Wohnungen oder die Zimmer auch wirklich unter das Reglement fallen. Und falls ja, ob sich das Unternehmen für die Übergangsfrist bis zum 11. März 2028 qualifiziert.

Die Anbieter haben noch bis Ende März Zeit, sich via Onlineformular zu registrieren. Danach können sie keine Übergangsfrist mehr beantragen.

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