Streit um Denkmalschutz

zentralplus plus Alpenblick: Zuger Verwaltungsgericht spricht Machtwort

Die Alpenblick-Siedlung bei Cham ist seit Jahren Gegenstand eines Streits. (Bild: Archivbild: woz)

Die Hochhaussiedlung Alpenblick bei Cham steht seit 2018 unter Denkmalschutz. Dagegen gab es Widerstand. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit ist nun ein Urteil da.

Sie sind durchaus markant, die rötlichen Hochhäuser am Ortseingang von Cham. Die Siedlung Alpenblick – der Name ist Programm, von vielen der 250 Wohnungen hat man einen Blick auf den Zugersee und die Gebirgskette dahinter – steht seit den 1960er-Jahren. Die S-Bahn-Haltestelle in der Nähe trägt ebenfalls den Namen der Siedlung. Gebaut wurden die zehn Gebäude zwischen 1962 und 1971 in zwei Etappen von den Architekten Josef Stöckli, Erich Weber und Ralph Schmid.

Weil er die Siedlung mit den zehn Hochhäusern als historisch relevant einstuft, hat der Regierungsrat 2018 basierend auf einem Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege die Siedlung unter Denkmalschutz gestellt. Die Siedlung sei eine äusserst wichtige bauliche Zeugin aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und ausserdem die erste Hochhaussiedlung des Kantons Zug. Das sorgte aber für laute Kritik.

Weiterlesen, sonst verpasst du:

  • warum es Einsprachen gegen den Denkmalschutz gab
  • wie das Urteil des Verwaltungsgerichtes ausfällt
  • was künftig an den Häusern geändert werden darf
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