Videoüberwachung in Gastrobetrieben

Wo Luzerner beim Essen gefilmt werden

Dieses Schild wurde angebracht, nachdem wir bei der Zentrale von Burger King in Deutschland nachgefragt hatten. (Bild: mbe.)

Immer mehr Luzerner Restaurants filmen ihre Gäste. Sie geben an, dass dies zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern geschehe. «Eine bedenkliche Entwicklung», findet der Präsident des kantonalen Wirteverbands. zentral+ zeigt auf, wo uns unsichtbare Augen beim Essen beobachten.

Unsere Recherchen gefielen nicht allen Gastrobetrieben. Auf die Frage, ob sie Videokameras installiert haben, reagieren Mitarbeiter teilweise gereizt und und ablehnend. Dies, obwohl die Betriebe gemäss Gesetz die Pflicht haben, allen Personen, die das Aufnahmefeld der Kameras betreten, darüber Auskunft zu geben. Bei McDonald’s stürzt eine Angestellte herbei und verbietet das Fotografieren im Lokal. Die US-Kette filmt zwar ihre Gäste, diese dürfen das aber nicht.

«Da der gesamte Bahnhof videoüberwacht ist, schreibt der Vermieter keine separaten Hinweisschilder vor.»

Burger King Press Office

Bahnhof und Metropol

Die überwachten Gastro-Betriebe konzentrieren sich um den Bahnhof und das Hotel Monopol. Burger King, McDonald’s, New York Food haben Kameras installiert. Starbucks im Hotel Monopol hat keine Videoüberwachung. Das ist nicht nötig, weil das Hotel bereits den gemeinsamen Eingang überwacht. Die Geschäftsführerin des Hotels: «Bei uns wurde alles gestohlen, was nicht niet- und nagelfest ist. Sogar die Blumentöpfe in der Lobby.»

Sogar Tibits hat Kameras

Das Tibits-Provisorium im Bahnhof hat keine Videoüberwachung. «Das definitive Lokal wird Kameras haben», sagt Tibits-Geschäftsführer Daniel Frei auf Anfrage. Auch die Vegi-Restaurants in anderen Schweizer Städten und in London würden kontrolliert, «zum Schutz der Mitarbeiter und der Gäste», fügt Frei hinzu. «Wenn etwas passiert, zum Beispiel ein Taschendiebstahl, könnte man die Sache mit den Aufnahmen rekonstruieren und die Polizeiarbeit unterstützen.» Frei betont, dass aber niemand am Bildschirm sitze und den Gästen beim Essen zuschaue. Nach 72 Stunden werden die Daten gelöscht.

Doch auch in anderen Restaurants in Luzern wird man überwacht. Zum Beispiel im Restaurant des Warenhauses Manor in der Altstadt oder im trendigen Ausgehlokal Jam-Jam am Hirschengraben unweit des Kasernenplatzes.

«Gesamter Bahnhof ist überwacht»

Begründet wird die Datenaufzeichnung immer mit der Sicherheit. Die Zentrale von Burger King schreibt zentral+, «die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern hat oberste Priorität». Es sei jedem Franchisenehmer überlassen, ob er für diese Sicherheit oder zum Schutz von Vandalismus Sicherheitskameras einsetzen wolle. Die Frage jedoch, ob in Luzern je eine Straftat, mit Hilfe der Videoüberwachung aufgeklärt werden musste, beantwortet Burger King mit Nein.

«Ich finde das bedenklich. Stellen Sie sich vor, wenn ein Mann mit seiner Freundin essen geht und dabei gefilmt wird.»

Ruedi Stöckli, Kantonalpräsident des Luzerner Wirteverbands

Bei McDonald’s klingt die Erklärung für die systematischen Aufzeichnungen fast identisch. Die Installation einer Videoüberwachung liege laut Mediensprecherin Agläe Strachwitz in der Kompetenz der Lizenznehmer. «Die Kameras dienen ausschliesslich der Sicherheit», sagt Strachwitz. Restaurants an hochfrequentierten Lagen könnten, wie zum Beispiel Tankstellenshops oder Supermärkte, leicht überfallen werden, fügt sie hinzu. Von einem konkreten Vorfall kann auch sie zentral+ nicht berichten.

Bund für Datenschutz zuständig

Bei den Kameras in Restaurants handelt es sich um eine Videoüberwachung durch private Personen. Das kantonale Videogesetz gilt hier nicht, und auch der kantonale Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig. «Als Datenschutzaufsichtsbehörde des Kantons Luzern sind wir nur für Datenschutzanliegen in Bezug auf die kantonale Verwaltung sowie die kommunalen Verwaltungen im Kanton zuständig», sagt Wolfgang Sidler. Man verweise anfragende Personen an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (siehe Box).

Die Restaurantbetreiber müssen laut dem eidgenössischen Datenschutzbüro alle Personen, die das Aufnahmefeld der Kameras betreten, mit «einem gut sichtbaren Hinweisschild» über das Überwachungssystem informieren.

Hinweisschilder gesucht

Wie sich zeigt, werden die rechtlichen Vorgaben jedoch nur teilweise eingehalten. McDonald’s deklariert am deutlichsten mit einer Kamera und dem Hinweis «Dieser Raum wird durch eine Video-Anlage überwacht». Anders bei Burger King. Hier tut man sich schwerer mit der Transparenz. Die Firmenzentrale in Deutschland teilt mit: «Da der gesamte Bahnhof videoüberwacht ist, schreibt der Vermieter keine separaten Hinweisschilder vor. Dennoch findet sich an beiden Eingangstüren ein Hinweisschild.» Tatsächlich: Ganz oben an der Türe, wo kein Gast ihn suchen würde, findet sich der Warnhinweis.

Im Anschluss an die Recherchen von zentral+ hängte der Franchisenehmer, der in Lugano einen weiteren Burger King führt (dort ohne Überwachung), ausserdem ein gut sichtbares Schild an der Decke des Fastfoodlokals auf. Dieses sei bei Reinigungsarbeiten abgenommen worden.

Bei anderen Lokalen sind die Hinweise noch diskreter, ein Kamerasymbol ohne Text an der Eingangstüre zum Beispiel beim «Jam-Jam». Auch bei der Datenspeicherung herrscht Wildwuchs: Der nationale Datenschützer empfiehlt, die Daten maximal 24 Stunden aufzubewahren. Viele Lokale bewahren sie aber zwei bis drei Tage auf. Kontrolliert wird selten, es gibt einzig Stichproben. Zu mehr fehlen die Kapazitäten in Bern.

Wo man unbeobachtet essen kann

Nicht überwacht werden die Gäste der Migros-Restaurants. «Wir haben in keinem Restaurant in den Zentralschweizer Kantonen Kameras installiert», teilt Rahel Probst mit. «Das wäre nicht verhältnismässig», sagt sie, «es wird ja kaum ein Gast dem anderen die Pommes-Frites oder das Spiegelei vom Teller stehlen.» Auch in den Coop-Restaurants wird laut Medienstelle nicht gefilmt. Unbeobachtet isst man auch in den Restaurants der Gastrofirmen Gamag (Wirtschaft zum Schützenhaus, Stadtkeller, Militärgarten, Borromini) sowie Remimag (Opus, Ristorante Centro und Kafi Klatsch).

Kantonalpräsident gegen Überwachung

Wenig Freude an der Überwachung haben Branchenvertreter. «Ich finde diese Entwicklung bedenklich», sagt Ruedi Stöckli, Kantonalpräsident des Wirteverbands GastroLuzern. Viele Gäste wüssten gar nicht, dass sie gefilmt würden. «Ansonsten würden sie sicherlich dagegen protestieren. Stellen Sie sich vor, wenn ein Mann mit seiner Freundin essen geht und dabei gefilmt wird.»

Stöckli erinnert sich an einen Fall im Kanton Luzern, der vor Jahren für Aufsehen sorgte. Der damalige Betreiber des Tenniszentrums Meierskappel hatte ein Abhörgerät in einer Lampe des Restaurants montiert, um mitzuhören, was Gäste über ihn redeten. Die Sache flog auf, der Mann wurde angezeigt, der Betrieb später geschlossen.

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Regeln für private Videoüberwachung

Gemäss Silvia Böhlen hat die Videoüberwachung in der Gastronomie zugenommen. Erklären lasse sich das durch die niedrigen Preise für Kameras und die einfache technische Handbarkeit, sagt die Sprecherin vom Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. «Grundsätzlich ist die Überwachung erlaubt, wenn man sich an die gesetzliche Grundlagen hält», sagt Böhlen fest. Eine Bewilligung braucht es nicht. Es müsse jedoch das Prinzip der Verhältnismässigkeit eingehalten werden.

Eine Kamera sei ein starker Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb sei ein Hinweis obligatorisch. Auch das (Mit)-Filmen der Mitarbeiter sei heikel. «Eine ständige Kameraüberwachung von Arbeitnehmern ist verboten», erklärt die Sprecherin. Ausserdem dürfe der öffentliche Grund nicht von der Kamera miterfasst werden. Ein absolutes «No-go» ist laut Silvia Böhlen auch das Filmen in Bädern und Toiletten.

Bei Verstössen im Restaurant muss der Betreiber mit einer Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung und der Forderung nach Schadenersatz rechnen. Bei der Toilette droht eine Strafklage. Die Daten müssen in einem sicheren, verriegelten Raum aufbewahrt werden, zu dem nur berechtigte Personen einen Zugang haben, und die Videoaufnahmen müssen innert kürzester Zeit gelöscht werden. Empfohlen werden 24 Stunden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Angela B. Nussbaumer
    Angela B. Nussbaumer, 11.11.2014, 10:47 Uhr

    «Ich finde das bedenklich. Stellen Sie sich vor, wenn ein Mann mit seiner Freundin essen geht und dabei gefilmt wird.»

    Ruedi Stöckli, Kantonalpräsident des Luzerner Wirteverbands»

    Ja, da soll der Mann seinen Mann stehen und klare Verhältnisse schaffen und keine Kamera der Welt kann ihm zum Verhängnis werden, meine ich.

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