Familienvater in Luzern wegen Sex mit Kindern verurteilt

Wo kein Zeuge ist: Wie Gerichte entscheiden, was wirklich geschah

Hier werden die Plädoyers gehalten, nach denen das Kriminalgericht über das Schicksal der Beschuldigten entscheidet. (Bild: zvg)

Wer lügt? Wer sagt die Wahrheit? Susanna Niehaus ist Expertin darin, dies festzustellen. Sie erklärt, wie sie dabei vorgeht. Und wo die Fallstricke liegen.

Das Kriminalgericht Luzern hat kürzlich einen Lastwagenchauffeur der sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen (zentralplus berichtete). Da es nur Indizien und keine Beweise gab, kam den Aussagen des Beschuldigten und der Opfer eine grosse Bedeutung zu. Die Richterinnen und Richter mussten entscheiden, wem mehr Glauben zu schenken ist – eine schwierige Aufgabe.

Susanna Niehaus ist Professorin an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Sie ist eine Expertin im Bereich der Glaubhaftigkeitsbegutachtung und leitet das Kompetenzzentrum Devianz, Gewalt und Opferschutz.

zentralplus: Susanna Niehaus, bei Vergewaltigungsfällen handelt es sich oft um sogenannte Vier-Augen-Delikte. Das heisst: Es gibt keine unbeteiligten Zeugen. Woran können Sie erkennen, wer die Wahrheit sagt?

Susanna Niehaus: Wir schauen uns immer den Teil der Aussage an, in dem ein Vorwurf bestritten wird. Dabei prüfe ich systematisch, ob es auch anders gewesen sein könnte: Könnte bewusst eine falsche Aussage gemacht worden sein? Oder könnte die Person zwar glauben, die Wahrheit zu sagen, es war aber in Wirklichkeit doch anders? Nur wenn ich beides verneinen kann, darf ich davon ausgehen, dass die Aussage stimmt.

zentralplus: Sagen wir, eine Person lügt ganz bewusst. Wie kommen Sie ihr auf die Schliche?

Niehaus: Wir sprechen mit der Person, um herauszufinden, ob sie geistig überhaupt in der Lage ist, eine Geschichte in dieser Komplexität zu erfinden. Komplexe Lügen sind nämlich Schwerstarbeit für das Gehirn. Wenn es möglich ist, dass sich die Person die Sache nur ausgedacht hat, frage ich mich zudem, ob sie etwas Falsches auch in dieser Art und Weise präsentieren würde, wenn sie jemanden davon überzeugen wollte.

«Wir müssen genau verstehen, was abgelaufen sein soll. Das kann manchmal penetrant wirken.»

zentralplus: Und wie merken Sie, dass das Geschilderte nicht stimmt, wenn die befragte Person selber daran glaubt?

Niehaus: Der Aussage selbst kann man das selten anmerken. Sie kann die gleiche Qualität haben wie eine Aussage über real Erlebtes. In solchen Fällen wirken auch die Befragten oft sehr authentisch – weil sie ja tatsächlich nicht lügen. Sie denken sich nichts aus, sie glauben selber daran. Erkennen kann man das einzig und allein an der Geschichte, wie eine Aussage entstanden ist.

zentralplus: Wie kommt es dazu, dass man sich an etwas zu erinnern glaubt, was nie passiert ist?

Niehaus: Bei der Entstehung von sogenannten Pseudoerinnerungen spielt die Erwartungshaltung von Befragern oder des Umfelds eine grosse Rolle. Jugendliche und Erwachsene können auch ohne äusseren Einfluss zu der falschen Überzeugung gelangen, etwas tatsächlich nicht Geschehenes erlebt zu haben. Das kann passieren, wenn man sich sehr intensiv mit einem Thema beschäftigt und zum Beispiel wiederholt darüber nachdenkt, ob einem das passiert sein könnte. Als Aussagepsychologin untersuche ich deshalb genau, wie eine Aussage zustande gekommen ist, was ihr vorausging.

«Ich erkläre jeweils vorher, was meine Aufgabe ist und warum ich so detaillierte Informationen haben muss.»

zentralplus: Die Richterinnen und Richter fragen in solchen Vergewaltigungsfällen nach vielen Details. Manchmal fragen sie in unterschiedlichen Formulierungen mehrfach das Gleiche. Warum?

Niehaus: Um die Glaubhaftigkeit einer Aussage beurteilen zu können, braucht man eine möglichst genaue Schilderung. Wir müssen genau verstehen, was abgelaufen sein soll. Das kann manchmal penetrant wirken. Aber die Behauptung einer Tat alleine reicht nun mal nicht aus. Wir brauchen einen Erlebnisbericht, um prüfen zu können, ob sich eine Tat tatsächlich so abgespielt haben kann.

zentralplus: Bei den Opfern kann diese intensive Befragung das Gefühl auslösen, man glaube ihnen nicht (zentralplus berichtete). Wie lässt sich dies verhindern?

Niehaus: Der Formulierung der Fragen und der Befragungsatmosphäre kommt eine grosse Bedeutung zu. Die Befragung soll freundlich sein, darf aber nicht parteilich sein. Empathie zu zeigen, würde die Aussage beeinflussen. Wichtig finde ich, transparent zu sein. Ich erkläre jeweils vorher, was meine Aufgabe ist und warum ich so detaillierte Informationen haben muss.

«Wer glaubt, ein solches Strafverfahren durchzustehen, sei ein Spaziergang, der irrt sich.»

zentralplus: In dem Fall, der kürzlich vor dem Kriminalgericht verhandelt wurde, machte eines der Opfer plötzlich eine Kehrtwende. Das Mädchen zog den Vorwurf zurück, ihr Stiefvater hätte sie vergewaltigt. Kommen solche «Rückzüge» öfter vor?

Niehaus: Das kommt statistisch gesehen selten vor. Wenn es tatsächlich zu Übergriffen gekommen ist, ziehen weniger als 10 Prozent der Opfer die Aussage wieder zurück. In solchen Fällen gilt es also genau hinzuschauen, ob es eine psychologische Erklärung für den Widerruf gibt. Studien haben gezeigt, dass Opfer das eher machen, wenn sie von der Familie nicht unterstützt werden, wenn sie von Angehörigen unter Druck gesetzt werden oder wenn ihre Aussage unmittelbare negative Konsequenzen für sie hatte. Beispielsweise, dass sie in ein Heim gekommen sind, in dem sie schlechtere Lebensbedingungen hatten als zuvor.

zentralplus: Das überrascht. Gemeinhin nimmt man an, dass etliche Opfer von sexueller Gewalt ihre Aussagen zurückziehen, um sich nicht der Belastung eines Strafverfahrens auszusetzen.

Niehaus: Es ist eine verbreitete Fehlannahme, dass Opfer von sexuellem Missbrauch diesen auf Nachfrage überwiegend abstreiten oder eine einmal gemachte Aussage regelmässig widerrufen. Diese Fehlannahme geht auf ein Modell des Psychologen Ronald C. Summit zurück, das dieser jedoch bereits 1992 zurückgezogen hat. Trotzdem blieb es in den Köpfen hängen.

zentralplus: Strafverfahren sind für die Opfer von Sexualdelikten eine grosse Belastung. Was kann die Justiz tun, um ihnen diesen Weg zu erleichtern?

Niehaus: Früher spielte das Opfer im Strafprozess kaum eine Rolle. Dieser war voll und ganz auf den Beschuldigten ausgerichtet. In den letzten 30 Jahren führte die Entwicklung des Opferschutzes in der Schweiz und in anderen Ländern zu zahlreichen Reformen. Es wurden viele Massnahmen ergriffen, um die Situation von Opfern im Verfahren zu verbessern. Studien zeigen aber, dass die Opfer deswegen nicht zufriedener geworden sind. Im Gegenteil. In den Ländern mit weiterreichenden Opferschutzmassnahmen zeigen sich die Betroffenen nicht zufriedener.

zentralplus: Wie erklären Sie sich das?

Niehaus: Ich denke, das hat mit nicht erfüllbaren Erwartungen zu tun, die dadurch möglicherweise geweckt wurden. Wer glaubt, ein solches Strafverfahren durchzustehen, sei ein Spaziergang, der irrt sich. Denn in einem Rechtsstaat sind die beiden Hauptbelastungen für die Opfer unvermeidbar: Die intensive Beschäftigung mit der Tat während der Aussage und die kritische Prüfung des Zutreffens der Vorwürfe. Beides braucht es, um tatsächliche Täter zur Verantwortung zu ziehen.

«Es gibt kein ‹typisches› Verhalten nach einer Straftat. Die Menschen reagieren ganz unterschiedlich.»

zentralplus: Also kann man nichts tun, um es den Opfern leichter zu machen?

Niehaus: Doch, es gibt auch vermeidbare Belastungsfaktoren. Wichtig sind ein freundlich-neutraler Ton und angemessene Fragen. Aber auch lange Verfahren und Begegnungen mit dem Beschuldigten lassen sich verhindern.

zentralplus: Haben Sie einen Rat für Betroffene, die am Anfang dieses Weges stehen?

Niehaus: Ich denke, es hilft zu wissen, was auf einem zukommt. Wer weiss, wie ein Strafprozess abläuft und welche Rollen das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben, kann zum Beispiel das Hinterfragen von Aussagen besser einordnen. Das hilft einem, bestimmte Verhaltensweisen zu verstehen, und gibt Sicherheit.

zentralplus: Welches ist der häufigste Fehler, den Sie bei gerichtlichen Befragungen beobachten?

Niehaus: Ich habe den Eindruck, dass Fehlannahmen in Gerichtsverhandlungen eine grosse Rolle spielen. Gemeint sind damit zum Beispiel Vorstellungen darüber, wie sich ein Vergewaltigungsopfer während oder nach der Tat typischerweise verhält. Brechen diese etwa in der Verhandlung nicht in Tränen aus, sondern berichten kalt und nüchtern, oder berichten sie nicht von psychischen Folgen, wird die Aussage eher skeptisch betrachtet. Eine emotional vorgetragene Aussage wird hingegen unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt weniger hinterfragt. Dabei zeigen Studien ganz klar: Es gibt kein «typisches» Verhalten nach einer Straftat. Die Menschen reagieren ganz unterschiedlich.

Wahrheit oder Lüge? Professorin Susanna Niehaus von der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit. (Bild: zvg)
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