Zuger Plakatfall vor Bundesgericht?

«Wo bleiben die Mittel gegen Zensur politischer Kampagnen?»

Die JUSO und die Jungen Alternativen Zug prüfen, einen Entscheid des Zuger Obergerichts vor Bundesgericht weiter zu ziehen. Es gehe um die Grundsatzfrage der Zensur politischer Kampagnen.

Das Obergericht des Kantons Zug ist nicht auf die Beschwerde der JUSO Zug und der Jungen Alternative Zug gegen eine einzelrichterliche Verfügung eingetreten (Entscheid vom 20. Dezember 2017). Der Einzelrichter hatte den Aushang von zwei satirischen Plakaten, auf welchen die Regierungsräte Heinz Tännler und Matthias Michel abgebildet waren, superprovisorisch verboten.

Dies im Zusammenhang mit der Abstimmung der Initiative für bezahlbaren Wohnraum. Im anschliessenden ordentlichen Massnahmeverfahren hat der Einzelrichter entschieden, das Verfahren sei gegenstandslos geworden, da die InitiantInnen die Plakate zwischenzeitlich längst abgehängt hätten. Dieser Entscheid erfolgte fast drei Monate nach der superprovisorischen Verfügung, etliche Wochen nach der Volksabstimmung.

Das Zuger Obergericht stellt sich auf den Standpunkt, gegen superprovisorische Anordnungen könne kein Rechtsmittel ergriffen werden. «Dies öffnet der Zensur von unliebsamen politischen Kampagnen Tür und Tor», schreiben die Jungparteien in einer Mitteilung.

Nach dieser Rechtsprechung könnte jede kontroverse politische Kampagne vor Anhörung der Gegenpartei mit einer superprovisorischen Massnahme für mehrere Wochen gebodigt werden, was einen gravierenden Eingriff in das demokratische Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit darstelle. Die InitiantInnen prüfen deshalb Anfang Januar mit ihrer Anwältin den Weiterzug ans Bundesgericht.

«Wo bleiben die Mittel gegen Zensur politischer Kampagnen?»
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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 30.12.2017, 18:19 Uhr

    Sich der Diskussion zu verweigern ist der völlig falsche weg und wen unsere Regierung derart mimosenhaft agiert soll sie sich einen anderen Beruf suchen. Die Plakate waren überhaupt nicht aussergewöhnlich, sie stellten zudem die richtige Frage

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