Die Firma Nord Stream 2 mit Sitz in Zug steckt seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs in finanziellen Schwierigkeiten. Das Zuger Kantonsgericht hat dem Unternehmen eine erneute Gnadenfrist erteilt.
Mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs war die Firma Nord Stream 2 plötzlich in aller Munde. Grund dafür war, dass die deutsche Regierung die Genehmigung für die Gasleitung zwischen Russland und Europa auf Eis gelegt hat. Zusätzlich verhängte die USA Sanktionen gegen das Unternehmen.
Nord Stream 2 geriet daraufhin in Schwierigkeiten. Diese sind so gross, dass der Firma gar die Insolvenz droht. Nun erhält das Unternehmen aber etwas Zeit zum Luftholen. Denn das Zuger Kantonsgericht hat Nord Stream 2 eine Gnadenfrist zur Tilgung seiner Schulden erteilt. Die Fristerstreckung dauert bis am 10. Januar 2023.
Zweite Fristerstreckung in diesem Jahr
Es ist nicht das erste Mal, dass das Zuger Kantonsgericht Geduld zeigt mit Nord Stream 2. Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht erstmals eine provisorische Nachlassstundung gewährt, die bis zum 10. September galt. Nun wurde diese Frist um weitere vier Monate verlängert.
Bei der Verlängerung handelt es sich um eine sogenannte Nachlassstundung. Dabei gewährt ein Gericht einem Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten zunächst eine provisorische Stundung. Gleichzeitig sind damit Massnahmen verbunden, um den Erhalt von noch vorhandenem Vermögen sicherzustellen.
Hinter Nord Stream 2 steckt der russische Gaskonzern Gazprom. Die Firma hat ihren Hauptsitz in Zug an der Baarerstrasse. Kurz nach Ausbruch des Kriegs hatte das Unternehmen über 100 Angestellte in Zug entlassen (zentralplus berichtete).
- Artikel in der «NZZ»
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No War, 10.09.2022, 19:17 Uhr Firma abwickeln, Stecker ziehen! Solche Kriegsfirmen brauchen wir nicht in der Schweiz!
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