Zuger Rohstoff-Firma verurteilt

Transocean handelte «fahrlässig»

September: Die Firma Transocean aus Steinhausen ist verurteilt worden. Ein US-Gericht befand, dass Transocean 2010 während der Deepwater-Umweltkatastrophe fahrlässig handelte. (Bild: zvg, Louisiana Gohsep / Creative Commons)

Die Firma Transocean mit Sitz in Steinhausen wurde am Donnerstag von einem US-Gericht verurteilt: Sie habe im Vorfeld des Unglücks auf der Bohrinsel «Deepwater Horizon» im April 2010 fahrlässig gehandelt. Transocean ist zufrieden mit dem Urteil – kann sie doch damit die Hauptschuld der britischen Firma BP überlassen.

Die Rohstoffhandelsfirma Transocean Limited wurde gestern vom US-Bezirksgericht New Orleans für «Fahrlässigkeit» im Zusammenhang mit dem Unglück auf der Ölplattform «Deepwater Horizon» verurteilt. Vor vier Jahren waren auf der Plattform elf Menschen gestorben, als sie in Brand geriet und sank. Hunderte Millionen Liter Öl liefen während Wochen ins Meer und verschmutzten die US-Küste. Die grösste Umweltkatastrophe der letzten Jahre.

Transocean war Eigentümerin der Plattform und leaste diese an die Britische Firma BP. Daneben war auch die Firma Halliburton am Betrieb der Plattform beteiligt.

Transocean hatte im Januar 2013 einen Vergleich mit der US-Regierung geschlossen und zahlte eine Milliarde Dollar für die Gewässerverunreinigung und 400 Millionen Dollar für kriminelle Handlungen. BP wurde schon 2012 strafrechtlich verurteilt. Jetzt liegt ein zivilrechtliches Urteil vor. BP wurde als Hauptschuldiger für «grobe Fahrlässigkeit» verurteilt, das ermöglicht eine Strafe von 18 Milliarden Dollar. Über das genaue Bussgeld wird das Gericht erst noch befinden. Für BP ist das Urteil eine Niederlage, die britische Firma hatte auf «fahrlässig» plädiert und mit einer Strafe von höchstens 3.5 Milliarden Dollar gerechnet. Die Firma will das Urteil anfechten.

Sie muss laut Urteil 67 Prozent der Schuld auf sich nehmen, Transocean lediglich 30 Prozent, Halliburton soll drei Prozent des Schadens verantworten. Beide Firmen hätten aber Verträge mit BP, in denen sie die Teile der Verantwortung für Unglücke wie das vorgefallene an BP abgetreten haben, schreibt das «Wall Street Journal». Da Transocean nur für «Fahrlässigkeit» und nicht für «grobe Fahrlässigkeit» verurteilt wurde, wird die Firma keine Schadensersatz-Forderungen gewärtigen müssen.

Urteil sei «vorteilhaft»

Das Urteil ist Transocean willkommen, lässt sich Steven Newman, CEO der Transocean, in einer Medienmitteilung zitieren: Es sei für die Firma, ihre Angestellten und alle Offshore-Bohr-Firmen vorteilhaft, da das Gericht den Industriestandard ratifiziert habe, nach dem die Besitzer der Ölquellen für Schäden aufkommen müssen, und nicht die Bohrunternehmen. Zudem sei das Urteil für Transocean auch deshalb von Vorteil, weil die Verträge, welche die Firma mit BP abgeschlossen hatte, nur ungültig geworden wären, wenn Transocean für grobe Fahrlässigkeit verurteilt worden wäre. So aber blieben sie in Kraft, und die Verantwortung läge wie vertraglich abgemacht vor allem bei BP.

Das Statement von Steven Newman in Englisch: 

«This is a favorable and welcome ruling for Transocean, its employees, and all offshore drilling contractors, as the Court has again ratified the industry-standard allocation of liability between drilling contractors and the owners and operators of oil wells … As we remember the 11 men who died in this tragic accident, we appreciate the Court’s observation that the Deepwater Horizon crew was attentive and serious and acted bravely in the face of chaotic circumstances, committing multiple heroic acts that saved many lives on April 20, 2010.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hubi
    Hubi, 06.09.2014, 17:22 Uhr

    Vielen Dank für den Beitrag. Es ist wichtig, dass man einen kritischen Blick auf Transocean hat.

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