Die SP des Kantons Luzern hat sich gegen eine generelle Ausnahme vom Ruhetags- und Ladenschlussgesetz für Selbstbedienungsgeschäfte ausgesprochen. Das geht aus ihrer Vernehmlassungsantwort hervor.
Die SP unterstütze jedoch die geplante Lockerung der Sperrstunde im Gastgewerbe vor hohen Feiertagen sowie die Vereinheitlichung der Schliesszeiten im Gesetz. In ihrer Rückmeldung betont sie, dass nur unbediente Hofläden in der Landwirtschaftszone längere Öffnungszeiten erhalten sollen. Sie lehne es ab, die Öffnungszeiten aller Selbstbedienungsläden auszuweiten.
Das ist der Grund
Als Grund nennt die SP unter anderem den Schutz der Arbeitnehmerinnen und den Schutz des Detailhandels. Sie fordere zudem, dass das Konzept «Hofladen» im Gesetz oder in der Verordnung klarer definiert werde. Auch sollen die Vorgaben der Raumplanungsverordnung des Bundes konsequent kontrolliert werden.
Viele Luzerner Hofläden haben derzeit illegal geöffnet (zentralplus berichtete). Denn wie die Luzerner Regierung vor geraumer Zeit klarstellte, unterliegen auch sie dem kantonalen Ladenschlussgesetz, sobald sie in einem geschlossenen Raum sind. Das heisst: Eigentlich müssten sie sonntags und abends ab 19 Uhr geschlossen haben.
Die SP verweise darauf, dass im Kantonsrat eine Mehrheit nur längere Öffnungszeiten für unbediente Hofläden wollte. Dies müsse sich auch in der Gestaltung des neuen Gesetzes widerspiegeln.
Hinter diesem Autor steckt die Redaktion von zentralplus. Wesentliche Eigenleistungen werden unter den Namen der Autorinnen und Autoren veröffentlicht.