Verhindert das Gesetz neue Solaranlagen?

Luzerner Jungunternehmer kritisiert zu strikten Mieterschutz

Der Luzerner Jungunternehmer Cyrill Burch ist der Meinung, dass die gesetzliche Grundlage den Bau von Solaranlagen erschwert.

(Bild: zvg)

Ein Luzerner Jungunternehmen ist der Ansicht, dass eine mieterfreundliche Gesetzesgrundlage den Bau neuer Solaranlagen verhindert, da die damit erzielte Rendite viel zu tief ausfalle. Doch der Mieterverband kontert: Dies müsse so sein, weil ein grosser Teil des unternehmerischen Risikos vom Betreiber auf die Mieter abgewälzt werde. 

Was ist höher zu gewichten? Der Schutz der Mieter oder die Förderung neuer Energieformen? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es wohl nicht. Trotzdem muss sie sich ein Luzerner Jungunternehmer täglich stellen. Denn wegen eines mieterfreundlichen Artikels in der eidgenössischen Energieverordnung muss ein Solaranlagenbetreiber einen Teil seiner Einkünfte an die Mieter abgeben.

Cyrill Burch hat vor zwei Jahren das Unternehmen EVG-Zentrum mit Sitz in Horw gegründet. Es unterstützt und berät Interessenten bei der Umsetzung von Solarprojekten auf Miethäusern, wo die Bewohnerinnen den Strom gleich selber verbrauchen. Man spricht dabei von so genannten Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG). 

Geld gibt’s erst nach 17 Jahren

Dass Burch seinen Support anbietet, scheint angezeigt. Denn aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung ist für Solarinvestoren nur schwer nachvollziehbar, welcher Gewinn für sie tatsächlich herausschaut. Die Energieverordnung schreibt vor, dass ein Betreiber – zum Beispiel die Eigentümerin eines Hauses – pro Jahr lediglich 2 Prozent der Investitionssumme als Gewinn aus der Stromproduktion abschöpfen darf. Alles, was darüber hinausgeht, muss sie mit den Mietern hälftig teilen. Dies kann beispielsweise durch Vergünstigungen beim auf dem Dach erzeugten Solarstrom geschehen.

«Der übermässig ausgebaute Mieterschutz verhindert den Zubau von Solaranlagen.»

Cyrill Burch, Luzerner Jungunternehmer

Diese Bestimmung wurde auf 2019 vom Bundesrat festgesetzt. «Damit kam man den Investoren zwar entgegen, doch es dauert aufgrund der Rechtslage nach wie vor zirka 17 Jahre, bis ein Betreiber seine Investitionen wieder reingeholt hat», rechnet Burch vor. Oder anders gesagt: Eine Investorin muss 17 Jahre warten, bis sie mit ihrer Anlage Geld verdienen kann, obwohl die Anlage eigentlich viel schneller amortisiert werden könnte. 

«Das erscheint vielen möglichen Betreibern nicht sehr attraktiv», kritisiert Burch. Dass bis jetzt nur Projekte mit mehr als zehn Verbrauchern profitabel haben umgesetzt werden können, würde dies bestätigen. «Der übermässig ausgebaute Mieterschutz verhindert so den Zubau von Solaranlagen.» Denn die daraus resultierenden, teils unübersichtlichen Situationen und komplizierten Abrechnungsmodelle führten zu einem hohen Verwaltungsaufwand, der sich unter zehn Verbrauchern nicht rechnet.

Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten, haben Burch und sein Team das Abrechnungstool Zevvy entwickelt. «Das Tool hatte innert einer Woche über 100 Benutzer und 500 Besucher», sagt Burch stolz. Die Idee dahinter sei eine Abrechnungslösung für kleine Projekte.

«Das Gesetz ist eine Art Subvention»

Doch wie konnte es zu dieser unübersichtlichen Situation kommen? Hat sich da die Mieterlobby auf Kosten umweltfreundlicher Technologien durchgesetzt? Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband dementiert: «Wir haben uns anlässlich der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung für eine einfachere Lösung zu Gunsten der Betreiber von Solaranlagen ausgesprochen», sagt Generalsekretärin Natalie Imboden.

Diese habe man zusammen mit dem Branchenverband «Swissolar» aus dem Willen heraus, die Sonnenenergie zu fördern, entwickelt. «Wir haben unsere Bereitschaft für gute Lösungen hinlänglich gezeigt», betont Imboden, die für die Grünen im Berner Kantonsparlament sitzt.

«Im Gegensatz zu anderen Investitionen ist jene einer Eigenverbrauchsgemeinschaft für den Betreiber praktisch risikolos.»

Natalie Imboden, Generalsekretärin Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband

Gleichzeitig dreht sie den Spiess um. «Der Gesetzgeber wollte den Eigenverbrauch fördern. Wer selbst produzierten Strom vor Ort verbraucht, muss auf diesen keine Netzgebühren bezahlen. Das ist eine Art Subvention für diesen Strom», erklärt Imboden. Mit der Schaffung der Eigenverbrauchsgemeinschaften und dem damit verbundenen gesetzlichen Zwang, dass sich Mieter an diesen beteiligen müssen, sei die Förderung des Solarstroms an mietrechtliche Bedingungen geknüpft worden. Dazu gehört unter anderem die Aufteilung des Gewinns.

Wenig Risiko für den Betreiber?

Will heissen: Weil die Mieter nicht selber entscheiden können, ob sie den auf dem eigenen Haus produzierten Strom konsumieren oder ihn anderweitig beziehen möchten, werden sie am Gewinn der Solaranlage beteiligt. Restlos glücklich scheint aber auch der Mieterverband damit nicht zu sein.

«Aus unserer Sicht ist diese Verflechtung von Technologieförderung und Mieterschutz unglücklich, aber nicht mehr zu ändern», sagt Natalie Imboden. Denn es handle sich um die Grundversorgung, wo die Strompreise durch die eidgenössische Elektrizitätsregulierungsbehörde Elcom festgesetzt würden. «Es ist deshalb richtig, dass auch im Bereich der Eigenverbrauchsgemeinschaften Regeln bezüglich der Rendite eingehalten werden», so Imboden.

Sie macht dazu ein praktisches Beispiel: «Im Gegensatz zu anderen Investitionen ist jene einer Eigenverbrauchsgemeinschaft für den Betreiber praktisch risikolos. Die Preismodelle sind fast immer so gestaltet, dass die Mieterinnen die entstehenden Kosten bezahlen.» Müsse zum Beispiel ein hoher Anteil des produzierten Stroms infolge Überproduktion zu einem tiefen Preis ins Netz eingespeist werden, steige folglich der Strompreis für die Mieterschaft. «Die Mieter übernehmen also einen grossen Teil des unternehmerischen Risikos», erklärt Imboden.

«Situation ist unbefriedigend»

Diese Begründung kann Cyrill Burch indes nicht nachvollziehen: «Wer eine Solaranlage baut und die Mieter daran teilhaben lässt, hat einen beachtlichen Mehraufwand und somit auch ein finanzielles Risiko», sagt er. Der Mieterschutz sei aber insofern sehr sinnvoll, dass der Mieter den Strom zum gleichen Preis beziehen kann, wie wenn keine eigene Solaranlage existieren würde. «Sobald jedoch in der Energieverordnung festgehalten wird, dass die Mieter beschenkt werden müssen, steigt die Komplexität ins Unermessliche und genau hier liegt das Problem», moniert Burch.  

Als Angriff auf den Mieterschutz will Burch seine Äusserungen folglich keinesfalls verstanden wissen. «Es ist logisch, dass es gewisse Regeln braucht und wir erleben den Mieterverband grundsätzlich als sehr konstruktiv. Es gibt jedoch noch Potential, die rechtlichen Bestimmungen zu vereinfachen», sagt er. Burch hofft deshalb, dass die Politik diese «unbefriedigende Situation» so lösen kann, dass beide Seiten damit leben können. Mit seiner Kritik habe er in erster Linie der Debatte neuen Schwung verleihen wollen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 24.04.2019, 15:32 Uhr

    Es ist immer das alte Lied, Gewinn wird abgeschöpft, allfällig entstehende Kosten sozialisiert. D.h im Endeffekt trägt immer die Gesellschaft die Kosten. Diesen neoliberalen Sermon erlebt man tagtäglich…

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