Einsprache gegen Nidfeld-Überbauung eingereicht

Krienser Quartier macht mobil gegen geplantes 60-Meter-Hochhaus

So sieht es momentan auf dem Nidfeld-Areal aus: 2024 sollen ein 60-Meter-Hochhaus und 445 neue Wohnungen bereitstehen.

(Bild: nidfeld-kriens.ch/webcam)

Was auf dem einstigen Pilatusmarkt in Kriens entstehen soll, stösst nicht nur auf offene Ohren. Ein früherer Einwohnerrat hat gegen die Nidfeld-Überbauung eine Sammeleinsprache eingereicht. Die Bauherren sollen sich an die Regeln halten. Auch fordert er eine Tempo-30-Zone.

«Die Leute in unserem Quartier sind schockiert von dem Gedanken, dass eine 60 Meter hohe und 70 Meter breite, graue Wand vor unsere Köpfe gestellt werden soll», sagt Peter Schönenberger. Gegen das Bauprojekt auf dem Nidfeld-Areal hat der frühere Krienser CVP-Einwohnerrat und Architekt eine Sammeleinsprache eingereicht, welche von 47 Grundeigentümern unterschrieben wurde.

Denn auf dem einstigen Pilatusmarkt-Areal soll Grosses entstehen: Unter anderem sind 445 neue Wohnungen geplant sowie ein 60 Meter hohes Hochhaus (zentralplus berichtete). Der im Kehrhof-Quartier wohnende Peter Schönenberger sagt, dass das Hochhaus durch seine «einförmigen und überdimensionierten Ausmasse» das geschützte Quartierbild in «erheblichem Masse» beeinträchtige und gar in seinem Wert mindere. «Wir finden schlichtweg keine Erklärungen, weshalb ein so hohes Hochhaus ausgerechnet an diesem Ort gebaut werden soll», so Schönenberger.

Lärmschutz wird nicht eingehalten

«Wir sind enttäuscht und befremdet, dass der Gemeinderat und der Einwohnerrat den Bebauungsplan Nidfeld mit den darin enthaltenen Vorgaben so kritiklos und einstimmig genehmigt hat», kritisiert Peter Schönenberger. Es sei unfair, dass bei kleinen Umbauten penetrant auf Kleinigkeiten geachtet werde und zugleich die Projekte grosser Investoren durchgewinkt werden. In seinen Augen habe dies mit «anständigem Bauen» nichts zu tun.

Der grösste Kritikpunkt der Unterzeichnenden ist, dass die Bauherren keinen genügenden Lärmschutznachweis aufweisen können. Obwohl die Fassadenfenster fest verglast werden sollen, werde der Lärm zu wenig absorbiert. «Zudem würde der Strassenlärm vom Hochhaus ins Kehrhof-Quartier hallen», so Schönenberger.

Die Lärmbelastung der A2 mit Emissionen von 70 bis über 87 Dezibel am Tag und mit 57 bis über 79 Dezibel in der Nacht führt dazu, dass die Emmissionsgrenzwerte der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung bei 162 Wohnräumen «wesentlich überschritten» werden, heisst es in der Einsprache. Eine Ausnahmebewilligung, wie sie die Gesuchsteller gefordert haben, soll deswegen nicht erteilt werden, so Schönenberger.

«Eine so massive Missachtung der Lärmschutzverordnung wie im vorliegenden Projekt mit Grenzwertüberschreitungen bis fünf Dezibel liegt sicher nicht mehr im tolerierbaren Bereich. Es handelt sich um keine Kleinigkeit, bei der man ein Auge zudrücken kann», kritisiert Schönenberger. Seine Forderung ist klar: Die geplanten Neubauten sollen den Ansprüchen der Lärmschutzverordnung genügen – und diese nicht grob missachten, so Schönenberger: «Das kantonale Amt für Umweltschutz darf eine solche Ausnahmebewilligung gar nicht erteilen.»

350 Meter langer Hochhaus-Schatten

Insbesondere gerät das geplante Hochhaus unter Beschuss. «Es besteht überhaupt keine Sicherheit, dass die 445 neuen Wohnungen auch zeitnah bewohnt werden», so Schönenberger. Vom Credo: Bauen auf Vorrat hält er nichts. Denn in den Gebieten Nidfeld, Mattenhof, Schlund, Eichhof und Horw entstehen in den nächsten Jahren 10’000 bis 15’000 Wohn- und Arbeitsplätze (zentralplus berichtete). Der Bauboom sorgt für ein Überangebot – Experten schätzen, dass zahlreiche Wohnungen über Jahre leerstehen werden (zentralplus berichtete).

«Niemand hat das Anrecht auf eine Aussicht. Den Schattenwurf gilt es zu akzeptieren.»

Peter Schönenberger, ehemaliger Krienser CVP-Einwohnerrat

Und wo ein 60-Meter-Hochhaus steht, da fällt bekanntlich auch ein grosser Schatten. «Der Schattenwurf reicht in den Morgenstunden weit in das Quartier Kehrhof hinein», so Schönenberger. «Die Aussicht auf den Bireggwald und die Rigi kann man bei geplantem Neubau vergessen.» Auch dieser Punkt wurde in der Sammeleinsprache aufgenommen.

Dabei handle es sich – im Gegensatz zum Lärmschutznachweis – um ein weiches Kriterium, so Schönenberger. «Niemand hat das Anrecht auf eine Aussicht. Den Schattenwurf gilt es zu akzeptieren», so der Krienser. «Dennoch ist klar, dass sich die Menschen mit ihren Gärten in unserem Quartier dagegen sträuben, wenn das Hochhaus einen rund 350 Meter langen Schatten werfen wird.»

Gesuchsteller sollen Projekt abspecken

Die Unterzeichnenden der Sammeleinsprache stellen klare Anträge. Die Nidfeld-Überbauung sei «wesentlich zu redimensionieren» und zu überarbeiten. Neben dem Einhalten der Lärmschutzverordnung soll zusätzlich überprüft werden, ob auf der Arsenalstrasse vom Kreisel Nidfeld bis zum Anschluss an die Horwerstrasse eine Tempo-30-Zone eingeführt werden könne. Denn auf dem Nidfeld-Areal sollen neben den 1400 Veloabstellplätzen auch 650 neue Parkplätze entstehen.

«Noch mehr Chaos brauchen wir nicht.»

Peter Schönenberger

«Die geplanten Neubauten werden zweifellos zu einem Mehrverkehr führen», begründet Peter Schönenberger die Forderung. «Und wir haben bereits zum heutigen Zeitpunkt viel Schleichverkehr durch unsere Quartierstrassen. Noch mehr Chaos brauchen wir nicht.»

Projektleiter nehmen keine Stellung

Das Bauunternehmen Losinger Marazzi, welche das Nidfeld-Areal im Auftrag der Eigentümerin Coop entwickelt und realisiert, hat Kenntnis von einer Einsprache. «Jedoch können wir zu diesem laufenden Verfahren derzeit keine Stellung nehmen», sagt Daniela Born, Leiterin Kommunikation der Losinger Marazzi, auf Anfrage.

Thomas Lustenberger, Abteilungsleiter Planung und Baudienste, bestätigt, dass die Sammeleinsprache eingegangen ist. «Bisher ist es die einzige Einsprache, die wir erhalten haben», so Lustenberger. Nun müsse man den Endtermin für Einsprachen abwarten, bevor die Gesuchsteller für eine Stellungnahme aufgefordert und die Einsprache geprüft werde. Aufgrund eines «Formfehlers» sei eine neue Auflagefrist angesetzt und diese auch im Kantonsblatt publiziert worden. Damit verlängere sich die Eingabefrist bis am 4. Februar.

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