Luzern: Übler Kündigungsstreit vor Bundesgericht

Jail-Hotel-Betreiber zahlte ein Jahr keine Miete

Der Pleitegeier ist beim Jail-Hotel am Löwengraben gelandet.

(Bild: Montage les)

Es muss einiges im Argen liegen, damit das Konkursamt ein Hotel per sofort schliesst. So geschehen diese Woche beim Jail-Hotel in Luzern. Jetzt stellt sich heraus: Der Betreiber zahlte ein Jahr keine Miete mehr. Und der Eigentümer möchte ihn bereits seit viel längerer Zeit weghaben.

Der Betreiber des Jail-Hotels am Löwengraben ist pleite. Das Konkursamt hat das Hotel verriegelt, der Betrieb ist per sofort eingestellt (zentralplus berichtete).

Der grosse Streitpunkt ist das Geld. Hintergrund: Die Liegenschaft und das Gebäude im Löwengraben gehören der Bauunternehmung Amberg aus Kriens. Pächterin und damit Betreiberin des Jail-Hotels ist die Globo Event AG. Und die beiden Parteien liegen sich gewaltig in den Haaren.

Eigentümer will Betreiber schon lange loswerden

«Bereits per Ende Juli 2014 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs gekündigt», sagt Eigentümer Bruno Amberg auf Anfrage. Diese Kündigung wurde erfolglos angefochten, daraufhin sei die Globo Event AG an das Bundesgericht gelangt – dort ist der Streitfall derzeit hängig. Doch mit diesen Streitigkeiten nicht genug. «Seit März 2016 leistete die Globo Event AG der Eigentümerin keinerlei Zahlungen mehr, obwohl sie das Hotelgebäude weiterhin benutzte», so Amberg.

Offensichtlich sei die Betreiberin zahlungsunfähig. Mit dieser Begründung habe man den Konkurs über die Gesellschaft beantragt, sagt Amberg. «Im vorliegenden Fall wurde der Konkurs eröffnet, weil die Schuldnerin ihre Zahlungen eingestellt hat», bestätigt Sandra Winterberg Lang, die Informationsbeauftragte des Luzerner Kantonsgerichts. «Liegt ein solcher Fall vor, kann der Gläubiger sofort die Konkurseröffnung verlangen, und er muss nicht vorgängig das Betreibungsverfahren durchlaufen.» Der Konkursrichter habe besonders genau zu prüfen, ob tatsächlich kein Geld mehr geflossen sei. Dies traf offensichtlich auf diesen Fall zu.

Höhe der Schulden unbekannt

Bei den Überlegungen zur sofortigen Schliessung habe es zudem eine Rolle gespielt, dass bereits im August 2013 und im November 2016 der Konkurs über die Betreiberin eröffnet wurde. In beiden Fällen war ein Rekurs der Globo Event AG noch erfolgreich. Diese Chancen haben sich nun aber «erheblich reduziert», sagt Winterberg. Über die Höhe der Zahlungen geben weder das Kantonsgericht noch die Eigentümerin Auskunft. Beim Jail-Hotel respektive der Betreiberin war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Das Hotel hat 56 Hotelzimmer. Ein Branchenkenner rechnet vor: Angenommen, das Hotel sei zu 60 Prozent ausgelastet und der durchschnittliche Preis betrage hundert Franken pro Zimmer, so mache der Hotelbetrieb über den Daumen gepeilt 100’000 Franken Umsatz pro Monat. Branchenüblicher Pachtzins sei etwa zehn Prozent des Umsatzes.

Beim Jail-Hotel komme noch die Miete für den Club dazu, so der Experte. Es sei zudem davon auszugehen, dass der Betreiber gegenüber weiteren Parteien Zahlungsrückstände aufweist. Auch wenn keine genauen Zahlen genannt werden können, der Betreiber dürfte sicherlich mit einem sechsstelligen Betrag in den Miesen stehen.

Im Inneren erinnert das Themenhotel an seinen früheren Zweck – ein Gefängnis:

 

Zukunft offen

Wie funktioniert das eigentlich, wenn ein Konkursamt den Riegel schiebt? «Die Schliessung erfolgte problemlos», sagt Winterberg. Die Polizei war nicht anwesend. «Der Vertreter der Globo Event AG wünschte zwar eine Fortführung des Hotelbetriebs, was ihm aufgrund der oben erwähnten Gründe aber abgeschlagen werden musste.» Die Hotelgäste, die bereits einquartiert waren, seien über die Schliessung informiert worden. Ihnen wurde Gelegenheit geboten, noch eine Nacht zu bleiben – ohne die üblichen Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Wie es nun mit dem Jail-Hotel weitergeht, ist offen. Bruno Amberg sagt, man müsse abwarten, ob die Konkurseröffnung erneut angefochten wird. «Bis zur Klärung der Situation kann über das weitere Schicksal des Jail-Hotels nichts gesagt werden.» Es müsse geklärt werden, ob das Hotelinventar allenfalls zugunsten der Konkursmasse verwertet werden kann, ergänzt Winterberg vom Kantonsgericht. Später könne die Vermieterschaft wieder über das Hotel verfügen.

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