Verband prüft rechtliche Schritte

Gewinnabgabe: Gastro Luzern setzt sich zur Wehr

Ruedi Stöckli von Gastro Luzern prüft rechtliche Schritte gegen die Gewinnabgabe an den Kanton Luzern.

Der Kanton Luzern verlangt von Beizen eine Gewinnabgabe, die Härtefallgelder bekommen haben – Gastro Luzern prüft den Gang ans Gericht. Grund: der Kanton Luzern verlange nun auch Gelder, die A-Fonds-perdu ausbezahlt wurden.

Der Kanton hat 2020 das erste Mal Beiträge an Gastro-Unternehmen bezahlt, um ihr Überleben zu sichern. Diese Beiträge wurden A-Fonds-perdu gesprochen. Das heisst, dass sie nicht zurückbezahlt werden müssen. Für die Branche war das eine grosse Erleichterung. Doch nun ist Ruedi Stöckli, Präsident von Gastro Luzern, sauer.

Ihn beschäftigt, dass der Kanton genau diese Regel im Nachhinein geändert hat. Inzwischen will der Kanton eine Gewinnabgabe von der Gastro in Luzern (zentralplus berichtete). Heisst, er fordert Gelder zurück, die er ihnen mit der Abmachung überlassen hat, dass diese nicht zurückgezahlt werden müssen.

«Es geht uns ausdrücklich nur um die erste Tranche an Geldern, die gesprochen worden ist», sagt Ruedi Stöckli gegenüber zentralplus. «Bei dieser wurde immer von A-fonds-perdu-Beiträgen gesprochen.»

Kanton Luzern verlangt Gewinnabgabe – Gastro Luzern ist sauer

Jetzt soll alles anders sein. Der Kanton hat in seiner Verordnung über Härtefallmassnahmen festgelegt, dass neu Unternehmen mit einem Umsatz bis fünf Millionen Franken einen allfälligen Gewinn an das Finanzdepartement weiterleiten müssen. Zumindest wenn sie im selben Jahr einen nicht rückzahlbaren Beitrag erhalten haben. Die Abschöpfung ist maximal so hoch wie der Betrag, der das Unternehmen in diesem Jahr erhalten hat.

«Wir haben einen Juristen eingeschaltet», sagt Ruedi Stöckli. Dieser nimmt nun Abklärungen vor, um die Aussichten auf Erfolg abzuschätzen. Danach wird der Gastroverband entscheiden, ob er gegen den Kanton vor Gericht zieht.

Luzern hat die Regeln für Härtefallbeiträge auch schon im April 2021 angepasst. Unverändert blieben damals die Regeln für Beiträge an Betriebe, die von den Behörden geschlossen worden waren. Also auch die Gastro-Betriebe. Deren ungedeckten Fixkosten deckten die Behörden primär mit A-Fonds-perdu-Beiträgen (zentralplus berichtete).

Geld für wichtige Investitionen fehlt

Ruedi Stöckli stört, dass der Kanton im Nachhinein die Regeln geändert hat. «Natürlich werden hier nur Gewinne abgeschöpft. Aber dieses Geld fehlt für oft wichtige Investitionen», sagt er. Investitionen, die viele Betriebe in diesen schwierigen Zeiten herausgezögert haben.

Die Regelung kann das aktuelle Geschäftsjahr schwierig machen für Betriebe, die wegen der neuen Regelung keine Rücklagen für ausserordentliche Aufwände bilden können. Besonders verärgert seien viele Gastronomen, die ihre Jahresabschlüsse bereits gemacht haben.

Mit der Ende 2021 beendeten Härtefallregelung I hat der Kanton Luzern 1889 Unternehmen unterstützt. Darunter laut Ruedi Stöckli auch 1000 der insgesamt 1600 Gastro-Betriebe im Kanton.

Der Kanton Luzern verteidigt seine Regelung mit folgender Überlegung: «Der Staat hilft aus der Krise, zahlt aber keine Gewinne, respektive sieht für diesen Fall die bedingte Gewinnbeteiligung vor. Die Härtefallgelder sind Steuergelder – wir müssen diese sorgsam und zielgerichtet einsetzen.» Dies sagte Yasmin Kunz, Sprecherin der Finanzdirektion im Juli gegenüber zentralplus. Die Hilfe sei explizit für notleidende Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Einbussen verzeichnen mussten.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 18.03.2022, 18:32 Uhr

    Meckern, fordern, die hohle Hand machen, jammern, klönen … sympathisch wie eh und je.

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  • Profilfoto von Bevölkerung die an Langzeitfolgen leidet
    Bevölkerung die an Langzeitfolgen leidet, 18.03.2022, 14:29 Uhr

    Ich habe keine Sympathie. Es macht mehr Sinn, dieses Geld in Long-Covid Forschung oder in das strapazierte Gesundheitssystem zu stecken. Dies würde der ganzen Bevölkerung, und nicht die Reichen Gastronomen, zugute kommen.

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  • Profilfoto von Lucommenter
    Lucommenter, 18.03.2022, 14:27 Uhr

    Fragwürdige Position von Gastro Luzern. Der Staat hat unbürokratisch geholfen, um das Überleben der Unternehmen zu sichern. Wer nun im Krisenjahr Gewinn eingefahren hat, soll die Hilfe zurückzahlen – alles andere ist Schmarotzertum.
    Und das statement » Besonders verärgert seien viele Gastronomen, die ihre Jahresabschlüsse bereits gemacht haben.» lasst tief blicken. Hätte man die Gewinne «wegoptimiert», wenn der Entscheid über die Rückzahlung schon klar gewesen wäre?
    Es ist zu hoffen, dass das Steueramt hier sehr genau hinschaut.

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