Elektronische Zahlung: für kleine Läden ein grosses Übel
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Gerade kein Bargeld dabei? Je nachdem, wo man einkauft, kann’s nun mühsam werden.
(Bild: Adobe Stock)
Immer mehr Menschen schwören dem Bargeld ab und vertrauen darauf, mit Karte zahlen zu können. In gewissen Zuger und Luzerner Läden wird die Kartenzahlung jedoch ungern gesehen. Gerade wenn man nur ein Gipfeli oder ein Couvert kauft. Und sie erheben einen Mindestbetrag. Dürfen die das überhaupt? Die Antwort ist nicht eindeutig.
Keine Banknote im Portemonnaie, kein Münz mehr im Hosensack. Man ist aufgeschmissen. Wäre da nicht die Bankkarte, mit der man heutzutage fast überall einkaufen kann. Aber eben nur fast. Denn noch immer gibt es in Luzern und Zug Läden, welche eine Kartennutzung erst ab einem gewissen Betrag zulassen.
So etwa die Bäckerei Zumbach in Baar, bei der für mindestens 5 Franken eingekauft werden muss, um mit Karte zahlen zu können. Bei der Papeterie Waldis und der Bäckerei Brunner in Luzern liegt der Mindestbetrag bei 10 Franken. Und das nicht ohne Grund.
«Weil wir pro Transaktion eine bestimmte Gebühr zahlen müssen. Wenn man ein Gipfeli für 1.20 Franken mit der Karte zahlt, zahlen wir je nachdem 18 Rappen Gebühr», erklärt Franziska Brunner, Geschäftsleiterin der Bäckerei Brunner. Die Gebühr unterscheide sich je nach Kartenbetreiber. Doch mache man in den Filialen auch Ausnahmen, erklärt sie. «Gerade etwa bei Stammkunden. Die können ihre Einkäufe aufschreiben lassen, bis sie bei 10 Franken sind», so Brunner. Es gibt Läden, die verrechnen dem Kunden eben genannte Gebühren bei tiefen Beträgen quasi als Aufschlag bei der Kartenzahlung. Das mache man in der Luzerner Bäckerei aber bewusst nicht, so Franziska Brunner. «Eine solche Praxis ist nämlich verboten.»
Vereinzelt reagieren Kunden verständnislos
Vereinzelt gebe es Kunden, die sich negativ gegen den Mindestbetrag von 10 Franken pro Kartenzahlung äussern würden. Brunner sagt: «Erklärt man ihnen jedoch, weshalb wir das machen, zeigen sie häufig Verständnis.»
Das Beispiel zeigt, dass die 10-Franken-Limite in Läden noch immer gang und gäbe ist. Selbst wenn die Firma Six, die für die Zahlungsabwicklung zwischen Läden und Banken zuständig ist, beteuert, dass dieses Vorgehen nicht erlaubt sei. «Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Six verpflichtet sich der Händler, Karten betragsunabhängig für die Bezahlung von Waren oder Dienstleistung zu akzeptieren», erklärt Julian Chan, Mediensprecher bei Six.
Und weiter: «Die Akzeptanz der Karten am Zahlterminal ist an Vertragsbedingungen geknüpft und kann nur gewährleistet werden, wenn diese Bedingungen eingehalten werden.»
Mastercard stellt die Regeln auf
Will heissen: Kartenfirmen wie Visa oder Mastercard können Geschäfte sanktionieren, welche diese Bedingungen eben nicht einhalten. Diese legen nämlich die Regeln für die Nutzung der Karten fest – auch wenn sie selber keine direkte Vertragsbeziehung mit den Händlern haben.
So ist es laut den globalen «Mastercard Rules» verboten, dass einseitige und diskriminierende Zuschläge für Kartenzahlungen verrechnet werden. «Diese Rules sind auch in der Schweiz für Mastercard-Lizenznehmer verbindlich und einzuhalten», erklärt man bei Mastercard. Dazu, welche Sanktionen ergriffen werden, wenn diese «Rules» von Händlern nicht eingehalten werden, äussert man sich nicht. Auch nicht dazu, wie oft Sanktionen ausgesprochen werden.
Aus Kundensicht gibt’s nichts anzuprangern
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz landen hin und wieder Anfragen bezüglich Mindestbeträgen für eine Kartenzahlung. André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft, erklärt: «Das Schweizer Recht sieht keinen Rechtsanspruch auf Kartenzahlung vor. Die Geschäfte dürfen das deshalb grundsätzlich so handhaben, wie sie möchten. Sie können also selber entscheiden, ob die Kunden nur bar oder erst ab einem gewissen Betrag mit Karte zahlen können.»
Er relativiert: «In der Praxis ist es jedoch so, dass sich die Geschäfte in den Verträgen mit den Kartenanbietern in der Regel verpflichten, die Kartenzahlung bei allen Beträgen zu akzeptieren.»
Klar ist: Das Problem, dass man als Kunde eben doch noch ein paar Batzen fürs Gipfeli im Hosensack haben muss, ist ein schwindendes. Viele der angefragten Kleinunternehmen, welche bis vor Kurzem Limiten auf Kartenzahlungen hatten, haben bereits umgesattelt. Dies aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und weil die zu zahlenden Gebühren in den letzten Jahren deutlich gesunken sind. Und womöglich hat die eine oder andere Bäckerei auch umgesattelt, weil sie sich vor möglichen Sanktionen der Kreditkarten-Riesen fürchtet.
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