Zuger Skyline soll wachsen

Bis zu 80 Meter hoch dürfen sie sein

So hoch wie der Parktower – 80 Meter – könnten bald schon weitere Gebäude in Zug werden. (Bild: zvg)

Nun liegt das neue Hochhausreglement vor: Die Stadt Zug will auf Hochhäuser setzen. Zwar sollen neue Gebäude «nicht endlos in den Himmel ragen». Dennoch könnten im Zentrum bald schon regelrechte Türme entstehen.

Zug ist Hochhausstadt und dies nicht erst seit wenigen Jahren. «Mit über fünfzig Gebäuden von mehr als 25 Metern Höhe weist Zug eine eigentliche Hochhaustradition auf», schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung. Bereits in den 60er-Jahren entstanden die ersten Hochhäuser, welche die Stadt immer noch prägen. In den letzten Jahren wurde das Hochhaus in der ganzen Schweiz wieder ein Thema. Der Stadtrat hat darum das Baudepartement beauftragt, ein Hochhausreglement zu erarbeiten. Nun liegt der vom Stadtrat verabschiedete Entwurf vor und kann der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Vier Hochhauszonen definiert

«Das Hochhausreglement ist ein wichtiger Bestandteil für die langfristige Entwicklung der Stadt Zug und stellt die Weichen für allfällige Hochhäuser, die in den nächsten Jahrzehnten gebaut werden», sagt André Wicki, Vorsteher Baudepartement. Es definiert vier Hochhauszonen und bestimmt damit, in welchen Stadtteilen Hochhäuser erstellt werden dürfen und wie hoch gebaut werden darf. Demnach dürfen im Zentrumsbereich, in den Gebieten rund um die Baarerstrasse sowie im östlichen Siemensareal Bauten von maximal 60 Metern mit Ergänzungen bis maximal 80 Meter erstellt werden. Im übrigen Siemensareal, im Feldpark und im Unterfeld sollen maximal 60 Meter hohe Häuser entstehen können. In den Gebieten Herti, Riedmatt und Äussere Lorzenallmend sowie in der zweiten Reihe entlang der Baarerstrasse sind Bauten bis zu 50 Metern Höhe zulässig. In den nicht als Hochhauszonen definierten Gebieten gelten weit geringere Gebäudehöhen.

«Die Stadt Zug soll wachsen. Und sie wird wachsen.»

André Wicki, Baudepartement Zug

Lorzenebene nicht geeignet

Die Hochhauszonen seien in intensiven Studienverfahren definiert worden, schreibt der Stadtrat weiter. Dabei habe sich gezeigt, dass die Lorzenebene mit ihrer exponierten Lage in der Landschaft nur beschränkt für den Bau von Hochhäusern geeignet sei und darum nur punktuell mit hohen Bauten ergänzt werden solle. In der Äusseren Lorzenallmend hingegen werde eine dichte Hochhausüberbauung mit maximal 50 Metern Höhe angestrebt. «Die Stadt Zug soll wachsen. Und sie wird wachsen. Aber die neuen Gebäude sollen nicht endlos in den Himmel ragen» sagt André Wicki. «Ein stimmiges Siedlungsbild ist ein hoher Wert – und dies wird das Reglement sicherstellen.»

«Die Stadt Zug muss mit ihrem Boden haushälterisch umgehen. Die Bevölkerung wünscht keine zusätzliche Zersiedelung.»

André Wicki

Die vier Hochhauszonen seien gleichzeitig Gebiete, in denen bauliche Verdichtung stattfindet, so der Stadtrat. André Wicki: «Die Stadt Zug muss mit ihrem Boden haushälterisch umgehen. Die Bevölkerung wünscht keine zusätzliche Zersiedelung. Dies kam bei der Abstimmung zum Eidgenössischen Raumplanungsgesetz im Jahr 2013 zum Ausdruck, dem das Stadtzuger Stimmvolk mit 74,6 Prozent überdurchschnittlich deutlich zugestimmt hatte.» Auch mit massvollen Gebäudehöhen, wie sie das Hochhausreglement vorsehe, sei eine bauliche Verdichtung in der Innenstadt möglich. Stadtarchitekt Christian Schnieper erklärt: «Ein Hochhaus garantiert noch keine Verdichtung, es ist nur ein mögliches Element von verdichteten Baukomplexen. Das zeigt ein Blick nach Zürich: Die Europaallee am Zürcher Hauptbahnhof weist eine sehr hohe Dichte von 4,1 auf, obschon alle Gebäude niedriger als 60 Meter sind.»

Mehrere Hochhäuser bereits geplant

Aber es gehe nicht nur um die Höhe der Bauten, findet der Stadtrat. Das Hochhausreglement verlange von Hochhäusern auch hohe städtebauliche Qualität. Für jedes Hochhaus brauche es ein mehrstufiges Wettbewerbsverfahren und auch einen Bebauungsplan, der vom Stadtparlament bewilligt werden müsse. Christian Schnieper: «Mit dem mehrstufigen Planungsverfahren wird sichergestellt, dass die Hochhäuser sich gut ins Quartier und ins Stadtbild einfügen.» Konkrete Planungen für den Bau von Hochhäusern bestehen für die Äussere Lorzenallmend, das Hertizentrum, das Siemensareal, das Areal Baarerstrasse-West, die Industriestrasse Nord und für das Projekt Technologiecluster Zug. «Für die entsprechenden Investoren schafft das Hochhausreglement die erforderliche Rechtssicherheit», sagt André Wicki.

Schaffung von Grünflächen möglich

Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes enthalte die Pflicht der Kantone, innert fünf Jahren die gesetzlichen Grundlagen für die Mehrwertabschöpfung bei Einzonungen zu schaffen, heisst es weiter. Darüber hinaus habe der Stadtrat im Grundsatz entschieden, planungsbedingte Mehrwerte auch bei Aufzonungen abzuschöpfen. Man prüfe nun, ob eine rechtliche Umsetzung auf kommunaler Stufe möglich sei. Die Mehrwertabgabe soll einem Fonds zugeführt werden, welcher unter anderem für die Schaffung von Frei- und Grünflächen, Finanzierung von Infrastrukturanlagen sowie zum Ausbau des öffentlichen Wegnetzes verwendet werden soll, schreibt der Stadtrat.

Das Hochhausreglement wurde am 5. Februar und 15. Juli 2015 in der Stadtbildkommission diskutiert. Am 27. Oktober 2015 wurde es vom Stadtrat verabschiedet und befindet sich zurzeit in der Vorprüfung bei der kantonalen Baudirektion. Am 1. Dezember 2015 wurde es der Bau- und Planungskommission des Grossen Gemeinderates präsentiert und im ersten Halbjahr 2016 wird der Grosse Gemeinderat darüber beraten. Danach liegt das Reglement zur öffentlichen Mitwirkung auf.

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