Neues Projekt für Zuger Salesianum

Wird im zweiten Anlauf alles besser?

Visualisierung der von der Alfred Müller AG geplanten Überbauung mit 56 Wohnungen beim Salesianum (rechts). (Bild: Alfred Müller AG)

Willkürlich und unsachlich: In unüblich klaren Worten bezeichnete das Verwaltungsgericht 2013 die Baupläne für das Salesianum. Nun liegt ein neuer Wurf mit 56 Wohnungen vor. Deutlich abgespeckt, aber wird jetzt auch alles besser?

Klappt es im zweiten Anlauf? Die Schwestern vom Heiligen Kreuz in Menzingen als Grundeigentümerinnen wollten ihr Land schon einmal für Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die Alfred Müller AG sollte das Areal im Baurecht erhalten. Auf dem 20’000 Quadratmeter grossen Grundstück der Nonnen mit dem historischen Salesianum und der Kapelle sollte eine Überbauung mit 60 Eigentumswohnungen im mittleren bis hohen Preissegment entstehen.

Das damalige Projekt hatte bereits alle politischen Hürden genommen: Der Gemeinderat und die Stadtzuger Bevölkerung hatte 2011 Ja gesagt zum Bebauungsplan. Der Zuger Regierungsrat wies eine Beschwerde ab und genehmigte den Bebauungsplan mit geringfügigen Änderungen.

Doch das Zuger Verwaltungsgericht pfiff die Menzinger Ordensschwestern zurück. Es hiess die Beschwerde von rund 30 Personen gut. Der Grund: Das Gericht bezeichnete den damaligen Bebauungsplan Salesianum als «willkürlich und unsachlich». Das war 2013.

«Willkürlich und unsachlich.»

Das Zuger Verwaltungsgericht zum ersten Bebauungsplan

Zweiter Anlauf

Nun präsentiert die Alfred Müller AG einen neuen Bebauungsplan. Dieser sei in enger Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachleuten, mit der Stadt Zug und dem Amt für Raumplanung erarbeitet worden, betont die Firma. Die Denkmalpflege habe den Prozess begleitet.

Die Alfred Müller AG geht kommunikativ in die Offensive: Am Dienstagabend erhalten die Zuger an einer Veranstaltung Informationen aus erster Hand (ab 19 Uhr im Burgbachsaal). Zusammen mit dem Architekten Albi Nussbaumer wird die Firma Müller den Bebauungsplan und das Richtprojekt vorstellen und Fragen beantworten.

Das Salesianum an der Artherstrasse, dahinter die geplanten Mehrfamilienhäuser (Visualisierung).

Das Salesianum an der Artherstrasse, dahinter die geplanten Mehrfamilienhäuser (Visualisierung).

(Bild: Alfred Müller AG)

Acht Mehrfamilienhäuser mit 56 Wohnungen

Laut einer Pressemitteilung plant die Baarer Immobilienunternehmung auf dem Salesianum-Areal den Bau von acht Mehrfamilienhäusern mit total 56 Wohnungen. Diese seien «hochwertig» und «bezahlbar», schreibt die Firma. Der Plan erfülle die speziellen Vorschriften dieser Bauzone vollumfänglich, ebenso die Vorgaben des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS).

«Im Zuge der Realisierung werden auch die historischen Gebäude instand gesetzt sowie die Umgebung aufgewertet», sagt die Kommunikationsverantwortliche Esther Lötscher. «Das Salesianum-Areal wird öffentlich zugänglich sein.» Mehr könne sie noch nicht sagen. Das geplante Asylheim im historischen Salesianum sei aber bloss eine befristete Nutzung, so Lötscher.

«Das Salesianum-Areal wird öffentlich zugänglich sein.»

Esther Lötscher, Kommunikationsverantwortliche Alfred Müller AG

Zum Bebauungsplan schreibt die Firma, dieser schaffe die Grundlagen für ein «massvolles Projekt», das auf die historischen Bauten Rücksicht nehme und die speziellen Vorschriften dieser Bauzone vollumfänglich erfülle. Es berücksichtige die Kritik des Gerichts, dass auf dem Salesianum-Areal die Regelbauweise der Zone W2B auch bei einem Bebauungsplan einzuhalten sei. «Die bei einem Bebauungsplan übliche höhere Ausnutzung ist damit nicht möglich», schreibt die Firma.

30 Prozent weniger Bauvolumen und niedriger

Gemäss Lötscher haben die Gebäude ein Geschoss weniger als diejenige im ersten Bebauungsplan. «Die Höhe wurde um drei Meter reduziert.» Das Bauvolumen und die Geschossflächen seien um 30 Prozent reduziert worden, erklärt Lötscher.

Am 28. Februar entscheidet die Stimmbevölkerung von Zug und Oberwil über den Bebauungsplan.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Heinz Gross
    Heinz Gross, 04.02.2016, 21:49 Uhr

    Der Bebauungsplan für die Perle Salesianum ist wiederum nicht gerichtsfest
    Das Verwaltungsgericht Zug hat am 10.6.2013 (V 2012 106) den ersten Bebauungsplan für die Perle Salesianum als ungültig erklärt, weil die Zonenvorschriften gemäss § 53 der Bauordnung nicht eingehalten wurden. Die Gebäudehöhen waren bis zu 20 % zu hoch, die Abstände bis zu 30 % zu gering, die Ausnutzung 40 % zu gross und die Gebäudelänge bis zu 162 % zu lang. Die Befürworter argumentierten damals, dass ihr Plan bedeutend besser wäre, als ein Projekt in Einzelbauweise mit Einhaltung der Zonenvorschriften nach W2b. Diese Diskussion hat aber dann das Gericht bewogen auch zu einer allfälligen Einzelbauweise eine Aussage zu machen.
    Im Gerichtsurteil ist auf Seite 56 festgehalten, dass auch eine Überbauung in Einzelbauweise einen Bebauungsplan verlangt: “Dieser Bebauungsplan hat im Weiteren ganz im Dienste der strengen Zielvorgabe zu stehen, wonach das Grundstück in seinem Erscheinungsbild und Charakter zu erhalten ist“. Weiter steht: „Ebenso müssten Neubauten eine repektvolle Distanz zum historischen Gebäudekomplex Salesianum wahren, weil andernfalls das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Anlage in Mitleidenschaft gezogen würde. Die Neubauten könnten wahrscheinlich auch nicht gleichmässig über das ganze Gelände verstreut angeordnet werden, sondern müssten irgendwo konzentriert oder am Grundstücksrand in Erscheinung treten, da es wie bereits mehrfach erwähnt, gilt, den ländlichen Charakter des Grundstücks zu erhalten.“
    Genau dies hat man aber wiederum missachtet. Acht repetitive Häuser verteilt auf das ganze Grundstück ohne gebührenden Abstand zum historischen Ensemble verstellen das ganze Grundstück. Man hat nichts gelernt und unterbreitet dem Volk zum zweiten Mal einen nicht gerichtsfesten Bebauungsplan zur Abstimmung. Darum am 28. Februar 2016 „Nein zum Bebauungsplan Salesianum“.
    Heinz Gross, Zug

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