In Restaurants gilt ab Montag die 2G-Regel

«Wir sind froh, überhaupt so weit gekommen zu sein»

Die Luzerner Gastronomin Simone Müller-Staubli ist trotz Massnahmen auch dankbar dafür, was bisher möglich war. (Bild: cbu / bic)

Der Hammer ist gefallen. Ab Montag gilt für Restaurants die 2G-Regel. zentralplus holt sich eine erste Einschätzung von Restaurants aus Luzern.

2G oder 2G plus. Die Wahl zwischen Cholera und der Pest, könnte man fast schon sagen. Die Luzerner Restaurants zitterten in den vergangenen Tagen, wie das ohnehin schon angeschlagene Weihnachtsgeschäft für sie aussehen würde. Am Freitag hat der Bundesrat nun seinen Beschluss bekannt gegeben (zentralplus berichtete).

Angesichts der beiden Möglichkeiten ist für die Beizen das kleinere Übel eingetroffen: 2G. Ab Montag, 20. Dezember, sind also nur noch geimpfte oder genesene Personen für die Innenräume von Restaurants zugelassen. Zudem gilt eine Maskenpflicht, sobald man vom Tisch aufsteht, um beispielsweise aufs WC zu gehen.

«Vor einem Jahr sah die Situation für die Gastro-Betriebe noch schlimmer aus.»

Simone Müller-Staubli, GL-Mitglied der Schatz AG

Ganz vom Tisch ist 2G plus allerdings nicht. Für Innenräume wie Clubs und Bars, wo keine Masken- und Sitzpflicht eingeführt werden kann, müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen können – es sei denn, sie haben die Booster-Impfung oder die Impfung/Genesung liegt weniger als vier Monate zurück. Kleines Trostpflaster: Die Kosten für Antigen-Schnelltests werden wieder vom Bund übernommen.

Das denken die Restaurants

2G ist es nun also. Was denken die Luzerner Restaurants darüber? «Wir sind froh und dankbar, dass wir im Weihnachtsgeschäft überhaupt so weit gekommen sind», sagt Simone Staubli-Müller, Mitglied der Geschäftsleitung der Schatz AG auf Anfrage. Der Gastro-Agentur sind eigenständige Betriebe wie das «Franz» im Hotel National, die Brasserie Bodu und das «Izakaya Nonomi» angeschlossen.

«Wenn Gäste ausgeschlossen werden, kann das nicht in unserem Interesse sein.»

«Vor einem Jahr sah die Situation für die Gastro-Betriebe noch schlimmer aus.» Tatsächlich schickte der Bundesrat am 22. Dezember 2020 Restaurants und andere Betriebe in einen zweiten Lockdown. Davor galt eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Insofern sind die Restaurants heute glimpflich davongekommen. Vergleichsweise. Denn Staubli-Müller ist sich sicher: «2G plus wäre eine absolute Katastrophe gewesen.»

Aufatmen kann die Branche trotzdem nicht. «Wenn Gäste ausgeschlossen werden, kann das nicht in unserem Interesse sein», so Müller-Staubli weiter. Mit jeder neuen Massnahme würden weniger Gäste einkehren. Das spüre die ganze Branche.

Ein weiterer Dämpfer sei die wieder eingeführte Homeoffice-Pflicht. «Das hilft den Restaurants auch nicht gerade.» Verständlich. Sitzen die potenziellen Gäste nämlich alle daheim, gehen sie seltener für ein kurzes Mittagessen nach draussen. Weitere Einbussen sind die Folge.

Es darf wieder rausgestuhlt werden

Für einen kleinen Lichtblick sorgte am Freitagmorgen die Stadt Luzern. Sie gab bekannt, die befristete Nutzung von Aussenbereichen für Restaurants und Bars bis Oktober 2022 zu verlängern (zentralplus berichtete). Der Stadtrat hat ab Frühling 2020 seinen Handlungsspielraum genutzt, um den Restaurants, Cafés und Bars entgegenzukommen.

Die Betriebe konnten im stark vereinfachten Verfahren temporär Aussenflächen als Boulevardflächen nutzen. Zudem wurde ihnen die Nutzungsgebühr um 50 Prozent erlassen. Davon haben in Luzern einige Betriebe Gebrauch gemacht (zentralplus berichtete) und dürften auch nach dem heutigen Beschluss wieder aktiv werden – vorausgesetzt, sie können der Kälte trotzen.

«Wir haben den Entscheid für die Aussenbewirtschaftung damals schon sehr begrüsst», sagt Müller-Staubli, «und freuen uns natürlich darüber, dass er jetzt weitergezogen wird.» Derzeit würden auch Baueingaben für dauerhafte Aussenplätze eingereicht. Für welche Betriebe das konkret sein wird, kann zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht kommuniziert werden.

Bund prüft Verlängerung der Härtefallgelder

Ebenfalls beschloss der Bundesrat, den Corona-Erwerbsersatz bis Ende 2022 zu verlängern, wie er heute in einer Mitteilung bekannt gab. Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung.

Die vom Bundesrat bereits vorgesehenen, ausserordentlichen Mittel von 490 Millionen Franken werden nachträglich um 1,69 Milliarden Franken aufgestockt, heisst es in der Mitteilung weiter. Auch prüft er eine Verlängerung der kantonalen Härtefallgelder, damit auch Unternehmen weiter unterstützt werden können.

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