Staatsanwaltschaft gibt Suche im Fall Emmen auf

«Wir sind alle sehr betroffen»

Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft.

(Bild: les)

Im Sommer 2015 wurde in Emmen eine Frau vergewaltigt und schwer verletzt – der Fall warf schweizweit hohe Wellen. Trotz umfangreichen Ermittlungen und einer hohen Belohnung konnte der Täter nicht gefasst werden. Nun schliesst die Staatsanwaltschaft die Untersuchung vorläufig ab. 

Am 21. Juli 2015 wurde eine damals 26-jährige Frau auf dem Dammweg in Emmen von einem unbekannten Mann vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei erlitt die Frau eine Querschnittslähmung. Das brutale Vorgehen des Täters sorgte weit über Luzern hinaus für Aufsehen und Empörung.

Die Suche nach dem Täter bleibt auch gut zweieinhalb Jahre danach erfolglos: Trotz aufwändiger Ermittlungen und der hohen Priorität des Falles ist es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, den Täter zu finden. Nun stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig ein, wie sie diesen Montag mitteilt.

Das Opfer habe man über den Entscheid informiert, teilt Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von zentralplus mit. Über die Stimmung bei der Staatsanwaltschaft sagt Kopp: «Wir sind alle sehr betroffen und setzen alles daran, dass der Täter noch gefasst werden kann.» 

Massen-DNA-Test und Antennensuchlauf: Noch eine Auswertung hängig

Die Luzerner Polizei hatte im Zuge des Verbrechens eine der umfangreichsten Ermittlungsaktionen durchgeführt. Während mehreren Wochen wurden im Umfeld vom Tatort Personenkontrollen durchgeführt. Ebenfalls zu Hilfe gerufen war die Bevölkerung, die mehrmals informiert und um Hinweise gebeten wurde. Mit 20’000 Franken hat die Staatsanwaltschaft eine der höchsten jemals ausgesprochenen Belohnungen für Hinweise ausgesetzt. Die Polizei konnte das Opfer aufgrund des Gesundheitszustandes über eine längere Zeit nicht zum Vorfall befragen.

Hier ist es passiert: Dammweg am Ufer der Reuss in Emmen.

Hier ist es passiert: Dammweg am Ufer der Reuss in Emmen.

(Bild: azi)

Wie grossflächig die Ermittlungen waren, zeigen die Zahlen. Knapp 10’000 Personendaten im Zusammenhang mit der Tat überprüft. 371 Männer wurden zu einem Massen-DNA-Tests aufgeboten. Zudem haben die Behörden mehrere tausend Handynummern erhoben, die zur Tatzeit im Gebiet des Tatortes aktiv waren. Davon wurden 1’863 Handydaten detailliert ausgewertet. Bei 32 Personen, die über ihr Handy zur Tatzeit im Umfeld vom Tatort registriert wurden, hat die Staatsanwaltschaft DNA-Tests durchgeführt. Aktuell ist noch eine DNA-Auswertung im Ausland hängig. Drei Personen wurden vorübergehend festgenommen, doch keine davon stellte sich als Täter heraus.

300 Hinweise zum Namen Aaron 

Als weiteres Ermittlungselement wurde eine Fallberatung der nationalen ViCLAS/OFA-Einheit in Anspruch genommen. Losgelöst von den bisherigen Ermittlungen haben diese den Fall nochmals aufgerollt und alternative Ermittlungsansätze erarbeitet. Diese Hinweise wurden überprüft, blieben aber erfolglos (zentralplus berichtete).
 
Die Staatsanwaltschaft hat zudem rund 300 Hinweise zum möglichen Tätername Aaron überprüft. In diesem Zusammenhang wurden wiederum fünf DNA-Analysen durchgeführt, die jedoch ebenfalls nicht zum Erfolg führten.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, liegen zurzeit keine neuen Ermittlungsansätze vor. Deshalb werde die Untersuchung vorläufig eingestellt. Spurenabgleiche finden aber weiterhin laufend statt. Sowohl im In- wie im Ausland, wie Simon Kopp bestätigt. Und sobald neue Erkenntnisse oder Hinweise zum Fall vorliegen, würden weiterführende Ermittlungen getätigt.

Politisches Nachspiel

Im Zuge des Falles ist eine Debatte über die Auswertung von DNA-Spuren in Gange gekommen. Dies aufgrund von Kritik seitens der Opferfamilie und in dessen Nachgang aufgrund eines Vorstosses des Luzerner FDP-Nationalrates Albert Vitali (zentralplus berichtete). Darin fordert er, dass es gesetzlich möglich sein muss, mehr Informationen aus der DNA zu ziehen – bislang darf man damit nur das Geschlecht bestimmen. Der Vorstoss ist 2016 in beiden Kammern überwiesen worden. Sobald der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz erarbeitet hat, dürfen die Behörden auch Angaben über Augen-, Haar- oder Hautfarbe nutzen.

Sollte sich die rechtliche Situation verändern, würde der Fall «selbstverständlich» nochmals aufgerollt, wie Simon Kopp sagt. Welches Signal die Einstellung der Untersuchung nach aussen abgebe, kann Kopp nicht beurteilen. «Für uns war es immer wichtig, offen und transparent zu kommunizieren und aufzuzeigen, was wir tun.»

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